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Fragen und Antworten zum Deutsch­land­sti­pen­di­um

Nein. Die Mittel nach dem BAföG und das Deutschlandstipendium sind zwei sich ergänzende Programme. Als Studentin oder Student können Sie beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig ohne Abschläge in Anspruch nehmen.

 

Schulische und Studienleistungen sind ein wichtiger Anhaltspunkt für die Beurteilung Ihrer Leistungsfähigkeit und Talente (Abiturnote etc.). Bei der Auswahl zählen jedoch auch andere Kriterien, wie zum Beispiel das Engagement in einem Verein, der Politik oder der Kirche, die Erziehung eigener Kinder, die Pflege von Angehörigen, die Mithilfe im elterlichen Betrieb oder die Bewältigung von besonderen biografischen Hindernissen. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren soll Ihre gesamte Persönlichkeit berücksichtigen.

 

Über die Vergabe des Deutschlandstipendiums entscheidet die Auswahlkommission der Hochschule Mainz.

 

Ja. Die Hochschulen können allerdings bei zentral vergebenen Studienplätzen ein Auswahlverfahren vorsehen, das erst nach Ihrer Zulassung zum Studium und der Annahme Ihres Studienplatzes beginnt.

 

Nein. Im Gegensatz zur Förderung nach dem BAföG müssen Sie die erhaltenen Mittel nicht zurückzahlen.

 

Das Stipendium wird auch dann fortgezahlt, wenn Sie sich in einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt befinden. Vorausgesetzt, Sie gehen während der Dauer der Förderung ins Ausland. Das gilt unabhängig von einer eventuellen Beurlaubung an der Hochschule, die das Stipendium vergibt. Studieren Sie über das ERASMUS-Programm im Ausland, wird das Deutschlandstipendium auch dann fortgezahlt, wenn Sie als Stipendiatin oder Stipendiat gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhalten.

 

Wenn Sie bereits ein DAAD-Vollstipendium erhalten, können Sie nicht gleichzeitig das Deutschlandstipendium beziehen, da beide Stipendien begabungs- und leistungsabhängig sind. Allerdings können Sie sich während des Bezugs eines DAAD-Vollstipendiums vom Deutschlandstipendium beurlauben lassen. Erhalten Sie dagegen ein Teilstipendium des DAAD, können Sie das Deutschlandstipendium parallel beziehen.

 

Das richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderungen. Wenn Sie bereits eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhalten, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt, bekommen Sie kein Deutschlandstipendium. Als Stipendiatin oder Stipendiat der Begabtenförderungswerke müssen Sie auf die materielle Förderung verzichten, sofern Sie ein Deutschlandstipendium erhalten möchten.

 

Weiterführende Links

www.deutschlandstipendium.de/de/1700.php - weitere Fragen und Antworten finden Sie auf der Homepage zum Deutschlandstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung