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Allgemeine Zu­las­sungs­vor­aus­set­zungen

Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 65 Hochschulgesetz.
Den Nachweis können Sie erbringen durch:

  • allgemeine Hochschulreife
  • fachgebundene Hochschulreife
  • Fachhochschulreife
  • Hochschulzugang für Personen mit qualifizierter Berufsausbildung und Berufserfahrung
  • Hochschulzugang für Personen, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Fortbildungsprüfung abgelegt haben