Professuren
Wir freuen uns, dass wir Ihr Interesse an einer Professur an der Hochschule Mainz wecken konnten und Sie Ihre Erfahrungen und Kompetenzen in einem unserer Fachbereiche einsetzen möchten.
Offene Stellen
Leider haben wir zurzeit keine offenen Stellen in diesem Bereich.
Fachbereich Technik
Bewerben Sie sich bei uns
Das Aufgabenfeld von Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist abwechslungsreich und vielseitig und zeichnet sich durch eine große inhaltliche Gestaltungsfreiheit aus.
Einen hohen Stellenwert hat die Lehre, demgemäß liegt das Lehrdeputat für eine Vollzeitprofessur in der Regel bei 18 Semesterwochenstunden. Die Studiengänge an der Hochschule Mainz zeichnen sich durch einen persönlichen Kontakt zwischen Lehrenden und Studierenden aus. Bewerberinnen und Bewerber sollten pädagogische Kompetenzen und vor allem Freude am Umgang mit den Studierenden mitbringen.
Auch in der Forschung steht der Praxisbezug im Vordergrund. Oft stehen Forschungsaktivitäten in direktem Zusammenarbeit mit Unternehmen und Institutionen in der Region. So betont Transferstrategie der Hochschule Mainz die vielfältigen Kooperationsbeziehungen zu externen Partnerinnen und Partnern in Gesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur.
Ein weiteres Aufgabenfeld ist die akademische Selbstverwaltung. Hierzu gehört etwa die Arbeit in Hochschulgremien, aber auch die Studiengangsleitung.
Die Hochschulprofessur unterscheidet sich in mehreren Punkten von einer Universitätsprofessur. Anders als an Universitäten ist die Habilitation oder Juniorprofessur keine Voraussetzung für eine Berufung, stattdessen zählt neben einer wissenschaftlichen Qualifikation vor allem eine mehrjährige praktische Berufserfahrung.
Die Hochschule Mainz entwickelt im Projekt "Zukunft: Karriereweg HAW-Professur“ neue Wege, um Berufs- und Hochschularbeitswelt stärker miteinander zu verbinden und gleichzeitig die Bewerberinnen und Bewerber für eine Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) zu qualifizieren.
Als Tandem-Professorin/Tandem-Professor werden Sie zu je 50% an unserer Hochschule (W1, TV-L) sowie bei einem Unternehmen (mind. analog zu W1, TV-L) angestellt. Dadurch gewinnen Sie neben Lehr- und Forschungserfahrung zusätzlich relevante Praxiserfahrung, die für die Ausübung einer Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften unabdingbar ist. Die Hochschule Mainz arbeitet bei den Tandem-Professuren mit verschiedenen regionalen Partnern zusammen (siehe Ausschreibung).
Ziel der Tandem-Professuren ist die Qualifizierung des akademischen Nachwuchses für eine spätere HAW-Professur. Daher bietet die Hochschule Mainz den Bewerberinnen und Bewerbern auf dem Weg zur HAW-Professur sowohl im Rahmen des Onboardings als auch bei der persönlichen Weiterentwicklung besondere Unterstützung an.
In der Regel 6 bis 8 Wochen nach Bewerbungsschluss findet die Anhörung (i. d. R. Probelehrveranstaltung und anschließendes Kolloquium) statt, zu der die vielversprechendsten Kandidatinnen und Kandidaten eingeladen werden. Die Probelehrveranstaltung ist ein hochschulöffentlicher Vortrag mit anschließender Diskussion, in der auch das jeweilige Lehr- und Forschungskonzept erörtert werden kann.
Nach der Anhörung benennt die Berufungskommission die drei am besten geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten, die daraufhin für eine Vorstellung im Präsidium eingeladen werden. Das Präsidium erörtert in dem Gespräch strategische Gesichtspunkte und positive Aspekte einer Tätigkeit an der Hochschule Mainz unter dem Aspekt der Hochschulstrategie und des Profils der Hochschule.
Anschließend stellt die Berufungskommission fest, für welche Kandidatinnen und Kandidaten (grundsätzlich zwei) externe, unabhängige Gutachten eingeholt werden. Nach Vorliegen der Gutachten beschließt die Berufungskommission den finalen Besetzungsvorschlag mit möglichst drei Kandidatinnen und Kandidaten und mit gewichteter Reihenfolge.
Soweit der Senat der Hochschule dem Besetzungsvorschlag folgt, erteilt die Präsidentin der auf Listenplatz 1 genannten Persönlichkeit den Ruf auf die zu besetzende Professur und lädt diese zum Berufungsgespräch ein.
Für inhaltliche Fragen in Bezug auf der Stelle können Sie sich mit der im Ausschreibungstext erwähnten Ansprechperson in Verbindung setzen.
