Prüfungsamt

Fachbereich Gestaltung

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Zuständigkeiten

Wir wickeln alle internen Prüfungsangelegenheiten des Fachbereichs Gestaltung ab. Folgende Aufgaben stehen insbesondere im Vordergrund:
 

  • Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen
  • Notenverwaltung
  • Erstellung von Leistungsnachweisen und Zeugnissen
  • Prüfungsstatistiken
  • Beratung
  • Erstellung von Leistungsnachweisen für Dritte


Anträge und Formulare des Prüfungsamts stehen unten zum Download bereit.

An­er­ken­nung von Studien- und Prüfungsleistungen

Nach §25 Abs. 3 HochSchG-RP erfolgt die Anerkennung von Leistungen „auf Antrag“, d.h. es erfolgt keine automatische Anerkennung vorher erbrachter Leistungen.

Auf Grundlage der Lissabon-Konvention werden Ihnen Leistungen grundsätzlich anerkannt, solange durch die Anerkennung durchführende Stelle kein wesentlicher Unterschied festgestellt werden kann.

Haben Sie bereits Vorstudienleistungen erbracht und möchten sich diese anerkennen lassen, so ist nach erfolgter Immatrikulation in dem gewählten Studiengang innerhalb von vier Wochen nach Vorlesungsbeginn ein Antrag auf Anerkennung zu stellen. Unter Umständen zieht ein positiv beschiedener Antrag die Einstufung in ein höheres Fachsemester nach sich.
Die Prüfung des Antrags erfolgt fachbereichsintern. Anerkannt werden eigenständige Module, die in der Regel durch eine Prüfung abgeschlossen wurden und gleichwertig zu den zu ersetzenden Modulen sind. Studienleistungen und Teilleistungen werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Wir stehen Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung, damit Sie im Vorfeld eine Einschätzung der Leistungsübertragung erhalten.
Weiterhin stellt der Downloadbereich den Antrag und die Checkliste, zu diesem Thema bereit.

Krankmeldungen/Attest

Eine Prüfungsleistung gilt als mit "nicht ausreichend" bewertet, wenn Studierende zu einem Prüfungstermin ohne triftigen Gründe nicht erscheinen oder wenn sie nach Beginn der Prüfung ohne triftigen Gründe von der Prüfung zurücktreten. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit erbracht wird. Die für das Versäumnis eines Prüfungstermins oder für den Rücktritt nach Beginn einer Prüfung geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Bei Krankheit soll das Attest unverzüglich, spätestens bis zum 3. Tag nach dem Prüfungstermin im Prüfungsamt vorliegen. Das Attest muss die Prüfungsunfähigkeit erkennen lassen. Die Vorlage eines amtsärtzlichen Attestes kann verlangt werden.

Praxis- oder Aus­lands­se­mes­ter

Für die Studiengänge KD und IA ist das Praxis- bzw. Auslandsemester im 5. Semester vorgesehen. Vor Antritt des Praxis- bzw. Auslandsemesters geben Sie im Prüfungsamt Ihre Anmeldung ab. Die Anerkennung des absolvierten Semesters erfolgt über einen Praxisbericht im Kolloquium. Bezüglich des Termins bitte auf Aushänge oder entsprechende Informationen achten. Detailliertere Informationen finden sich unter den FAQs auf dieser Seite.

Ex­ma­tri­ku­la­tion

Wenn Sie Ihr Studium beendet haben wird ein Zeugnis erstellt, das das Datum der letzten erbrachten Prüfungsleistung enthält. Die Exmatrikulation erfolgt immer zum Ende des jeweiligen Semesters, es sei denn, Sie wünschen ein früheres Datum.

FAQ Prü­fungs­an­ge­le­gen­hei­ten

Das BaföG-Amt erwartet in der Regel nach dem 4. Semester einen Leistungsnachweis. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an ihr Prüfungsamt. Dort wird Ihnen diese Bescheinigung ausgestellt.

 

Wenn Sie ein Auslandssemester absolvieren möchten und BaföG-Empfänger sind, können Sie Auslands-BaföG beantragen. Auch hier muss ein Leistungsnachweis eingereicht werden. Auch diesen stellt Ihnen Ihr Prüfungsamt aus.

 

Für alle Auskünfte zu Noten, fehlenden Noten wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt.

 

Informationen über Module und Fächerbelegungen erhalten Sie über das Prüfungsamt.

 

Für die Studiengänge KD und IA wird das Praxis- bzw. Auslandssemester im 5. Semester empfohlen. Im Studiengang ZBM kann ein Praxis- bzw. Auslandssemester auf freiwilliger Basis erfolgen. Vor Antritt des Praxis- bzw. Auslandssemesters geben Sie im Prüfungsamt ihre Anmeldung ab. Im Falle eines Praxissemesters reichen Sie bitte mit der Anmeldung eine Kopie des Praktikumsvertrages ein. Die Anerkennung des Praxis- bzw. Auslandssemesters erfolgt über einen Praxisbericht im Kolloquium. Bezüglich des Termins achten Sie bitte auf Aushänge oder entsprechende Informationen in Ihrem Studiengang. Detailliertere Informationen finden sich hier:

 

Sie können Ihre Thesis anmelden, wenn Sie 150 Credits erreicht haben. Die Anmeldefristen für die Bachelor-Thesis sind für das Sommersemester um den 1. März (falls der Tag nicht auf ein Wochenende fällt) und für das Wintersemester um den 1. September (falls der Tag nicht auf ein Wochenende fällt).

