Studierende sitzen in der Magistrale

Foto: Katharina Dubno

Gremien der Hochschule Mainz

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Senat

Der Senat der Hochschule Mainz hat gemäß § 76 Hochschulgesetz, soweit durch dieses Gesetz oder die Grundordnung nichts anderes bestimmt ist, alle Angelegenheiten wahrzunehmen, die die gesamte Hochschule angehen.

Der Senat hat insbesondere:

  1. mit der Mehrheit seiner Mitglieder die Grundordnung zu erlassen und zu ändern,
  2. die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten zu wählen,
  3. die Einschreibeordnung zu erlassen,
  4. die Ordnung gemäß § 95 Abs. 1 Satz 2 HochSchG zu erlassen,
  5. soweit erforderlich, Benutzerordnungen für zentrale Einrichtungen zu erlassen,
  6. zu Ordnungen für Hochschulprüfungen, Promotions- und Habilitationsordnungen und wesentlichen Änderungen dieser Ordnungen Stellung zu nehmen,
  7. über die Einrichtung, Änderung, Aufhebung und Organisation wissenschaftlicher Einrichtungen und Betriebseinheiten zu beschließen,
  8. allgemeine Grundsätze über die Verteilung der Stellen und Mittel zu beschließen,
  9. die von der Hochschule vorzuschlagenden Mitglieder des Hochschulkuratoriums zu benennen,
  10. zu den Vorschlägen der Fachbereiche für die Berufung von Professorinnen und Professoren und die Bestellung von Honorarprofessorinnen und Honrarprofessoren, erforderlichenfalls nach erneuter Befassung des Fachbereichs, Stellung zu nehmen.
  11. im Zusammenhang mit der Festsetzung von Zulassungshöchstzahlen zu beschließen,
  12. an einer Universität in Forschungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere über die Festlegung von Prioritäten und Bildung von Forschungsschwerpunkten für längerfristige Vorhaben sowie über Anträge der Hochschule auf Bildung von Sonderforschungsbereichen zu beschließen; dabei kann er bei der Einrichtung von Forschungsschwerpunkten für zeitlich befristete fachbereichsübergreifende und interdisziplinäre Forschungen Abweichungen von gesetzlichen Organisationsformen, soweit sie von den §§ 71 ff. und den §§ 90 und 91 HochSchG vorgegeben sind, zulassen.
  13. über die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen zu beschließen,
  14. an einer Universität in Angelegenheiten von grundsäzlicher Bedeutung für die Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu beschließen.
  15. über die Bildung gemeinsamer Ausschüsse gemäß § 89 Abs. 3 HochSchG zu beschließen,
  16. die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule und ihre Stellvertreterin nach § 4 Abs. 4 zu bestellen und den Gleichstellungsplan nach Maßgabe des § 4 Abs. 10 zu beschließen und
  17. Entwicklungsplanungen der Hochschule aufzustellen und zu beschließen.

 

 

Präsidentin

Prof. Dr. Susanne Weissman (Vorsitz)

 

Dekane

 

Professorinnen/Professoren

Fachbereich Gestaltung

Fachbereich Technik

Fachbereich Wirtschaft

 

Vertretung der Studierenden

  • Anna Grießl, Fachbereich Gestaltung
  • Thorsten Dickob, Fachbereich Technik
  • Louisa Tröger, Fachbereich Wirtschaft

 

Vertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltung und Technik

 

Weitere Informationen

Die Termine und Protokolle der Senatssitzungen sowie die Geschäftsordnung des Senats finden Sie im internen Bereich der Homepage.

Interner Bereich: Senat

Senatsausschuss für Akkreditierung

Der Senatsausschuss für Akkreditierung hat ein Mitglied der Hochschulleitung, drei professorale Mitglieder, ein studentisches Mitglied, ein sonstiges Mitglied sowie weitere beratende Mitglieder.

