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Einmalzahlung

Allgemeines

Die Einmalzahlung von 200 Euro für Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf den Weg gebracht. Das Gesetz ist zum 21. Dezember 2022 in Kraft getreten. Die Einmalzahlung soll angesichts der höheren Belastungen durch gestiegene Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel junge Menschen unterstützen.

Die Einmalzahlung von 200 Euro dürfen alle Studierenden beantragen, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 immatrikuliert waren (bis auf Gasthörer*innen) und deren Wohnsitz zum Stichtag in Deutschland gewesen ist.

Der Erhalt der Energiepreispauschale von 300 Euro für Erwerbstätige sowie der Erhalt des Heizkostenzuschusses stehen dem Anspruch auf die Einmalzahlung von 200 Euro nicht entgegen.

Wichtig: Die Antragsplattform sowie die Prüfung und Auszahlung erfolgen über den Bund, nicht die Hochschule Mainz. Wir können daher nur Fragen zur Bereitstellung des Zugangscodes und zur PIN in CIM beantworten. Für alle weiteren Fragen gibt es eine umfangreiche FAQ auf der Antragsplattform sowie eine Info-Hotline.

Beantragung der Einmalzahlung ab 15. März 23 in vier Schritten

Das BundID-Konto ist das Nutzerkonto des Bundes. Mit diesem Konto können Sie sich für viele Online-Verwaltungsleistungen anmelden. Für die Anmeldung bei www.einmalzahlung200.de benötigen Sie in der Regel ein BundID-Konto mit einem der folgenden Zugänge:

  • Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer Unionsbürgerkarte, oder
  • EU-Identität, das heißt die elektronische Identifizierung (eID) Ihres europäischen Heimatstaats, oder
  • persönliches ELSTER-Zertifikat

Sofern Sie Ihr Nutzerkonto bei BundID nur mit Benutzername und Kennwort angelegt haben oder anlegen werden, benötigen Sie für die Antragstellung noch eine PIN. Diese PIN wird Ihnen ab 14.03.23 im CIM zur Verfügung gestellt. Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit die offizielle BundID-Variante.

 

Bitte loggen Sie sich mit Ihren studentischen Zugangsdaten in CIM ein. Dort finden Sie direkt auf der Startseite: „Mein EPPSG-Berechtigungscode“ ab dem 13.03.23 den Zugangscode, den Sie für die Beantragung benötigen. Im Laufe der Woche wird dort auch die PIN freigeschaltet, die Sie benötigen, falls Sie sich bei der BundID nur mit Benutzernamen und Passwort registrieren können/wollen.

 

Auf der Antragsplattform des Bundes können Sie ab 15.03.23 einen Antrag auf Auszahlung der Einmalzahlung stellen und Ihre Bankverbindung hinterlegen. Dafür benötigen Sie die BundID sowie den Berechtigungscode aus CIM. Die Möglichkeit der Antragstellung endet am 30.09.23, danach wird die Plattform geschlossen.

 

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie per E-Mail einen Bescheid mit der Bewilligung und die 200 Euro auf Ihr angegebenes Konto. Die E-Mail-Adresse hinterlegen Sie auf der Antragsplattform.

 

Auf einen Blick

Info-Hotline

Portal zur Anmeldung BundID-Konto

Abrufen des Berechtigung-Codes für aktuelle Immatrikulierte im CIM

Portal zur Beantragung der Auszahlung

 

Kontakt

Hochschule Mainz
Studierendenbüro
Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz

 

studierendenbuero (at) hs-mainz.de

Fragen zur Einmalzahlung

Bitte lesen Sie auf jeden Fall die umfangreiche FAQ-Sammlung des Bundes.

Sie haben am 17.03.23 per Mail an die zuletzt bei uns hinterlegte private Mailadresse vom Studierendenbüro Informationen zum Vorgehen erhalten. Auch Ihnen werden die Daten online zur Verfügung gestellt.