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Präsenzlehre eingestellt

wegen Corona-Virus

Classroom teaching suspended due to Coronavirus

Aktuelle Hinweise für Studierende und Angehörige der Hochschule

13. März 2020

Präsenzlehrbetrieb eingestellt

Das rheinland-pfälzische Wissenschaftsministerium und die staatlichen Hochschulen haben entschieden, dass der Präsenzlehrbetrieb des aktuellen Sommersemesters erst wieder zum 20. April 2020 beginnen kann.

Bis zu diesem Zeitpunkt werden keine Vorlesungen, Seminare, Tutorien, Übungen und ähnliche Präsenzlehrveranstaltungen mehr an der Hochschule Mainz stattfinden.

Prüfungen können weiterhin wie geplant durchgeführt und alle Prüfungsleistungen erbracht werden. Dies gilt für alle Prüfungsformen, auch für individuell betreute Bachelor- und Projektarbeiten.

Praxisphasen bei den Dualen Partnern sind nicht vom Erlass des Ministeriums betroffen und können in Abstimmung mit den Dualen Partnern grundsätzlich weiter stattfinden.

Gemeinsam mit den Lehrverantwortlichen werden wir in den nächsten Tagen eruieren, wie genau bis zum 20. April 2020 weiter zu verfahren ist. Die Hochschule wird verstärkt ihre Online-Veranstaltungen in diesem Zusammenhang weiter ausbauen. Der allgemeine Verwaltungsbetrieb, Forschung und weitere Aktivitäten der Hochschule finden weiterhin statt.
 
Weiterhin gilt:
Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorläufig zu Hause.

Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, u.a. bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.

Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.

Das zuständige Gesundheitsamt kann durch Eingabe der Postleitzahl über folgenden Link festgestellt werden: https://tools.rki.de/PLZTool

Es gilt jeweils die aktuelle Liste der Risikogebiete, die beim Robert-Koch-Institut abgerufen werden kann https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Beschäftigte, die einschlägige Symptome oder Erkrankungen aufweisen, sollen nicht zur Hochschule kommen.

Dienstreisen und Exkursionen finden grundsätzlich nicht statt bzw. müssen auf das unabwendbar notwendige Maß reduziert werden.

Reduzierung von Besprechungen, Veranstaltungen und sonstigen Terminen auf das unabwendbar notwendige Maß. Bei der Bewertung ist auf die Art der Veranstaltung, die zeitliche Notwendigkeit, die terminliche Dringlichkeit, die Bedeutung, den Teilnehmerkreis und die Örtlichkeit abzuheben.

Soweit möglich, sollen Beschäftigte Telearbeit oder mobiles Arbeiten nutzen. Entsprechende begründete Anträge können an die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten zur Genehmigung von Home Office gestellt werden. Die Vorgesetzten werden gebeten, diese Anträge zu prüfen und sich mit der Personalabteilung in Verbindung zu setzen.

Der Besucherverkehr soll auf das zwingend erforderliche Maß reduziert werden, auf die Benutzung des Telefons oder E-Mail wird verwiesen.

Die Hinweise gelten für alle Personen an unserer Hochschule, das heißt sowohl für Studierende, Professorinnen und Professoren, Lehrbeauftragte sowie für alle weiteren in unserer Einrichtung Beschäftigten beziehungsweise Tätigen. Die Beschäftige, die zu Hause bleiben sollen, sollen sich zudem umgehend telefonisch beim Sachgebiet Personal zur Abklärung der weiteren Vorgehensweise melden. Im Falle einer Freistellung läuft die Bezüge- bzw. Lohnzahlung weiter.

FAQ zum Corona-Virus

Was mache ich, wenn eine Kontaktperson von mir positiv getestet wurde?
1.    14 Tage häusliche Quarantäne
2.    Liste mit Kontakten in den vergangenen 14 Tagen erstellen (Name,Telefon, E-Mail, wenn möglich Melde-Adresse), kann ggf. vom Gesundheitsamt angefordert werden
3.    Als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter: Information an Vorgesetzten, Klärung weitere Vorgehensweise
4.    Wenn in dieser Zeit im Haushalt keine Symptome erkennbar sind und Abklärung mit Hochschule erfolgt ist: danach wieder zur Hochschule kommen
5.    Wenn in dieser Zeit im Haushalt Symptome auftreten: Sofort Hausarzt anrufen, Gesundheitsamt informieren, Hochschule informieren

Was mache ich, wenn ich einer Person begegne, die grippeähnliche Symptome zeigt (z.B. Fieber, Husten, infektbedingte Atemnot)?

1. Beantworten Sie die Schlüsselfragen des Robert-Koch-Instituts:

- War die Person innerhalb der letzten 14 Tage in einem der Risikogebiete?
- Hatte die Person innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem Coronavirus-Erkrankten?

2. Sollte eine der beiden Fragen mit Ja beantwortet werden, bitten Sie die betroffene Person, eine ärztliche Beurteilung der Situation einzuholen. Bitten Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule umgehend telefonischen Kontakt mit der Personalabteilung aufzunehmen, um das weitere Vorgehen zu klären.

3. Nach aktuellem Stand besteht die Empfehlung des Innenministeriums Rheinland-Pfalz,  dass diese Person für 14 Tage der Hochschule fernbleiben soll.

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, Detailfragen zu klären und werden Sie kontinuierlich auf dem Laufenden halten.
 
Die Hochschulleitung der Hochschule Mainz