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Pro­fes­sorinnenprogramm

Die Hochschule Mainz hat bereits zweimal erfolgreich am Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder teilgenommen. Dadurch konnten insgesamt fünf erstberufene Professorinnen für die Dauer von jeweils fünf Jahren mit einer Anschubfinanzierung gefördert werden.

Ziel des Professorinnenprogramms ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen zu unterstützen, die Repräsentation von Frauen auf allen Qualifikationsstufen im Wissenschaftssystem nachhaltig zu verbessern und die Anzahl der Wissenschaftlerinnen in den Spitzenfunktionen des Wissenschaftsbereichs zu steigern. Universitäten, Fachhochschulen und Kunst- und Musikhochschulen, die Chancengleichheit von Frauen konsequent verfolgen, erhalten die Möglichkeit, Erstberufungen von Frauen auf unbefristete W2- und W3-Professuren mit einer Anschubfinanzierung fördern zu lassen. Die Evaluationen der ersten beiden Programmphasen und des Gesamtprogramms haben gezeigt, dass das Professorinnenprogramm erfolgreich ist. Es hat dazu beigetragen, die Anzahl an Professorinnen zu erhöhen, strukturelle Veränderungen im Hinblick auf Chancengerechtigkeit an den Hochschulen anzustoßen und somit eine geschlechterpolitische Modernisierung der Hochschulen einzuleiten. In den ersten drei Phasen des Programms wurden bundesweit mehr als 750 Professuren gefördert.

Voraussetzung für eine Förderung im Professorinnenprogramm ist die Vorlage eines Gleichstellungskonzeptes, einer Dokumentation oder eines Gleichstellungszukunftskonzeptes (abhängig von der Beteiligung einer Hochschule an den vorangegangenen Programmphasen) sowie die positive Begutachtung dieser Unterlagen durch ein externes Gremium von Expertinnen und Experten.

Die erfolgreichen Hochschulen können in der Regel eine Anschubfinanzierung für bis zu drei Professuren beantragen, die mit einer erstberufenen Wissenschaftlerin besetzt sein müssen. Die Förderhöhe beträgt pro Professur bis zu 82.500 EUR jährlich für maximal 5 Jahre. Durch diese Förderung freiwerdende sowie darüberhinausgehende Mittel setzen die Hochschulen für zusätzliche gleichstellungsfördernde Maßnahmen ein, wie z.B. Mentoringprogramme und Beratungsangebote zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

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