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Zu­las­sungs­vor­aus­set­zungen

  • Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 65 Hochschulgesetz.
    Den Nachweis können Sie erbringen durch:
    • allgemeine Hochschulreife
    • fachgebundene Hochschulreife
    • Fachhochschulreife
    • Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Personen
  • gültiger abgeschlossener Ausbildungsvertrag – spätestens zum Bewerbungsschluss oder abgeschlossene Ausbildung in einem der folgenden Berufe Fachinformatiker/in, IT-Systemkaufmann/frau, Informatikkaufmann/frau, Medienkaufmann/-frau, Mediengestalter/-in, Kaufmann/-frau Marketingkommunikation, Kaufmann/-frau für audiovisuelle Medien oder in einem ähnlichen Beruf
  • ein vom Unternehmen unterzeichnetes Exemplar des Kooperationsvertrages zwischen dem Unternehmen und der Hochschule Mainz

Hinweis

  • Personen, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, können sich an den Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für diesen dualen Studiengang beteiligen
  • Nachweis der Englischkenntnisse (keine Zulassungsvoraussetzung für das 1. und 2. Fachsemester)
  • während des gesamten Studiums stehen Sie in einem Beschäftigungsverhältnis, in dem Sie studienrelevante Tätigkeiten ausüben

Vor der Bewerbung

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