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Zu­las­sungs­vor­aus­set­zungen

  • Ein erfolgreicher Abschluss eines rechtswissenschaftlichen, wirtschaftsjuristischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudiums. Absolventen mit einem Bachelor-Abschluss müssen 210 ECTS-Punkte nachweisen. Eine Bewerbung mit mindestens 180 ECTS ist möglich sofern die Voraussetzungen der Anlage 2 der Fachprüfungsordnung des Weiterbildungsstudiengangs Business Law & Compliance vom 23.03.2022 erfüllt sind oder
  • gemäß § 35 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes kann an weiterbildenden Studiengängen auch teilnehmen, wer die erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben hat.
  • In Ausnahmefällen können auch Absolventinnen und Absolventen mit einem sonstigen Hochschulabschluss zugelassen werden. In diesem Fall sind entsprechende juristische und sonstige entsprechende Vorkenntnisse durch einschlägige Prüfungen oder eine einschlägige Berufserfahrung nachzuweisen. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss.
  • Nachweis einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von in der Regel mindestens einem Jahr. Der Nachweis über eine einschlägige Berufspraxis soll durch Arbeitsverträge, Zeugnisse oder Bescheinigungen des Arbeitgebers erbracht werden. Die Berufserfahrung muss nach dem ersten Abschluss gesammelt werden. Die Zeit rechnet ab Studienabschluß bis zum Bewerbungsschluss.

Bewerberinnen und Bewerber müssen nachweisen, dass sie die englische Sprache beherrschen. Der Nachweis erfolgt in einer der folgenden Formen:

  • TOEFL iBT score 79 (Stand 2008)
  • TOEIC 750 Punkte
  • ILEC (Level B2)
  • der Erwerb von mindestens 30 ECTS-Punkten aus wirtschaftswissenschaftlichen Veranstaltungen, die vollständig in englischer Sprache gelehrt und geprüft werden und bei denen die letzten Prüfungsleistungen innerhalb der letzten zwei Jahre erbracht wurden.
  • IELTS (International English Language Testing System) ab Level B2 oder besser

Für den Englischnachweis sind ausschließlich die genannten Tests möglich.

Das Testergebnis muss spätestens bis zu zwei  Monate nach Vorlesungsbeginn vorgelegt werden. Wird der Nachweis nicht fristgemäß vorgelegt, wird die Einschreibung in das das nächstfolgende Semester versagt.
 

Die Gültigkeit von Sprachtests ist auf zwei Jahre ab dem Datum der Ausstellung befristet. Adäquate Auslandsaufenthalte können Sprachtests ersetzen, wobei über die Äquivalenz im Einzelfall zu entscheiden ist.

Für den Weiterbildungsstudiengang werden Gebühren erhoben.

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Kontakt

Iris Schwabe
Sachbearbeiterin des Studienganges
Mo bis Fr Vor- und Nachmittag
Tel. +49 6131 628-7381
zulassung (at) hs-mainz.de