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Nutzungbedingungen des Logos der Hochschule Mainz

Wer darf das Logo wann und wie nutzen?

Beim Logo der Hochschule Mainz handelt es sich um eine Bild-Wort-Marke. Sie genießt Markenschutz. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen ausschließlich bei der Hochschule Mainz.

Es dürfen lediglich die von der Hochschule Mainz erstellten Vorlagen genutzt werden. Das Logo muss stets scharf, sauber und darf nicht verzerrt dargestellt werden. Eine andere Anordnung, das Nachzeichnen oder Nachsetzen der Bild-Wort-Marke sind nicht zulässig. Die Regeln des Corporate Designs der Hochschule Mainz sind zu berücksichtigen.

Dienstliche Verwendung

Das Logo der Hochschule Mainz darf von allen Beschäftigten, Professorinnen und Professoren, Lehrbeauftragten sowie gastweise tätigen Lehrkräften genutzt werden. Es wird im dienstlichen Schriftverkehr eingesetzt, z.B. auf Briefen, Faxen, Berichten, Protokollen und Vermerken sowie auf Visitenkarten.

Das Logo findet außerdem Anwendung in Printmedien, im Internet auf den offiziellen Webseiten sowie auf Merchandising-Produkten.

Die Nutzung des Logos ist erwünscht bei Postern, Flyern und Power Point-Präsentationen sowie sonstigen Präsentationen, die im Rahmen von Lehre und Forschung sowie der dienstlichen Tätigkeit erstellt werden. Dies gilt z.B. für Veranstaltungen, auf denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Repräsentanten der Hochschule Mainz auftreten und/oder Forschungsergebnisse präsentieren. Die Nutzung des Logos ist außerdem erwünscht in Publikationen, die im dienstlichen Rahmen und Auftrag erstellt und/oder herausgegeben werden.

Verwendung durch Studierende und Promovierende

Die Logo-Nutzung ist auch Studierenden oder Promovierenden im Rahmen des Studiums gestattet. Hierzu zählt insbesondere die Nutzung des Logos auf Postern, Flyern und Power Point- Präsentationen sowie Haus- und Abschlussarbeiten. Ausgenommen ist die Nutzung des Logos im Rahmen der Veröffentlichung von Haus- und Abschlussarbeiten, wenn die entsprechende Prüfungsleistung nicht bestanden wurde.

Die Logo-Nutzung ist auch studentischen Projekten an der Hochschule Mainz gestattet, wenn

  • das Projekt als Studienleistung anerkannt wird
  • das Projekt durch Haushaltsmittel der Hochschule Mainz unterstützt wird
  • es eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Projektteam und der Hochschule Mainz gibt.

Verwendung durch Kooperationspartner

Die Nutzung des Logos der Hochschule Mainz durch Kooperationspartner ist zulässig, wenn es sich um eine vertraglich festgelegte Kooperation handelt und der Kooperationsvertrag eine solche Nutzung ausdrücklich vorsieht. Im Rahmen der Vertragsgestaltung sind die näheren Bestimmungen der Nutzung festzulegen, insbesondere

  • dass sich die Hochschule Mainz das Recht vorbehält, die Nutzungserlaubnis jederzeit zu widerrufen, wenn die Nutzung nicht der vertraglich festgelegten Logo-Nutzung entspricht
  • dass nur die Vorlagen der Hochschule Mainz genutzt und das Logo nicht verändert oder verfälscht werden dürfen bzw. darf
  • dass grundsätzlich das im CD- Manual der Hochschule Mainz zum Download zur Verfügung gestellte Logo zu nutzen ist

Verwendung durch Dritte

Sollte keine der vorgenannten Voraussetzungen zur Logo-Nutzung erfüllt sein, so bedarf die Verwendung des Logos einer schriftlichen Zustimmung. Sie wird von der Abteilung Presse und Kommunikation der Hochschule Mainz auf Anfrage per E-Mail erteilt. Dieser muss das entsprechende Kommunikationsmittel vor der Nutzung des Logos zur Überprüfung der Einhaltung der Corporate Design-Vorgaben vorgelegt werden.

Eine Zustimmung setzt voraus, dass die Logo-Nutzung im Zusammenhang mit den Aufgaben und/oder Interessen der Hochschule Mainz steht und keine Beeinträchtigung des Ansehens der Hochschule durch die Nutzung zu erwarten ist. Die Hochschule Mainz kann eine einmal erteilte Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückziehen.
 

Nutzungsbedinungen des Imagebildes der Hochschule Mainz

Die Nutzungs- und Verwertungsrechte des Imagebildes liegen ausschließlich bei der Hochschule Mainz. Es dürfen lediglich die von der Hochschule Mainz erstellten Dateien genutzt werden. Das Bild muss stets scharf, sauber und darf nicht verzerrt dargestellt werden.

Dienstliche Verwendung

Das Imagebild der Hochschule Mainz darf von allen Beschäftigten, Professorinnen und Professoren, Lehrbeauftragten sowie gastweise tätigen Lehrkräften genutzt werden.

Das Imagebild findet außerdem Anwendung in Printmedien, im Internet auf den offiziellen Webseiten sowie auf Merchandising-Produkten.

Die Nutzung des Bildes ist erwünscht bei Medien aller Art sowie Power Point-Präsentationen und sonstigen Präsentationen, die im Rahmen von Lehre und Forschung sowie der dienstlichen Tätigkeit erstellt werden. Dies gilt z.B. für Veranstaltungen, auf denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Repräsentanten der Hochschule Mainz auftreten und/oder Forschungsergebnisse präsentieren. Die Nutzung des Bildes ist außerdem erwünscht in Publikationen, die im dienstlichen Rahmen und Auftrag erstellt und/oder herausgegeben werden.

Verwendung durch Studierende und Promovierende

Die Nutzung ist auch Studierenden oder Promovierenden im Rahmen des Studiums gestattet. Hierzu zählt insbesondere die Nutzung in Power Point-Präsentationen.

Verwendung durch Kooperationspartner

Die Nutzung des Imagebildes der Hochschule Mainz durch Kooperationspartner ist zulässig, wenn es sich um eine vertraglich festgelegte Kooperation handelt und der Kooperationsvertrag eine solche Nutzung ausdrücklich vorsieht. Im Rahmen der Vertragsgestaltung sind die näheren Bestimmungen der Nutzung festzulegen, insbesondere

  • dass sich die Hochschule Mainz das Recht vorbehält, die Nutzungserlaubnis jederzeit zu widerrufen
  • dass nur die Vorlagen der Hochschule Mainz genutzt und das Bild nicht verändert oder verfälscht werden dürfen bzw. darf

Verwendung durch Presse, Medien und Dritte

Die Verwendung des Imagebildes bedarf einer schriftlichen Zustimmung. Sie wird von der Abteilung Presse und Kommunikation der Hochschule Mainz auf Anfrage per E-Mail erteilt. Dieser muss das entsprechende Kommunikationsmittel vor der Nutzung zur Freigabe vorgelegt werden.

Eine Zustimmung setzt voraus, dass die Bild-Nutzung im Zusammenhang mit den Aufgaben und/oder Interessen der Hochschule Mainz steht und keine Beeinträchtigung des Ansehens der Hochschule durch die Nutzung zu erwarten ist. Die Hochschule Mainz kann eine einmal erteilte Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückziehen.