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SMV Krankenversicherung

Studenten-Meldeverfahren

Gemäß 199a SGB V besteht die gegenseitige Meldepflicht bezüglich der Krankenversicherung zwischen Krankenkassen und Hochschulen.

Meldepflichten der Krankenkassen
M10: Versicherungsstatus (pflichtig oder befreit)
M11: Beginn Versicherung nach Krankenkassenwechsel
M12: Verzug Zahlung der Beiträge
M13: Begleichung rückständiger Beiträge

Meldepflichten der Hochschulen
M20: Beginn des Studiums mit Semesterstart und Tag der Einschreibung
M30: Ende des Studiums mit Semesterende und Tag der Exmatrikulation/Beendigung

Meldungen der Krankenkassen erfolgen ausschließlich digital über das digitale Studenten-Meldeverfahren. Meldungen in Papierform oder als PDF werden nicht akzeptiert oder ausgestellt. 

Für die Immatrikulation benötigen wir von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus. Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenversicherung damit diese die erforderliche Meldung M10 elektronisch an uns übermittelt. Die Übermittlung kann zwei, drei Werktage dauern. Bitte geben Sie dazu unsere Absendenummer H0001596 an. Sie können die Meldung auch gerne schon während des Bewerbungsprozesses bei der Krankenkasse anfordern. 

Hinweise für Bewerber*innen, die privat versichert sind

Sie müssen eine beliebige gesetzliche Krankenkasse kontaktieren, diese wird uns dann das Vorliegen einer privaten Versicherung elektronisch melden. Bitte geben Sie dazu unsere Absendenummer H0001596 an. Nachweise von privaten Versicherungen werden nicht akzeptiert. 

Besondere Hinweise für EU_Staatsbürger*innen

Für Bewerber*innen aus EU_Staaten, die eine Europäische Krankenversicherungskarte besitzen, ist keine zusätzliche Versicherung in Deutschland notwendig. Sie müssen nur Ihre Europäische Krankenversicherungskarte bei einer frei wählbaren deutschen gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen, damit von dort eine Bestätigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht auf digitalem Weg erstellt wird. Bitte geben Sie dazu unsere Absendenummer H0001596 an.

Besondere Hinweise für Bürger*innen aus Staaten, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben (z.B. Schweiz oder Türkei)

Wenn Sie eine gesetzliche Krankenversicherung in Ihrem Heimatland haben, fragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung nach einem Formular, das Ihren Krankenversicherungsschutz im Ausland bescheinigt. Die Formulare haben ja nach Herkunftsland unterschiedliche Namen, z. B. E-111, AT 11, ATN11 oder BH6. Das Formular muss bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt werden, damit von dort eine Bestätigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht digital als Meldung M10 übermittelt wird. Bitte geben Sie dazu unsere Absendenummer H0001596 an.

 

Wenn Sie die Krankenkasse wechseln, benötigen wir von Ihrer neuen Krankenkasse eine elektronische Meldung M11 über den Krankenkassenwechsel. Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenversicherung damit diese die erforderliche Meldung elektronisch an uns schicken kann. Bitte geben Sie dazu unsere Absendenummer H0001596 an.

Studierende, die privat versichert sind, müssen nichts unternehmen. 

 

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Studierendenbüro
Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz

studierendenbuero (at) hs-mainz.de

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Dienstag von 10:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag von 12:00  bis 15:00 Uhr

Online-Sprechstunde Montag von 11:00 bis 12:00 Uhr
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