Frühwarnsystem (S-BEAT)
S-BEAT steht für Studierendenberatungs- und Analysetool und zeigt nicht nur den eigenen Studienverlauf, sondern auch den wahrscheinlichen Studienerfolg.
Für ein erfolgreiches Studium ist es wichtig, den eigenen Studienverlauf jederzeit im Blick zu behalten, um Probleme frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Neben einer allgemeinen Übersicht zu den Leistungsdaten errechnet S-BEAT die Durchschnittsnote und zeigt mit Hilfe eines Ampelsystems (grün, gelb, rot) das aktuelle Risiko für einen erfolgreichen Studienabschluss.
Zusätzlich gibt es eine semesterweise Übersicht zu bestandenen Prüfungen mit Note und ECTS-Punkten. So sehen Studierende auf einen Blick, bei welchen Fächern sie im Zweit- oder Drittversuch sind und wie viele Pflichtanmeldungen vorliegen.
Der Login erfolgt für Studierende über https://studienerfolg.hs-mainz.de mit dem jeweiligen IT-Account. Der Zugang ist am Campus freigeschaltet bzw. von zu Hause via VPN möglich.
Die Notwendigkeit eines Frühwarnsystems ergibt sich aus § 5 HochSchG RLP sowie § 5 Absatz 3 der Teilgrundordnung für das Qualitätssicherungs- und Qualitätsmanagementsystem der Hochschule Mainz. Darin wird die Hochschule Mainz verpflichtet, ein Qualitätssicherungssystem einzurichten, das die Studierbarkeit sichert und die kontinuierliche Verbesserung der Betreuung der Studierenden gewährleistet. Hierfür nutzt die Hochschule Mainz vorhandene Daten des Prüfungswesens und Studienverlaufs, um Studierende zu identifizieren, deren erfolgreicher Studienverlauf gefährdet ist. Gemäß § 24 HochSchG RLP wird der Studienverlauf dafür benötigt, um eine studienbegleitende (fachliche) Beratung durchzuführen.
Für das Frühwarnsystem werden keine neuen Daten erhoben, sondern ausschließlich vorhandene Daten der Studierenden- und Prüfungsverwaltung der Hochschule Mainz genutzt. Der Zugriff auf diese Daten ist innerhalb der Hochschule Mainz und außerhalb nur über eine sichere Datenverbindung möglich. Durch Anonymisierung der personenbezogenen Daten wird sichergestellt, dass für Empfänger mit hoheitlichen Aufgaben, wie die Studiengangleitung, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Studierenden steht, kein Rückschluss auf Einzelstudierende möglich ist. Folgende Daten werden genutzt:
Vorname
Nachname
E-Mail
Geschlecht
Geburtsdatum
Herkunftsland
Staatsangehörigkeit
Postleitzahl
HZB-Art / -Datum / -Note (HZB = Hochschulzugangsberechtigung)
Fachbereich
Studiengang
Regelstudienzeit
Matrikelnummer
Immatrikulationsdatum
Exmatrikulationsdatum
Prüfungsnummer / -modul
Prüfungsdatum / -semester
Prüfungsversuch / -note
Prüfungsanerkennung
Prüfungsversion (Version der Fachprüfung)
Prüfungsform (Schriftlich, Mündlich)
Prüfungspflicht (Pflichtfach, Wahlpflichtfach, Zusatzfach)
Prüfungsart (Vorleistung, Teilnahmeschein, Studienleistung, Prüfungsleistung, Projektarbeit, Fachprüfung, Abschlussprüfung, Generiert)
Prüfungsstatus (Angemeldet, Bestanden, Nicht bestanden, Endgültig nicht bestanden)
Prüfungsvermerk (Kommentarfeld)
ECTS-Punkte
Abschluss
Mittels folgender, prüfungsbezogener Kriterien werden gefährdete Studienverläufe sowie Studierbarkeit des Studiums frühzeitig identifiziert:
- Nicht bestandene Prüfungsleistungen im x. Semester
- Gewichtete Durchschnittsnote im x. Semester
- Erreichte ECTS-Punkte im x. Semester
- Anzahl Prüfungssemester
- Anzahl 3. Versuche
Der Apriori-Algorithmus ist ein Verfahren zur Assoziationsanalyse im Bereich des Data Mining. Aufgabe des Apriori-Algorithmus ist es Korrelationen zu finden, die in Form von Assoziationsregeln (wenn Item A, dann Item B) dargestellt werden können. Hierbei werden zuvor definierte Kriterien kombiniert, relevante Kombinationen gesucht und deren Erfolgs- bzw. Misserfolgswahrscheinlichkeit für den Studienerfolg errechnet.
Studiengangleitung
Anonymisierung personenbezogener Daten, da hoheitliche Aufgaben und ein Abhängigkeitsverhältnis zu den Studierenden bestehen.
Studienberatung
Keine Anonymisierung personenbezogener Daten, da rein beratende Personen.
Die Empfänger der Daten (Studiengangleitung und Studienberatung) führen die gemäß § 24 und § 48 HochSchG RLP geregelte studienbegleitende (fachliche) Beratung durch. Hierzu liefert das Frühwarnsystem die notwendigen Daten über den bisherigen Studienverlauf einzelner Studierender. Die Begrenzung der Empfänger auf Studiengangleitung und Studienberatung erfolgt bewusst, da diese Beratungseinheiten bereits zuvor Zugriff auf entsprechende Daten hatten. Für die Studiengangleitung ist durch Anonymisierung der personenbezogenen Daten kein Rückschluss auf Einzelstudierende möglich.
Kontakt
matthias.frase (at) hs-mainz.de