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Beurlaubung

Studierende können auf Antrag gem. §16 der Einschreibeordnung vom 08.07.2021 beurlaubt werden, wenn sie aus wichtigen Gründen in einem Semester nicht an den zur Erreichung des Studienziels erforderlichen Lehrveranstaltungen teilnehmen können.

Der Antrag auf Beurlaubung ist während der Rückmeldefrist zum jeweiligen Semester an die Präsidentin oder den Präsidenten zu richten. Eine Beurlaubung sollte in der Regel nicht über zwei aufeinanderfolgende Semester ausgedehnt werden.

Auch im Urlaubssemester muss der Semesterbeitrag bezahlt werden. In begründeten Fällen kann man sich vom AStA den Anteil des Semestertickets zurückerstatten lassen.

Gründe für eine Beurlaubung

  • Krankheit, deren voraussichtliche Dauer ärztlich bescheinigt werden muss
  • Pflege eines erkrankten oder sonst hilfebedürftigen Angehörigen
  • Auslandsstudium, sofern es sich nicht um integrierte Studiengänge handelt oder Auslandsaufenthalt zum Zweck einer praxisbezogenen Fort- und Weiterbildung
  • Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung oder in Organen der Hochschule
  • Schwangerschaft und Erziehung eines Kindes
  • Fälle besonderer sozialer Härte, insbesondere wenn vorübergehend nicht auf andere Weise der Unterhalt gesichert und/oder Unterhaltspflichten nachgekommen werden kann
  • Unternehmensgründung
  • für berufs- und ausbildungsorientierte Studiengänge können als Beurlaubungsgrund sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebende Zwänge anerkannt werden. z.Bsp: Übernahme eines neuen Verantwortungsbereiches, vorübergehende Veränderung des Arbeitsortes, längerfristige interne Fortbildung
  • Praktika, die nicht im Studienverlauf vorgeschrieben sind

Die Entscheidung über den Antrag wird den Studierenden schriftlich mitgeteilt. Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Während eines Urlaubssemesters können Leistungsnachweise und Leistungsscheine nicht erbracht werden.

Für Studien- und Prüfungsleistungen, die während des Urlaubssemesters an einer ausländischen Hochschule erbracht werden, gelten besondere Regelungen. Auskunft erteilt in diesen Angelegenheiten das für den jeweiligen Fachbereich zuständige International Office.

Das erforderliche Antragsformular für die Beantragung einer Beurlaubung finden Sie rechts unter Download.

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Studierendenbüro
Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz

Fax +49 6131 628-7399

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Donnerstag von 12:00  bis 15:00 Uhr

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