Corona-Maßnahmen
Informationen für Beschäftigte und Studierende
Halten Sie außerhalb von Lehrveranstaltungen oder Prüfungen mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander. Zur Kontaktreduzierung sind einige Hauptverkehrswege in den Gebäuden der Hochschule in Form eines Einbahnsystems aufgezeichnet, bitte halten Sie sich daran.
Zum Schutz vor Infektionen beachten Sie bitte die allgemeinen Hygieneregeln. Dazu gehören beispielsweise:
- Achten Sie auf eine ausreichende Händehygiene.
- Bitte halten Sie die Husten- und Niesetikette ein (z.B. Husten, Niesen in die Ellenbeuge).
- Reduzieren Sie Ihre persönlichen Kontakte in der Hochschule auf das notwendige Maß, nutzen Sie Telekommunikationsmöglichkeiten wo möglich.
- Arbeitsmittel oder Gegenstände (z.B. Stifte, Messgeräte) sollen ausschließlich personenbezogen verwendet oder vor der Übergabe an eine andere Person oder Rückgabe in den Gerätepool durch den Nutzer gereinigt werden. Studierende erhalten am Empfang auf Wunsch Desinfektionsmittel sowie handelsübliche Haushaltsreiniger, mit denen gemeinsam genutzte Arbeitsplätze oder Kontaktflächen in Pool-Räumen selbst vor der Nutzung gereinigt werden können.
Das Tragen von medizinischen Masken oder Masken mit einer höheren Schutzstufe (FFP2, KN95 etc.) ist in allen Gebäuden der Hochschule verpflichtend. Dies gilt auch während Lehrveranstaltungen unabhängig, davon ob zusätzlich ein Mindestabstand eingehalten wird.
Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht gilt auch für Lehrende und Vortragende.
Die Maskenpflicht entfällt nur:
- Bei Aufenthalt alleine in einem Raum.
- Am Arbeitsplatz in Büro- und Arbeitsräumen für alle vollständig geimpften, genesenen Mitarbeitenden, wenn sich nicht mehr als 2 Personen im Raum aufhalten. (2G-Personengruppe).
Die Räume sind gründlich wie folgt zu lüften:
- Vor und nach der Nutzung: Stoßlüftung über die gesamte Öffnungsfläche der Fenster; empfohlene Lüftungsdauer 10 Minuten.
- Während der Nutzung ist empfohlen über die gesamten Fensterflächen Stoßlüftungen über die gesamte Öffnungsfläche der Fenster durchzuführen.
- Im Winter für die Dauer von 3 Minuten
- Im Frühjahr/Herbst für 5 Minuten
- Im Sommer für ca. 10 Minuten
- Die Zeit zwischen den Lüftungsintervallen ist hierbei von der Personenzahl, Raumgröße und Arbeitsintensität abhängig. Ein Anhaltspunkt für die Luftqualität ist die CO2-Konzentration in den Räumen. Hierfür stehen Messgeräte (AirControl 5000) zur Verwendung in den Seminarräumen und Hörsälen zur Verfügung bzw. sind dort vorhanden.
Um im Falle einer Covid-19-Infektion an der Hochschule eine rasche Kontaktverfolgung zu ermöglichen, müssen alle Studierenden an der Hochschule erfasst werden.
- Die Kontakterfassung der Studierenden erfolgt durch Selbsterfassung mittels Scannens eines QR-Codes mit der UniNow App beim Betreten der jeweiligen Veranstaltungsräume.
- Alternativ kann die Kontakterfassung mit Papierlisten erfolgen. Hierzu sind Nachname, Vorname, Aufenthaltsort im Gebäude, die Uhrzeit beim Betreten und beim Verlassen der Einrichtung zu erfassen. Listen zur Erfassung liegen am Empfang der einzelnen Standorte sowie in den Seminarräumen aus. Die Listen aus den Seminarräumen werden von den Lehrenden im Nachgang der Veranstaltung an eine vom jeweiligen Fachbereich benannte Stelle gebracht.
- Zusätzlich zur Kontakterfassung durch die Hochschule empfehlen wir allen Mitarbeitenden und Studierenden die Installation der Corona-WarnApp der Bundesregierung.
Betriebsmodi nicht mehr gültig
Die bisher verwendeten Betriebsmodi (Ampelsystem) haben ab sofort keine Gültigkeit mehr.
Kontakt
Studierende und Beschäftigte können Fragen rund um die Maßnahmen aufgrund des Corona-Virus an folgende Mail-Adresse senden: