Bewerberinnen und Bewerber mit Vorstudium
Nach § 20 PO-BaFbT und §25 Hochschulgesetz RLP sind an einer Hochschule erbrachte Leistungen anzuerkennen, sofern keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Dies gilt sowohl für bestandene Leistungen als auch für Fehlversuche.
Hierfür ist ein Anerkennungsverfahren notwendig. Dieses Anerkennungsverfahren wird erst nach erfolgreicher Einschreibung an der Hochschule Mainz durchgeführt. Anerkennungen während des Bewerbungsverfahrens sind leider nicht möglich.
Äquivalenzliste: Welche Module werden beim Studiengangwechsel innerhalb der Hochschule Mainz durch das Prüfungsamt anerkannt?
Den Antrag auf Anerkennung von Modulleistungen beim Studiengangwechsel bei der Studiengangleitung als PDF-Dokument via E-Mail einreichen, soweit die Module nicht in der oben genannten Äquivalenzliste erfasst sind.
Antrag auf Anrechnung eines einzelnenen Moduls, soweit diese Prüfungs-, Studienleistung und Modulprüfung nicht an der Hochschule Mainz, in der Fachrichtung Bauingenieurwesen erbracht wurde.
Das Anerkennungsverfahren wird in der Einführungswoche zum Studienbeginn mit dem Studiengangleitung besprochen. Anträge zur Anerkennung von Modulprüfungen bitte spätestens wie folgt einreichen:
- für Anerkennungsverfahren im Wintersemester 31. Oktober
- für Anerkennungsverfahren im Sommersemester 15. April
Download
Äquivalenzliste (externe Module) | |
PDF, 191 KB | |
Äquivalenzliste (interne Module) | |
PDF, 138 KB | |
Antrag auf Anerkennung von Modulleistungen | |
PDF, 246 KB | |
Antrag auf Anrechnung eines einzelnenen Moduls | |
PDF, 74 KB |