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Regelungen zum Auswahlverfahren

Die Studienplätze in den zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen werden – vorbehaltlich des Abzugs von bestimmten Quoten – zu 80 Prozent nach der Leistung des Hochschulabschlusses und 20 Prozent nach der Wartezeit vergeben. Die Rangfolge innerhalb der Wartezeit wird durch die Zahl der Halbjahre seit dem Erwerb Ihres Hochschulabschlusses bestimmt.

Für das Auswahlverfahren werden Sie berücksichtigt, wenn Sie Ihre Bewerbung frist- und formgerecht eingereicht haben und nachweisen können, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen zum betreffenden Studiengang erfüllen. Dazu zählt auch, dass Sie sich fristgemäß für die vorgeschriebene Eignungsprüfung angemeldet und diese auch bestanden haben.

Folgende Masterstudiengänge haben eine Eignungsprüfung:

  • Master of Arts Kommunikation im Raum
  • Master of Arts Kommunikationsdesign
  • Master of Arts Zeitbasierte Medien

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Studienplatzvergabeverordnung
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Anträge auf Verbesserung der Note
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Härtefallantrag
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