Zu den Aufgaben des Senatsausschusses für Akkreditierung gemäß der Qualitätsmanagementsatzung für Studium und Lehre der Hochschule Mainz gehört insbesondere die Begleitung des Studiengangberichtsverfahrens zur Weiterentwicklung der Studiengänge, der Start der Verfahren der internen Akkreditierung und Reakkreditierung durch Einsetzung der jeweiligen internen Akkreditierungskommission und der Abschluss der betreffenden Verfahren durch die Akkreditierungsentscheidung.

 

Mitglied der Hochschulleitung

Professorale Mitglieder

Mitglieder der Beschäftigten

Studentische Mitglieder

  • N.N., Fachbereich Gestaltung (mit Stimmrecht)
  • N.N., Fachbereich Technik (beratend)
  • Joshua Abt, Fachbereich Wirtschaft (beratend)

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

 

Senatsausschuss für die Vergabe der Deutschlandstipendien

Der Senatsausschuss für die Vergabe der Deutschlandstipendien setzt sich zusammen aus der Präsidentin der Hochschule, den Dekanen der Fachbereiche, jeweils einem professoralen Mitglied aus jedem Fachbereich, einem nicht-wissenschaftlichen Mitglied, der Gleichstellungsbeauftragten und einem studentischen Mitglied.

Der Senatsausschuss für die Vergabe der Deutschlandstipendien hat die Aufgabe, diejenigen Bewerberinnen und Bewerber auszuwählen, die ab dem 1. September jeden Jahres ein Deutschlandstipendium erhalten. Der Ausschuss verfolgt das Ziel, jene Bewerberinnen und Bewerber zu selektieren, die sehr gute bis gute Studienleistungen mit gesellschaftlichem Engagement bzw. Hürden in ihrer Bildungsbiografie vereinbaren können. Der Ausschuss stellt sicher, dass Bewerber und Bewerberinnen aus allen Fachbereichen sowie weibliche und männliche Studierende in angemessener Weise berücksichtigt werden. Da sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitstudierende gefördert werden, internationale und deutsche Studierende, Studierende mit Kindern etc. leistet der Ausschuss auch einen wichtigen Beitrag zur gelebten Diversität an der Hochschule Mainz.

Für die Stipendiaten ist der monatliche Förderbetrag ein wichtiger Beitrag zu ihren Lebenshaltungskosten und für viele ein unverzichtbarer Bestandteil ihrer Studienfinanzierung. Daher ist es uns ein wichtiges Anliegen, bei der Auswahl der Stipendiaten auch die Studierendensicht zu berücksichtigen und auf ihre Erfahrungen aus den einzelnen Studiengängen zurückzugreifen.

Der Ausschuss tagt einmal im Jahr (in der Regel kurz vor den Sommerferien). Die Vergabesitzung dauert ca. zwei bis drei Stunden. Im Vorfeld erhalten die Mitglieder Zugang zum Bewerbungsserver, um die Unterlagen einsehen zu können. Darüber hinaus sollten Sie sich mit dem Bewerberspiegel und der Vorschlagsliste vertraut machen, die im Vorfeld von der Beauftragten Deutschlandstipendium erstellt wird.

 

Mitglied der Hochschulleitung

Professorale Mitglieder

Dekane oder Prodekane

Mitglied der Beschäftigten

Studentisches Mitglied

  • Leonie Heine, Fachbereich Gestaltung

Gleichstellungsbeauftragte

Beauftragte für das Deutschlandstipendium

 

Senatsausschuss für Forschung & Transfer

Der Senatsausschuss für Forschung & Transfer hat sechs professorale Mitglieder, drei studentische Mitglieder und drei sonstige Mitglieder.

Der Senatsausschuss Forschung & Transfer begleitet die Weiterentwicklung von Forschung- und Transferaktivitäten der Hochschule Mainz und unterstützt bei der Entwicklung entsprechender Strategien und Strukturen. Er berücksichtigt die Interessen aller Akteursgruppen (Professorinnen und Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeitende sowie Studierende) und entwickelt Lösungsansätze zu grundsätzlichen Fragestellungen zu Forschung und Transfer.

