This content is only partially available in English.

Sprachnachweis Englisch am Fachbereich Wirtschaft

Hinweis für Studierende des Fach­be­reichs Wirtschaft

Studierende des Fachbereichs Wirtschaft benötigen einen Nachweis der englischen Sprache als Studienleistung.

Informationen zum Sprachnachweis Englisch für Bachelor und für Masterstudiengänge finden Sie unter dem entsprechenden Dropdown:

Sprachnachweis

Studierende aller Bachelor-Studiengänge* am Fachbereich Wirtschaft:

                                                             (*außer International Business B.Sc.)
 

Für Informationen zum Englischnachweis schauen Sie bitte das Video (rechts oben auf der Seite) an und lesen Sie sich die nachfolgenden Informationen genau durch.
Informieren Sie sich rechtzeitig und auf eigene Initiative, ob Sie den Nachweis noch erbringen müssen (Sie können dies auf Seite 2 Ihres Zulassungsschreibens nachlesen und in CIM einsehen**).

Der Nachweis muss spätestens zur Prüfungsanmeldephase für das 3. Semester erbracht sein.

Bei fehlendem Englischnachweis werden Sie nicht exmatrikuliert;
Sie werden aber nicht zu den Prüfungsleistungen des 3. Semesters zugelassen und "verlieren" somit ggf. mindestens ein Semester.

(Unter Umständen kann diese erzwungene Pause sehr effektiv zum Nachholen weiterer ausstehender Prüfungsleistungen aus niedrigeren Semestern und zum Aufbessern Ihrer Englischkenntnisse genutzt werden - sollten Sie sich also in dieser Situation befinden, machen Sie Gebrauch von dieser Chance und nutzen Sie das Semester bestmöglich!)

 

Sprachnachweis per Schul-Abschlusszeugnis:

  • durch Vorlage eines Zeugnisses (nicht älter als 3 Jahre):
     
    • Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (Abiturzeugnis):
      Grundkurs Englisch im Abitur mit mindestens Note gut oder Notenpunkte: 10* (Durchschnitt: es zählen die zwei aktuellsten Noten)
      Leistungskurs Englisch im Abitur mit mindestens Note befriedigend oder Notenpunkte: 7* (Durchschnitt: es zählen die zwei aktuellsten Noten)
       
    • Fachhochschulreife (Abschlusszeugnis mit schulischem und praktischem Teil, schulischer Teil/Abgangszeugnis nicht älter als 3 Jahre)
      im Fach Englisch mindestens Note gut oder Notenpunkte: 10*
       
  • Wird, sofern bei Bewerbung eingereicht und anerkannt, auf Seite 2 Ihres Zulassungsschreibens ausgewiesen und kann nach erfolgtem Studienbeginn in CIM eingesehen werden** (s.u.)
 

Sprachnachweis per OOPT:

  • Kümmern Sie sich zeitig um die Anmeldung zu einem geeigneten Termin: Auf Grund der hohen Nachfrage kann es passieren, dass alle OOPT-Plätze belegt sind und Sie im Falle einer zeitlich sehr knappen Anmeldung keinen Platz mehr bekommen. Zudem werden OOPT-Abnahmen nur etwa alle 2 Wochen und nur während der Vorlesungszeiten angeboten; es liegt in Ihrer Verantwortung, mit genug Vorlauf einen geeigneten Termin rechtzeitig vor Ihrer Prüfungsanmeldephase auszuwählen!
     
  • Für den Fall, dass Sie sich zu spät angemeldet, im Drittversuch nicht bestanden oder den letztmöglichen OOPT-Termin vor der Prüfungsanmeldung verpasst haben, weisen wir auf die zusätzlichen Testformate und Prüfungen hin, die an der Hochschule Mainz und extern angeboten und auch als Nachweis anerkannt werden (siehe Tabelle; der TOEIC-Test beispielsweise kann relativ kurzfristig auch in anderen Testzentren im Rhein-Main-Gebiet abgelegt werden).
     

     

Alternativen zum OOPT: andere Testformate 

Sie haben bereits einen anderen standardisierten Englischtest abgelegt / der OOPT liegt Ihnen nicht / Sie haben den OOPT bereits 3x mit nicht ausreichender Punktzahl abgelegt oder sind an den OOPT-Testterminen verhindert?
à kein Problem, Sie können weitere Testformate für den Sprachnachweis einreichen (Testdatum nicht länger zurück als 2 Jahre, anerkennungsrelevante Formate und Punktzahlen siehe Tabelle)!

Vorteile: 

  • Sollten Sie innerhalb der Gültigkeitsfrist (max. 2 Jahre zurück) bereits einen der anerkannten Tests abgelegt haben und ein entsprechendes Ergebnis vorweisen können, kann dieses direkt eingereicht und als Nachweis gebucht werden
  • Anerkannte standardisierte Tests wie TOEIC, OTE, TOEFL, Cambridge English, IELTS usw. können beliebig oft und an einem offiziellen Testzentrum Ihrer Wahl (unter Prüfungsbedingungen und mit Identitätskontrolle) abgelegt werden

Nachteile: 

  • Alle diese Testformate sind mit deutlich höheren Kosten verbunden als der OOPT
  • nur wenige der anerkannten Tests können an der HS Mainz abgelegt werden, d.h. der organisatorische Aufwand (Suche nach Testzentren, Anreise, …) ist für Sie ggf. höher
  • die Gültigkeit für die Anerkennung ist auf 2 Jahre befristet


     

* AUSNAHME: im Bachelorstudiengang International Business B.Sc. gelten andere Zugangsvoraussetzungen, siehe Tabelle und Fachprüfungsordnung
 

** Abruf in CIM

  • Sprachnachweis im Bachelor NICHT erbracht? ⇒ In CIM taucht in Ihrer Liste der zu erbringenden, d.h. bisher nicht abgelegten, Studienleistungen an Position 1 "Englischkenntnisse" auf (Mein Studium > Prüfungen anmelden)
  • Sprachnachweis im Bachelor ERBRACHT? ⇒ In CIM sollte in Ihrer Liste der zu erbringenden, d.h. bisher nicht abgelegten, Studienleistungen "Englischkenntnisse" NICHT auftauchen; dafür sollte in der Liste der erbrachten Studienleistungen (Mein Studium > Leistungen > Bachelorprüfung > Vorläufiger Durchschnitt) der Posten "Englischkenntnisse" vorhanden sein.

 

 

 

Masterstudierende aller Studiengänge am Fachbereich Wirtschaft:


Der Englischnachweis ist Zulassungsvoraussetzung zu den Masterstudiengängen und kann bis zu 2 Monate nach Vorlesungsbeginn nachgereicht werden.


Bitte informieren Sie sich frühzeitig, ob Sie noch einen Englischnachweis erbringen müssen, und melden Sie sich eigenverantwortlich und mit genügend Vorlauf für Korrekturzeiten (!) für einen TOEIC oder einen anderen geeigneten Sprachtest an (im Testzentrum der HS Mainz oder extern).
Sie können den TOEIC oder einen anderen anerkannten Test selbstverständlich auch vor Vorlesungs- bzw. Studienbeginn ablegen.

Der TOEIC wird an der HS Mainz regulär nur in der Vorlesungszeit angeboten, wobei der erste Termin meist innerhalb der 2-Monats-Frist für Vollzeitstudiengänge liegt (für Teilzeitstudiengänge ist dies aus organisatorischen Gründen nicht immer möglich). Ein Anspruch auf einen Platz für Bewerber:innen oder eingeschriebene Studierende besteht nicht; Testtermine an der HS Mainz finden nur bei ausreichender Nachfrage statt und die Platzvergabe erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldung (in der Regel reichen die Plätze für die Nachfrage aus).
Der TOEIC-Test kann relativ kurzfristig auch in anderen Testzentren, u.a. auch im Rhein-Main-Gebiet, abgelegt werden.