Zuschüsse zur Kinderbetreuung
Einkommensschwache Studierende mit Kindern in Betreuungsverhältnissen erhalten von der Hochschule Mainz eine finanzielle Unterstützung. So werden Kinderbetreuungskosten bis zu 50% bezuschusst.
Dies umfasst sämtliche Arten von Kinderbetreuung:
- Einsatz von Tagesmüttern des Familienservices
- Kosten in der Kita Campulino oder jeder anderen Kita, wenn das Kind noch unter zwei Jahren alt ist (Plätze für Kinder ab zwei Jahren sind in Rheinland-Pfalz kostenfrei)
- privat organisierte Tagesmütter
- privat organisierte Kinderfrauen
FINANZIELLE HILFE FÜR ALLEINERZIEHENDE
Besonders alleinerziehende Studierende sind in der Regel finanziell nicht gut gestellt und benötigen materielle Unterstützung. Hier bietet die Hochschule Mainz die Möglichkeit, einen einmaligen finanziellen Zuschuss zu beantragen, unabhängig von der Förderung der Kinderbetreuung.
Zuschüsse und Darlehen des Studierendenwerks Mainz
Das Studierendenwerk bietet verschiedene Zuschüsse und Darlehen für Studierende in finanzieller Not. Einige dieser Instrumente leisten für Mütter und Väter höhere Finanzhilfen als für kinderlose Studierende. Für Austauschstudierende (z. B. Erasmus, DAAD) gelten abweichende Bedingungen, die bei den Auskunft gebenden Stellen erfragt werden können.
Zuschüsse
Freitisch
Eine Unterstützung zwischen 30 und 50 Euro für Essen in der Mensa. Alle Studierenden mit einer schwierigen finanziellen Situation und einem Einkommen unter dem BAföG-Höchstsatz von ca. 648 Euro sind grundsätzlich antragsberechtigt. Antragsformulare finden sich im Studierendenwerk, Eingang C (rechts an der Wand) oder beim AStA der Hochschule Mainz. Studierende können den Antrag beim Sozialreferat des AStA abgeben.
Nothilfefonds für ausländische Studierende
Ausländische Studierende, die durch politische Ereignisse in ihrem Heimatland in Not geraten sind, können einen Zuschuss von 900 € (mit Kind: 1200 €) beantragen. Voraussetzungen sind ein ordnungsgemäßer Studienverlauf, ein fortgeschrittenes Semester und die Gefährdung des Studienabschlusses aufgrund der finanziellen Notlage.
Barbeihilfefond
Studierende können eine Barbeihilfe in Höhe von 700 € (mit Kind: 800 €) beantragen, wenn sie in einem fortgeschrittenen Semester, unverschuldet in finanzielle Not geraten sind und ihr Studienabschluss dadurch gefährdet ist.
Darlehen
Examensdarlehnen
Maximal ein Jahr vor der letzten Prüfung des Studienabschlusses kann ein Darlehen in Höhe von grundsätzlich maximal 1.800 € beantragt werden. Das Darlehen muss durch eine deutsche Bürgin bzw. einen deutschen Bürgen mit regelmäßigem und ausreichendem Einkommen abgesichert sein. Die zinsfreie Rückzahlung beginnt zwei Monate nach Examensabschluss und soll innerhalb von zwei Jahren erfolgen. Danach fallen Zinsen an.
Stiftung Notgemeinschaft Studiendank
Studierende in erheblicher finanzieller Notlage ohne Eigenverschulden können bei bisher ordnungsgemäßem Studienverlauf ein Darlehen in Höhe von grundsätzlich maximal 5.100 € beantragen. Kinder werden bei der Darlehenshöhe berücksichtigt. Die zinsfreie Rückzahlung soll innerhalb von zwei Jahren erfolgen, in begründeten Fällen ist die Möglichkeit der Stundung gegeben. Das Darlehen muss durch eine Bürgschaft abgesichert sein. In seltenen Fällen gewährt die Stiftung Zuschüsse.
Darlehen des Studierendenwerks Mainz
Studierende, bei denen die Fortführung des Studiums aus finanziellen Gründen gefährdet ist, können kurzfristige zinslose Darlehen in Höhe von maximal 1.500 € erhalten.
Allgemeine Informationen über Zuschüsse und Darlehen gibt auch das Sozialreferat des AStA der Hochschule Mainz.