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Information für Bewerberinnen und Bewerber mit Vorstudium

Nach § 20 Po-BaFbT und § 25 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz sind an einer Hochschule erbrachte Leistungen anzuerkennen, sofern keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Dies gilt sowohl für bestandene Leistungen als auch für Fehlversuche.

Hierfür ist ein Anerkennungsverfahren notwendig. Dieses Anerkennungsverfahren wird erst nach erfolgreicher Einschreibung an der Hochschule Mainz durchgeführt. Anerkennungen während des Berwerbungsverfahrens sind leider nicht möglich.

Ansprechpartner für die Anerkennung: 

Hinweis: Stellen Sie ferner sicher, dass Sie die durch das Studierendenbüro gesetzte Terminvorgabe zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen zu Ihren bisherigen Studienverläufen (Leitungsnachweis/Notenspiegel, Modulbeschreibungen der früheren Studienverläufe, Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu den bisherigen Studienverläufen) form- und fristgerecht gegenüber dem Studierendenbüro vorlegen. Diese Unterlagen sind Grundlage für das Anerkennungsverfahren und werden über das Studierendenbüro dem Prüfungsamt zur Verfügung gestellt. Sofern die Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorgelegt werden,  kann die Einschreibung widerrufen werden.