BAföG und Studienstarthilfe
Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Förderung für Studierende während eines Studiums an einer Hochschule. Die Förderung dient zur Finanzierung des Lebensunterhalts während des Studiums. BAföG für Studierende wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt.
Für Studierende der Hochschule Mainz ist das Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zuständig. Ausführliche Informationen zum Thema BAföG erhalten Sie auf der Webseite der Johannes Gutenberg-Universität.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt bietet umfangreiche Informationen auf der Seite "Das BAföG".
Die Studienstarthilfe ist ein eigenes Förderungsinstrument innerhalb des BAföG und richtet sich an Studierende mit Sozialleistungsbezug, die bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich erstmalig an einer Hochschule immatrikuliert haben.
Hier können Sie Ihr BAföG oder die Studienstarthilfe beantragen.