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WB M.A. Allgemeine Zulassungsvoraussetzung

Grundvoraussetzung zur Zulassung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium.

Liegt der Studienabschluss bei Bewerbungsschluss noch nicht vor, müssen Sie einen Leistungsnachweis, zeitnah dem Bewerbungsdatum, vorlegen. Der Nachweis über die einzeln ausgewiesenen Leistungen der abgebenden Hochschule darf in Abhängigkeit des beworbenen Semesters nicht vor dem 15. Mai für das Wintersemester beziehungsweise 15. November für das Sommersemester ausgestellt sein. Über den Nachweis müssen Sie belegen, dass Sie bis auf höchstens 30 ECTS alle in dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zu erbringenden ECTS-Punkte zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist erbracht haben.

Hinweis: Die noch fehlenden ECTS-Punkte sowie Studien- und Prüfungsleistungen müssen Sie innerhalb des ersten Hochschulabschlusses erbringen. Lediglich den Nachweis des abgeschlossenen ersten Hochschulstudiums können Sie bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachreichen.

 

Bewerbung mit beruflicher Qualifikation

Gemäß § 35 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes können Sie an weiterbildenden Studiengängen auch teilnehmen, wenn Sie die erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben haben.

Als Zugangsvoraussetzungen gelten dann:

  1. Sie müssen über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
  2. Sie müssen eine berufliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben, die hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem gewählten Studiengang ausweist.
  3. Sie müssen diese berufliche Tätigkeit mindestens drei Jahre ausgeübt haben.
  4. Sie müssen eine Eignungsprüfung, die seitens der Hochschule vorzunehmen ist, erfolgreich bestanden haben. Durch die Eignungsprüfung soll die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums festgestellt werden.

Hinweis: Im Rahmen der Onlinebewerbung werden verpflichtend Angaben zum Vorstudium abgefragt. Im Einführungstext zu diesen Abfragen sind entsprechende Ausfüllhinweise für Bewerberinnen und Bewerber ohne Vorstudium eingestellt.