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Beruflich Qualifizierte

Gemäß § 35 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes können Sie an weiterbildenden Studiengängen auch teilnehmen, wenn Sie die erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben haben.

Als Zugangsvoraussetzungen gelten dann:

  1. Sie müssen über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
  2. Sie müssen eine berufliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben, die hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem gewählten Studiengang ausweist.
  3. Sie müssen diese berufliche Tätigkeit mindestens drei Jahre ausgeübt haben.
  4. Sie müssen eine Eignungsprüfung, die seitens der Hochschule vorzunehmen ist, erfolgreich bestanden haben. Durch die Eignungsprüfung soll die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums festgestellt werden.

Hinweis: Im Rahmen der Onlinebewerbung werden verpflichtend Angaben zum Vorstudium abgefragt. Im Einführungstext zu diesen Abfragen sind entsprechende Ausfüllhinweise eingestellt.