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Häufig gestellte Fragen

Das Studium läuft größtenteils über Präsenzunterricht. Es ist aber keine Präsenzpflicht vorgesehen, bei einigen, stark interaktiv geprägten Veranstaltungen kann aber Präsenzpflicht definiert werden.

 

Bewerbungsschluss Wintersemester:        15. Juli

Bewerbungsschluss Sommersemester:     15. Dezember

 

Die vorlesungsfreie Zeit dauert von Mitte Juli bis 31. August.

 

Sie können in ein höheres Fachsemester aufgenommen werden, wenn entsprechende Leistungen anderer Hochschulen vorliegen und soweit Studienplätze verfügbar sind. Anträge sind an das Studierendenbüro zu stellen. Über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Näheres regelt die Prüfungsordnung.

 

Ja. Ebenso ist ein Wechsel vom Vollzeit- zum Teilzeitstudium möglich.

 

Nein, für den Bachelor sind alle Fächer mit ihren Prüfungsleistungen zu erbringen. Sofern Sie bereits Leistungsnachweise von anderen Hochschulen vorgelegen können, ist nach individueller Prüfung eine Anerkennung dieser möglich. Einzelne Veranstaltungen können Sie als Gasthörer besuchen.

 

Zurzeit werden keine Studiengebühren erhoben. Zu entrichten ist ein Semesterbeitrag in Höhe von derzeit ca. 300 Euro. Im Beitrag sind das Semesterticket für den Großraum Frankfurt/Wiesbaden/Mainz, Leistungen des Studierendenwerks sowie des ASTAs inbegriffen.

Für Unternehmen wird ein Unternehmensbeitrag gemäß Kooperationsvertrag in Höhe von 400 Euro pro Semester erhoben.

 

Beides. Sie erhalten in diesem Studiengang einen Studierendenausweis und müssen zugleich einer studienrelevanten Tätigkeit nachgehen.

 

Der Kooperationsvertrag muss von der Studentin oder dem Studenten bis zum Bewerbungsschluss vorgelegt werden.

 

Sie müssen während des gesamten Studiums eine Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 19,5 Stunden pro Woche in einem studienrelevanten kaufmännischen Bereich nachweisen. Mit einem 450 Euro Job oder einem Werksvertrag ist ein Studium nicht möglich.

 

Wird Ihnen gekündigt, müssen Sie spätestens bis zu Beginn des nächsten Semesters einen neuen Arbeitgeber finden. Wenn Sie bis dahin keinen neuen Arbeitgeber gefunden haben, müssen Sie ein Urlaubssemester beantragen oder sich um einen Wechsel in den Vollzeitstudiengang bemühen.

 

Ihr Zeugnis muss bei der Immatrikulation vorliegen. Auf der Bewerbung muss ein entsprechender Vermerk gemacht werden.

 

Ja. Vor oder bei Studienbeginn, spätestens aber am Ende des zweiten Semesters muss in jedem Bachelor-Studiengang ein Nachweis der englischen Sprache vorliegen.

Die Fachgruppe Sprachen bietet übrigens verschiedene Sprachprüfungen und -zertifikate an.

 

Ja. Mit entsprechendem Studienabschluss bieten wir ein fünfsemestrigen berufsintegrierenden Masterstudiengang Management mit dem akademischen Abschluss „Master of Arts“ an.

 

In der Regel nicht, Ausnahmen stellen ausgewählte Zertifizierungen dar.
Wenn Sie beispielsweise Kenntnisse aus Ausbildungs- oder Weiterbildungsangeboten erworben haben, so sollten Ihnen diese helfen, die Prüfung in einem äquivalenten Fach leicht zu bestehen und gegebenenfalls sogar auf den Besuch der Vorlesung zu verzichten.

 

Eine Bewerbung über UNI Assist ist notwendig, wenn die Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben wurde.

 

Wenn keine (Fach-)Hochschulreife vorliegt, gibt es gesonderte Regeln zur Zulassung gemäß § 65 Hochschulgesetz (beruflich qualifizierte Personen). Die wichtigsten sind hier kurz zusammen gefasst.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Sie müssen eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung voweisen können.
  • Die Durchschnittsnote vom Abschlusszeugnis der Berufsschule und die Durchschnittsnote des Kaufmannsgehilfenbriefs zusammengefasst muss mindestens 2,5 sein.
  • Sie müssen einen Nachweis erbringen, dass Sie zwei Jahre in dem erlernten Beruf tätig waren (anhand von Zeugnissen oder Tätigkeitsbeschreibungen des Arbeitgebers).
  • Nachdem Ihre Bewerbung vorliegt, werden Sie (nach Bewerbungsschluss) zu einem Informationsgespräch (Pflicht) mit der Studiengangsleitung eingeladen. In diesem Gespräch werden Sie nochmals über den Studiengang informiert.

Weiterhin gilt:
Bewerberinnen und Bewerber, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare berufliche Fortbildungsprüfung (zum Beispiel Fachwirt) abgelegt haben, können wegen der damit verbundenen größeren beruflichen Qualifikation und Erfahrung ohne den oben genannten Notendurchschnitt zugelassen werden.

 

Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsfachschule können zum Studium zugelassen werden, wenn sie nach Abschluss mindestens ein oder zwei Jahre in einer dem Studium dienlichen Berufstätigkeit standen oder nachweisen können, dass sie kaufmännische Tätigkeiten verrichtet haben.

 

Eine Anerkennung von erbrachten Leistungen an der VWA für das Erlangen des Bachelor-Abschlusses ist an der Hochschule Mainz nicht möglich.

Eine Ausnahme besteht für die VWA Mainz, im Rahmen des Kooperationsmodells der Hochschule Mainz mit Studierenden der VWA Mainz.

 

Ja. Gibt es mehr Bewerbungen als vorhandene Studienplätze, wird ein Numerus Clausus berechnet.