Für Fragen in Bezug auf das Berufungsverfahren steht Ihnen der Berufungsbeauftragte der Abteilung Personal & Recht gerne zur Verfügung: berufungsbeauftragter@hs-mainz.de.
Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Die Voraussetzungen für eine Berufung als Professorin oder Professor an der Hochschule ergeben sich aus § 49 des Hochschulgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (HochSchG RLP).
In nahezu allen Landeshochschulgesetzen ist formuliert: „Einstellungsvoraussetzungen für Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen…“. Was ist darunter zu verstehen? Hier geht es um die Einstellung einer Professorin / eines Professors im Beamtenverhältnis, was bei einer vollen Stelle der Normalfall ist. Deshalb müssen die Vorgaben des Beamtenstatusgesetzes und des Landesbeamtengesetzes berücksichtigt werden. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber „die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“.
Für die Einstellung im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Außerdem ist ein polizeiliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei Behörden) fällig. Bewerberinnen und Bewerber mit einer ausländischen Staatsangehörigekeit können grundsätzlich ebenfalls in ein Beamtenverhältnis berufen werden.
Für die Verbeamtung gibt es Höchstaltersgrenzen. In Rheinland-Pfalz liegt die Einstellungsaltersgrenze für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis bei Vollendung des 50. Lebensjahres. Ausnahmen hiervon sind in einer spezifischen Landesverordnung für die Berufung von bestimmten Hochschulbediensteten geregelt.
Für detaillierte Fragen können Sie sich mit dem Berufungsbeauftragten der Hochschule Mainz in Verbindung setzen (berufungsbeauftragter (at) hs-mainz.de).
Eine Einstellung in Teilzeit erfolgt in Form eines Angestelltenverhältnisses.
Für eine Professur erwarten wir Bewerbungen mit Motivationsschreiben, tabellarischem Lebenslauf, Zeugniskopien, Verzeichnis bisheriger Lehrtätigkeiten, Portfolio mit repräsentativen Beispielen der eigenen Projekte, Aufstellung wissenschaftlicher Leistungen, Lehr- und Forschungskonzept sowie eine Auswahl relevanter Publikationen (Kataloge, etc.) bitte im Umfang von max. 50 Seiten.
Für eventuelle Arbeitsproben beachten Sie bitte die Hinweise im Ausschreibungstext.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an die
Präsidentin der Hochschule Mainz
Frau Prof. Dr. Susanne Weissman
Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz
Seafile-Link
Übermitteln Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen auf elektronischem Weg mit dem in der Anzeige genannte Uploadlink. Sollte es beim Hochladen Ihrer Bewerbung auf Seafile zu Problemen kommen, versuchen Sie es bitte zunächst mit einem anderen Browser. Aus technischen Gründen erhalten Sie im Moment nach dem Hochladen leider keine automatische Empfangsbestätigung.
Inhaltliche Hinweise für die Bewerbungsunterlagen
Wer einen Lehrstuhl an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften anstrebt, kann in einigen Fällen zwar auf Promotion und Habilitation verzichten, muss aber Praxiserfahrung nachweisen: Hier werden „besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden“ verlangt.
Voraussetzung ist, dass die zukünftigen Professorinnen und Professoren fünf Jahre Berufspraxis nachweisen können, von denen sie mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs einschlägig tätig waren.
Hochschulstudium ist erforderlich. Die wichtigste und immer an erster Stelle genannte Voraussetzung für eine Professur ist ein Studium. Es muss an einer Hochschule absolviert und erfolgreich abgeschlossen sein. In der Regel ist auch eine qualifizierte Promotion vorausgesetzt (siehe Ausschreibungstext).
Pädagogische Eignung
Wer als Professorin oder Professor lehren möchte, muss nachweisen, dass er über die dafür nötige pädagogische Eignung verfügt. Erwerben bzw. nachweisen lässt sich die didaktische Eignung zum Beispiel durch:
- eine Auflistung selbstständig durchgeführter Lehrveranstaltungen, etwa als wissenschaftliche(r) Mitarbeiterin / Mitarbeiter, Privatdozentin / -dozent, Lehrbeauftragte(r) oder in einer Vertretungsprofessur
- die Teilnahme an Fort- oder Weiterbildungen in Hochschuldidaktik
Forschungserfahrung
Eine Professur beinhaltet nicht nur die Lehre, sondern auch die Forschung. Wer sich bewerben möchte, muss also nachweisen, dass er oder sie über ein hohes Maß an Forschungserfahrung verfügt. Dieser Nachweis kann zum Beispiel erbracht werden über:
- eine detaillierte Auflistung der Forschungsprojekte im In- und Ausland an Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, an denen mitgearbeitet wurde
- die Publikationsliste, die den Bewerbungsunterlagen zwingend beizufügen ist
Im Bewerbungsverfahren können auch zusätzlich zur digital eingereichten Publikationen (Kataloge etc.) Nachweise in analoger Form gefragt werden. Hinweise zum Versand finden Sie im Ausschreibungstext.