Außerdem bietet der Studiengang KD eine Informationsveranstaltung an. Sie werden dazu per Email über den Temrin informiert. Zur Anmeldung suchen Sie sich einen Betreuer und geben das ausgefüllte Anmeldeformular mit der Unterschrift des Betreuers im Prüfungsamt Gestaltung ab. Die Bearbeitungszeit beträgt 3 Monate. Abgaben sind der 1. Juni für das Sommersemester bzw. der 1. Dezember für das Wintersemester. Über die Kolloquiumstermine werden Sie informiert.

 

Über Ihre Leistungen während des Studiums wird Ihnen ein Zeugnis sowie ein Diploma Supplement ausgestellt. Um diese zu erhalten, stellen Sie bitte einen Antrag über die Zeugnisausstellung beim Prüfungsamt. Sollten Sie es wünschen, dass Ihr Auslandssemester oder Praxissemester im Diploma Supplement erscheint, geben Sie dies bei dem Antrag auf Ausstellung an. Das Zeugnis wird nicht automatisch per Post verschickt. Sie können das Zeugnis direkt beim Prüfungsamt abholen oder mit einer Email um Zusendung per Post bitten. Sie müssen mit einer Zeitspanne von 4 Wochen rechnen, bevor das Zeugnis abholbereit ist.

Bitte beachten Sie: Es gibt im Zeugnis die Note für die Bachelor-Thesis und die Durchschnittsnote, die sich aus den gesamten Leistungen Ihres Studiums zusammensetzt.

 

Sie können von Ihrem Zeugnis eine Beglaubigung erhalten. Diese kostet 4,50 Euro. Um ein Zeugnis zu beglaubigen, müssen Sie es im Original an die Hochschule beim Prüfungsamt vorlegen. Sie können diese Beglaubigung aber auch in jedem örtlichen Bürgerbüro erstellen lassen.

 

Immatrikulations-oder Studienbescheinigungen stellt nur das Studierendenbüro am Campus aus. Sie können sich diese Bescheinigungen mittels der TAN-Listen, die Sie bei Beginn des Studiums erhalten haben, auch selbst ausdrucken. Weitere TAN-Listen stellt Ihnen das Prüfungsamt zur Verfügung.

Leistungsübersichten aus dem HIP, die Sie sich selbst ausdrucken, sind nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt. Die Leistungsübersichten, die Sie weitergeben können, stellt Ihnen das Prüfungsamt aus. Auch Bescheinigungen für Stipendien oder Studienkredite werden im Prüfungsamt bearbeitet. Reichen Sie dazu die entsprechenden Formulare ein. Falls Sie es nicht zur Hand haben, das Prüfungsamt hält Formulare vor.

 

Sie geben am 1. Juni bzw. am 1. Dezember vor 12:00 Uhr Ihre BA-Arbeit im Prüfungsamt ab:

  • Die Dokumentation (ausgedruckte InDesignvorlage) in 2-facher Ausführung: 1 Exemplar für das Prüfungsamt, 1 Exemplar für den Erstprüfer. 
    Zudem sollten Sie noch 2 weitere Exemplare anfertigen (1 für den Zweitprüfer, das Sie diesem/r bitte denn selbst ins Fach legen) und 1 Exemplar für die Ausstellung.

  • CD mit Ihrer gestalterischen Arbeit in 2-facher Ausführung: 1 Exemplar für das Prüfungsamt, 1 Exemplar für den Erstprüfer. Und hier wieder: 1 CD für den Zweitprüfer, die Sie dieser Person dann zusammen mit der Dokumentation ins Fach legen.

 

Bevor Sie das Zeugnis erhalten, füllen Sie bitte folgende Formulare aus:

  • Abmeldung vom Computer-Pool (nur KD)
  • Exmatrikulation

Die Formulare stehen unten zum Download bereit.

 

Anschrift

Hochschule Mainz
Prüfungsamt Fachbereich Gestaltung
Holzstraße 36
55116 Mainz

Sprechzeiten

Persönliche Sprechzeiten

Raum H1.25

Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr

Wir bitten bei der Nutzung der Präsenzsprechzeiten einen Mund – Nasenschutz zu tragen.

Nutzen Sie bitte für Ihre Post das Postfach Nr. 111 sowie den Außenbriefkasten der Hochschule in der Holzstraße.

Darüber hinaus können Sie uns natürlich zu den üblichen Zeiten auch per Telefon oder E-Mail erreichen:
pruefungsamt-gestaltung(at)hs-mainz.de
+49 6131 628-2022

Studentischer Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz gilt seit dem 1. Januar 2018 auch für Studentinnen. Wir erläutern, was für die Zeit der Schwangerschaft und nach der Entbindung zu beachten ist und welche Beratungsangebote es an unserer Hochschule gibt.

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