This content is only partially available in English.

Corona-Maßnahmen

Informationen für Beschäftigte und Studierende

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist mit Ablauf des 01.02.2023 außer Kraft getreten. Damit verliert auch die Covid-19 Dienstanweisung der Hochschule Mainz ihre Gültigkeit.

Für den Besuch von Lehrveranstaltungen und Prüfungen gelten keine besonderen Regelungen mehr. Mobile bzw. alternierende Arbeit der Beschäftigten richtet sich ausschließlich nach der hierzu abgeschlossenen Dienstvereinbarung.

Weiterhin gilt jedoch:
Bitte bleiben Sie zu Hause, wenn Sie mit dem Coronavirus infiziert sind. So schützen Sie andere Personen vor Infektionen.
Beschäftigte, die erkrankt sind, melden sich wie üblich bei den vorgesetzten Personen arbeits- bzw. dienstunfähig und begeben sich gegebenenfalls in ärztliche Behandlung. Wer trotz einer Infektion arbeitsfähig ist, arbeitet so weit wie möglich in mobiler Arbeit. Dies gilt für eine Corona-Infektion ebenso wie für alle anderen übertragbaren Infektionskrankheiten.