Zulassungsvoraussetzungen
- Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 65 Hochschulgesetz.
Den Nachweis können Sie erbringen durch:- allgemeine Hochschulreife
- fachgebundene Hochschulreife
- Fachhochschulreife
- Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Personen
- gültiger abgeschlossener Ausbildungsvertrag – spätestens zum Bewerbungsschluss oder abgeschlossene Ausbildung in einem der folgenden Berufe Fachinformatiker/in, IT-Systemkaufmann/frau, Informatikkaufmann/frau, Medienkaufmann/-frau, Mediengestalter/-in, Kaufmann/-frau Marketingkommunikation, Kaufmann/-frau für audiovisuelle Medien oder in einem ähnlichen Beruf
- ein vom Unternehmen unterzeichnetes Exemplar des Kooperationsvertrages zwischen dem Unternehmen und der Hochschule Mainz
Hinweis
- Personen, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, können sich an den Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für diesen dualen Studiengang beteiligen
- Nachweis der Englischkenntnisse (keine Zulassungsvoraussetzung für das 1. und 2. Fachsemester)
- während des gesamten Studiums stehen Sie in einem Beschäftigungsverhältnis, in dem Sie studienrelevante Tätigkeiten ausüben