 

Mitglied der Hochschulleitung

Professorale Mitglieder

Mitglieder der Beschäftigten

Studentische Mitglieder

  • Flemming Hoffmann, Fachbereich Gestaltung
  • N.N., Fachbereich Technik
  • Joshua Wohlleben, Fachbereich Wirtschaft

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

 

Senatsausschuss für Gleichstellungsfragen

Der Senatsausschuss für Gleichstellungsfragen hat vier professorale Mitglieder, drei studentische Mitglieder und sechs sonstige Mitglieder.

Der Senatsausschuss für Gleichstellungsfragen spricht Empfehlungen für die Hochschule hinsichtlich Gleichstellungsangelegenheiten aus. Der Ausschuss berät sich u.a. darüber, wie sich die Hochschule positioniert bzw. strategisch entwickeln will. Der Ausschuss bemüht sich etwa, dass die Hochschule  eine gute Atmosphäre für alle Geschlechter bietet,  familienfreundlich ist und Frauen in der Wissenschaft fördert. Alle sind von zentralen Fragen der Gleichstellung betroffen. 

Dieser Ausschuss tagt zweimal im Semester für ca. drei  Stunden. Dazu kommen möglicherweise Klausurtagungen oder auch zusätzliche Sitzungen bei akutem Bedarf.

 

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Vertreterinnen des Fachbereichs Gestaltung

Vertreterinnen des Fachbereichs Technik

Vertreterinnen des Fachbereichs Wirtschaft

 Studentische Vertreterinnen

  • Paula Schlabritz, Fachbereich Gestaltung
  • N.N., Fachbereich Technik
  • Jule Handermann, Fachbereich Wirtschaft (Stellvertretung Vorsitz)

Vertreterinnen der zentralen Einrichtungen

 

Senatsausschuss für Informations- und Kommunikationstechnik

Der IK-Ausschuss hat sechs professorale Mitglieder, Leitung des ZIK, drei studentische Mitglieder und zwei sonstige Mitglieder.

Der IK-Ausschuss behandelt Fragen und Probleme aus dem Bereich der Kommunikations- und Informationstechnik, die von strategischer Bedeutung für die Hochschule sind. Er ist zuständig für notwendige Grundsatzregelungen (z.B. die Benutzungsordnung) und beschließt diese im Einvernehmen mit der Leitung des ZIK. Kann das Einvernehmen nicht hergestellt werden, entscheidet der Senat. Der Ausschuss berät außerdem über Anträge und Projekte des ZIK, der Fachbereiche oder anderer Hochschuleinrichtungen, die eine Stellungnahme des IK-Ausschusses erfordern, unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen aus Lehre und Forschung. Ebenfalls gibt er Empfehlungen für die von der ZIK-Leitung vorgestellten Mittelanforderungen sowie Mittelverwendungen und bündelt und koordiniert die Interessen der Fachbereiche und anderer Hochschuleinrichtungen im Hinblick auf eine leistungsfähige und zeitgemäße Informations- und Kommunikationstechnik.

Der Ausschuss ist ebenfalls für die Studierenden relevant, um bestehende Bedarfe im Bereich der Kommunikations- und Informationstechnik miteinzubringen. Darüber hinaus werden die Studierenden über die neusten Entwicklungen auf den Laufenden gehalten und können diese ihren Kommilitonen mitteilen.

Dieser Ausschuss tagt ca. einmal im Semester für ca. drei Stunden.

 

Professorale Mitglieder

Mitglieder der Beschäftigten

Studentische Mitglieder

  • Emma-Marie Kreymann, Fachbereich Gestaltung
  • Jonathan Haber, Fachbereich Technik
  • Fabian Appel, Fachbereich Wirtschaft

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

 

Senatsausschuss für In­ter­na­tio­nale Angelegenheiten

Der Senatsausschuss für Internationale Angelegenheiten hat drei professorale Mitglieder, drei studentische Mitglieder und zwei sonstige Mitglieder.

Der Senatsausschuss für Internationale Angelegenheiten berät und unterstützt die Hochschulleitung und den Senat in Internationalisierungsfragen. Der Ausschuss erarbeitet Aspekte der Internationalisierung im Leitbild und im Hochschulentwicklungsplan sowie im Hochschulgesetz. Ebenfalls wird der Austausch der Fachbereiche in Hinblick auf die Internationalisierung gefördert und die Internationalisierungsstrategie umgesetzt und fortgeführt. Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Planung der International Days.

Der Ausschuss ist besonders für die Studierenden interessant, die selbst Auslandserfahrung gemacht haben und sich bezüglich der internationalen Aktivitäten der Hochschule einbringen wollen. Im Ausschuss werden auch immer wieder die Erfahrungen und Meinungen der studentischen Vertreter abgefragt und in die Diskussion mit einbezogen.

Dieser Ausschuss tagt ca. zweimal im Semester für ca. zwei bis zweieinhalb Stunden. Hinzukommend wird für die Organisation der International Days Zeit beansprucht.

 

Geschäftsführung

Professorale Mitglieder

Mitglied der Beschäftigten

Studentische Mitglieder

  • Natascha Bembenek, Fachbereich Gestaltung
  • Moritz Adcock, Fachbereich Technik
  • Lisa Hoffmann, Fachbereich Wirtschaft

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

 

Senatsausschuss für Kommunikation

Der Senatsausschuss für Kommunikation hat drei professorale Mitglieder, drei studentische Mitglieder und ein sonstiges Mitglied.

Dieser Senatsausschuss spricht  Empfehlungen für die Hochschule hinsichtlich Kommunikation aus. Im letzten Jahr wurde z.B. ein Corporate Design Manual entwickelt; im kommenden Jahr steht das Thema Merchandising im Vordergrund. Dieser Ausschuss tagt ca. zweimal im Semester für ca. 90 min.

 

Professorale Mitglieder

Mitglieder der Beschäftigten

Studentische Mitglieder

  • Isabella Baumeister, Fachbereich Gestaltung
  • N.N., Fachbereich Technik
  • Laura Helbich, Fachbereich Wirtschaft

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

 

Wahlprüfungsausschuss

Der Wahlprüfungsausschuss hat drei professorale Mitglieder, ein studentisches Mitglied und ein sonstiges Mitglied.

Dieser Ausschuss nimmt seine Arbeit auf, wenn es Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Wahlen gegeben hat (studentische Mitglieder in FBR oder Senat z.B.); er tagt also nur in diesem Fall.

 

Professorale Mitglieder

Mitglied der Beschäftigten

Studentisches Mitglied

  • Pascal Simonis, Fachbereich Wirtschaft

 

Hochschulrat

An jeder Hochschule in Rheinland-Pfalz gibt es einen Hochschulrat. Dieser berät und unterstützt die Hochschule in allen wichtigen Angelegenheiten und fördert ihre Profilbildung sowie ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.

Der Hochschulrat hat insbesondere in folgenden Belangen zuzustimmen:

  • Erstellung der Grundordnung
  • Änderungen der Grundordnung
  • Errichtung, Änderung und Aufhebung wissenschaftlicher Einrichtungen der Hochschule
  • Festlegung von allgemeinen Grundsätzen des Senats zur Zuweisung der Mittel

Darüber hinaus berät der Hochschulrat die Hochschule in grundsätzlichen Angelegenheiten, insbesondere durch Erarbeiten von Konzepten zur Weiterentwicklung. Er unterbreitet Vorschläge zur Einrichtung von Studiengängen und hat den Entwicklungsplanungen zuzustimmen.