Bei Fragen in Bezug auf die vorausgesetzten Erfahrungen können Sie sich an die Kontaktperson der ausgeschriebenen Stellen (siehe Ausschreibungstext) oder unseren Berufungsbeauftragten wenden.
Reisekosten bei Vorstellungsgespräche: Diese Kosten werden in der Regel nicht erstattet.
Ausnahmefälle werden von der Hochschule individuell entschieden und müssen vorher schriftlich (per Mail) genehmigt worden sein. Hierzu können Sie mit der in der Ausschreibung genannten Ansprechperson Kontakt aufnehmen.
Jobticket: Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Mainz besteht die Möglichkeit ein Jobticket zu erwerben, über die Personalabteilung bekommt man eine vergünstigte Monats- oder Jahreskarte für den Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden. Geografisch bewegen Sie sich im RMV-Tarifgebiet 65 in folgendem Radius: Mainz und Wiesbaden mit den Stadtteilen, Wackernheim, Zornheim, Hochheim, Ginsheim-Gustavsburg, Walluf und Wallau (nur Haltestellen Am Rheingauer Weg, Am Wickerbach, Feuerwache, Herrngarten, Ikea, Ländcheshalle, Wiesbadener Straße) - mit Bus, Straßenbahn und sogar Zug (allerdings nicht EC, IC und ICE).
Die Möglichkeiten für die (Teil-)Erstattung der Kosten bei Umzügen sind (für End-Kandidatinnen und End-Kandidaten) nach Ruferteilung im Berufungsgespräch anzusprechen und individuell festzulegen.
Die Hochschule Mainz setzt sich für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ein, bspw. durch flexible Arbeitszeiten in der vorlesungsfreien Zeit. Außerdem achten wir darauf, dass Familienfreundlichkeit tatsächlich allen Geschlechtern zu Gute kommt. Zum einen wollen wir wissenschaftliches Know-How ausbilden. Zum anderen möchten wir die Hochschule für Wissenschaftlerinnen als Arbeitsort attraktiver gestalten und so zum Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Die Hochschule soll für alle ein attraktiver Ort sein.
Kinderbetreuung:
Die Hochschule Mainz verfügt über ein Kinderbetreuungsangebot, das von der klassischen Kindertagesstätte „Campulino” über die Elterninitiative „Rappelkiste”, das Angebot von Tagesmüttern bis hin zu Notfalleinrichtungen reicht. Weitere Informationen zu den einzelnen Angeboten finden Sie hier
Die Hochschule Mainz tritt für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein und fordert daher Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.In der Hochschule wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf großgeschrieben.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass die Daten nur für dieses Berufungsverfahren verwendet werden. Im Gegenzug garantieren wir Ihnen einen vertraulichen Umgang mit Ihren Daten, die von uns entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach Abschluss des Verfahrensgelöscht werden.
Im Rahmen von Bewerbungen auf Stellenausschreibungen ist die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten unerlässlich. Dabei handelt es sich vorrangig um Kontaktdaten, Kommunikationsdaten, persönliche Daten wie Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Familienstand sowie ggf. Verfügbarkeit und Arbeitserlaubnisse und Qualifikationsdaten.
Die Hochschule Mainz erhebt und verwendet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; hier wird insbesondere auf § 26 Bundesdatenschutzgesetz sowie auf die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) Bezug genommen. Mehr Information hierzu finden Sie hier.
Die Mitarbeiterinnen und Migtarbeiter der Hochschule Mainz werden auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.
Das sagen unsere Professorinnen und Professoren
Im Rahmen der bundesweiten Kampagne "HAW-Professur" wurde Prof. Thomas Mrokon interviewt und gefragt, warum er Hochschulprofessor wurde. Das Interview finden Sie hier:
Unter der Überschrift „Drei Fragen an“ werden in loser Folge Professorinnen und Professoren der Hochschule vorgestellt:
- Alexander Roidl lehrt als Tandem-Professor für Medieninformatik im Kommunikationsdesign im Fachbereich Gestaltung. Er wurde im März 2022 an die Hochschule Mainz berufen.
- Prof. Dr. Manfred Walser wurde im März 2022 an die Hochschule Mainz berufen und lehrt im Fachbereich Wirtschaft Arbeitsrecht und Wirtschaftsprivatrecht.
- Prof. Claudia Nass Bauer wurde im September 2021 an die Hochschule Mainz berufen und lehrt dort Design-Strategie im Fachbereich Gestaltung.