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Pflegende Angehörige

Die Pflege von Angehörigen gewinnt neben der Betreuung von Kindern immer mehr an Bedeutung. Daher möchten wir grundlegende Informationen zur Verfügung stellen, Unterstützungsangebote aufzeigen und den Themenbereich aus seinem Schattendasein holen. Denn aktuell gibt es fast 5 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland, davon werden über 80% zu Hause versorgt. Mit dem demografischen Wandel wird die Pflegebedürftigkeit in den nächsten Jahren weiter steigen.

 

Bin ich denn überhaupt eine Person mit Pflegeverantwortung?
Pflege muss nicht automatisch auch Körperpflege sein. Sogenannte informelle Pflege ist etwa, wenn man Tätigkeiten im Haushalt übernimmt, die eine Person aus Alters- oder Krankheitsgründen nicht mehr erledigen kann, also Putzen, Einkaufen oder die Kommunikation mit Krankenkassen. Wer über mehrere Monate täglich oder mehrfach in der Woche informelle Pflege leistet, sollte sich als pflegende Person angesprochen fühlen.

 

Welche Formen der Pflege gibt es?
Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich länger als sechs Monate betragen. Damit ist die Grundvoraussetzung gegeben, um gegebenenfalls eine Einstufung in einen Pflegegrad vornehmen zu lassen. In der Pflege werden folgende Formen unterschieden:

  • Pflege zu Hause: Die pflegebedürftige Person wird in ihrem häuslichen Umfeld betreut. Dies kann komplett über Angehörige oder mit Unterstützung von externer Hilfe erfolgen.
  • Tages- und Nachtpflege: Dies ist ein Angebot, bei dem pflegebedürftige Personen tagsüber betreut werden und die Nacht zu Hause verbringen. In Einrichtungen der Nachtpflege wiederum werden die Senioren die Nacht über betreut.
  • Kurzzeitpflege: Man spricht von Kurzzeitpflege, wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit einer vollstationären Pflege bedarf.
  • Verhinderungspflege: Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) ist eine zeitlich begrenzte Vertretung der Hauptpflegeperson.
  • Vollstationäre Pflege: Die vollstationäre Pflege erfolgt in einem Pflegeheim oder einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. Dort wird die pflegebedürftige Person von Fachleuten rund um die Uhr versorgt.
 

Wie definieren sich die Pflegegrade?

Der Pflegegrad definiert die Schwere der Beeinträchtigung. Nach Antrag bei der Pflegekasse wird ein Gutachten erstellt, um den Pflegegrad zu prüfen. Die Pflegebegutachtung erfolgt auf Basis folgender Kriterien:

  1.  Mobilität
  2.  Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6.  Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Je nach Intensität bzw. Häufigkeit der notwendigen Unterstützung werden entsprechende Punkte vergeben, addiert und so der Pflegegrad bestimmt. Je höher die Punktzahl, desto größer der Hilfsbedarf des Pflegebedürftigen und umso umfangreicher die Pflege- und Betreuungsleistungen. Daraus ergeben sich folgende Pflegegrade:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
 

An wen kann ich mich mit Fragen wenden? Wer unterstützt mich mental?


Je nach Fragestellung (z. B. inhaltlich, Arbeitszeit, Nachteilsausgleichs, Studienzeit, Prüfungsleistungen, Überlastung) können Sie sich an folgende Stellen innerhalb der Hochschule wenden:

Für Studierende

  • Gleichstellung
  • Studierendenbüro
  • Prüfungsämter
  • Dozierende
  • Psychologische Studierendenberatung

Für Mitarbeitende

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  • Angebote des Fürstenberg Instituts