Die Amtszeit des Hochschulrats beträgt fünf Jahre. Das Gremium besteht aus zehn Mitgliedern, von denen fünf Mitglieder aus den Bereichen Wirtschaftsleben, Wissenschaft und öffentliches Leben und fünf Mitglieder aus der Hochschule berufen werden. Der Hochschulrat wählt ein vorsitzendes Mitglied und zwei stellvertretend vorsitzende Mitglieder und gibt sich eine Geschäftsordnung. Das vorsitzende Mitglied und ein stellvertretend vorsitzendes Mitglied dürfen nicht Angehörige der Hochschule sein.

Mitglieder

Badrot, Tina (Stellvertretung Vorsitz)
J. Molitor Immobilien GmbH

Belinga Belinga, Gabriel
Hochschule Mainz, Zentrale Verwaltung

Fäth Prof., Iris-Susan
Hochschule Mainz, Fachbereich Gestaltung

Germann, Thorben
Hochschule Mainz, Fachbereich Wirtschaft

Giel Prof., Thomas
Hochschule Mainz, Fachbereich Technik

Maskos, Prof. Dr. Michael (Vorsitz)
IMM

Miocevic, Martina
Designstudio Mathilda Mutant

Moyer Dr., Nina
Schott AG

Pagel Prof. Dr., Sven (Stellvertretung Vorsitz)
Hochschule Mainz, Fachbereich Wirtschaft

Zerfaß, Karsten
Volksbank Darmstadt Mainz eG

 

Weitere Informationen

Die Protokolle der Sitzungen des Hochschulrats sowie die Geschäftsordnung und Informationen zum Preis des Hochschulrats finden Sie im internen Bereich.

 

Interner Bereich: Hochschulrat

Kuratorium

Das Kuratorium dient der Verbindung der Hochschule mit den gesellschaftlichen Kräften.
Es hat die Aufgabe, Entwicklungen innerhalb der Hochschule kritisch-konstruktiv zu begleiten, und zwar in folgenden Bereichen:

  • Lehre und Forschung,
  • Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis
  • wissenschaftliche Weiterbildung
  • Grundsatz- und Organisationsfragen

Darüber hinaus gibt das Kuratorium Empfehlungen und Stellungnahmen zu zentralen Angelegenheiten aus Sicht der Öffentlichkeit ab. Es wirkt mit bei einer zielorientierten Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und anderen Institutionen in der Region.

Das Gremium besteht aus 13 Kuratorinnen und Kuratoren, die für die Dauer von fünf Jahren als Mitglieder berufen sind. Aus ihrer Mitte werden ein vorsitzendes Mitglied und zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter gewählt.

Mitglieder

Barich Dr., Ina-Gabriele
SWR Fernsehen, Redaktionsleiterin Zur Sache RP

Baumbach, Sandra
Mitglied des Vorstands der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Ehmann, Fabian
Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz

Emmelius Dr., Simone (Stellvertretung Vorsitz)
ZDF Mainz, HR Internationale Fiktion

Groden-Kranich, Ursula (Stellvertretung Vorsitz)
Unternehmerin

Jertz, Günter (Vorsitz)
Hauptgeschäftsführer der IHK für Rheinhessen

Knudsen, Christjan
HR Director Boehringer Ingelheim Corporate Center GmbH

Liebler, Joachim
Sprecher der Geschäftsführung der VRM GmbH Co. KG.

Müller, Markus A.
Intendant des Staatstheaters Mainz

Müller, Annette
Hauptgeschäftsführerin der Architektenkammer RLP

Müller, Patric 
Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz

Obermann, Anja
Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Rheinhessen

Philipps-Deters, Silke
Projektleitung descom designforum RP

 

Fach­be­reichsräte

Aufgaben

Der Fachbereichsrat berät und entscheidet in Angelegenheiten des Fachbereichs von grundsätzlicher Bedeutung, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Mitglieder

Die Mitglieder und der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende werden für jeweils drei Jahre gewählt, Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden für ein Jahr.
Dem Fachbereichsrat gehören an:

  • sieben Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
  • vier Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden
  • zwei Mitglieder aus der Gruppe der akademischen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Geschäftsführerin oder der Geschätsführer des Fachbereichs und die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs gehören dem Fachbereichsrat mit beratender Stimme an.

Die Dekanin oder der Dekan sowie die Prodekanin oder der Prodekan werden vom Fachbereichsrat aus dem Kreis der dem Fachbereichsrat angehörenden Professorinnen und Professoren für drei Jahre gewählt.

Die Dekanin oder der Dekan ist vorsitzendes Mitglied des Fachbereichsrats und ist ihm verantwortlich. Sie oder er werden von einer Prodekanin oder einem Prodekan vertreten.

Übersicht

Eine Information über die Zusammensetzung der Räte erhalten Sie beim jeweiligen Dekanat.

dekanat.gestaltung (at) hs-mainz.de

dekanat.technik (at) hs-mainz.de

dekanat.wirtschaft (at) hs-mainz.de

Weitere Gremien in den Fach­be­reichsräten

Der FASL hat fünf professorale Mitglieder, fünf studentische Mitglieder und zwei sonstige Mitglieder.

Der FASL ist ein beratendes Gremium, d.h. der Ausschuss trifft keine Entscheidungen, bereitet aber viele Entscheidungen durch seine Empfehlungen vor. Alle Fragen, die das Studium und die Durchführung der Lehre betreffen, werden in dem Gremium diskutiert. Zum Beispiel werden Änderungen an Studiengängen diskutiert und anschließend den Gremien als Empfehlung übermittelt. Auch vor Reakkreditierungen von Studiengängen werden beispielsweise deren Curricula und Studieninhalte im FASL durch die Studiengangsleitungen vorgestellt und besprochen. 

Die Studierenden bilden eine wichtige Gruppe im Ausschuss und können in allen Angelegenheiten gleichberechtigt an der Entwicklung von Empfehlungen mitwirken. Da die Themen unmittelbar die Studierenden betreffen und die studentischen Mitglieder Themen einbringen können, ist der Ausschuss von besonderer Bedeutung für die studentischen Belange. 

Der FASL trifft sich in der Regel einmal pro Semester. Üblicherweise werden ein bis zwei Stunden Vorbereitungszeit und zwei bis drei Stunden Sitzung pro Semester zu veranschlagen sein.

 

Der Prüfungsausschuss tagt ca. dreimal für ca. zwei bis drei Stunden im Semester und diskutiert allgemeinen Fragestellungen zu Prüfungsangelegenheiten und entscheidet darüber über individuelle Anträge.

 

Der Ausschuss für Akkreditierung hat als Kernaufgabe die Begleitung von internen Akkreditierungsverfahren von Studiengängen. Derzeit werden die Studiengänge in externen Programmakkreditierungsverfahren akkreditiert und die Hochschule Mainz pilotiert derzeit interne Verfahren. Der Ausschuss für Akkreditierung setzt die entsprechenden Akkreditierungskommissionen ein und entscheidet am Schluss über die Akkreditierung anhand der einschlägigen Akkreditierungskriterien.

Die Sitzungsunterlagen, wie z. B. Abschlussberichte aus Akkreditierungsverfahren sind die Entscheidungsgrundlage für die Akkreditierungsentscheidung durch den Ausschuss. Die meisten Themen in Akkreditierungen haben direkte Relevanz für Studierende, da die Gestaltung von Studiengängen sich direkt auf die Studierenden auswirkt, die den Studiengang studieren. Es gibt zwar festgeschriebene Kriterien für die Studiengangsgestaltung in der Landesverordnung für Studienakkreditierung, aber soweit Ausgestaltungsspielräume existieren, kann man im Ausschuss bei konkreten Entscheidungen dazu mitwirken.

Die Sitzungen finden mindestens einmal im Semester statt, bei Bedarf öfter. Der Zeitaufwand ist insbesondere die Zeit der Sitzung, die in der Regel eineinhalb bis zwei Stunden dauert.