ANERKENNUNG VON VORSTUDIENLEISTUNGEN
Beabsichtigen Sie einen Studiengangswechsel innerhalb der Hochschule Mainz, einen nationalen/ internationalen Wechsel der Hochschule oder einen temporären Auslandsaufenthalt? Anerkennung bereits erworbener hochschulischer Leistungen fördert Mobilität, reduziert Arbeitsbelastung und führt damit gegebenenfalls zu einer Verkürzung Ihres Studiums.
Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die konkreten Verfahren und Abläufe der Anerkennung am Fachbereich Technik. Weiterhin stellt der Downloadbereich unter anderem einen Leitfaden zur Anerkennung/ Anrechnung des Fachbereichs Technik bereit.
Das Bewerbungsportal der Hochschule Mainz sieht Bewerbungen für das
- erste Fachsemester und/ oder
- für höhere Fachsemester
vor. Die die Anerkennung durchführende Stelle steht hier gerne bei der Auswahl des Fachsemesters beratend zur Seite.
Der Anerkennungsprozess unterscheidet sich dabei je nach Bewerbungswahl in eine Anerkennung
- nach Immatrikulation und/ oder
- während des Bewerbungsprozesses.
Bei temporären Auslandsaufenthalten wird der Abschluss eines vorherigen
- Learning Agreements
empfohlen.
Die folgenden Abschnitte führen Sie durch den jeweiligen Prozessablauf.
PROZESSABLAUF UND ZUSTÄNDIGKEITEN IM FACHBEREICH TECHNIK
Nach § 25 Abs. 3 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz erfolgt die Anerkennung von bestandenen Leistungen am Fachbereich Technik „auf Antrag“.
Auf Grundlage der Lissabon-Konvention werden Ihnen Leistungen grundsätzlich anerkannt, solange kein wesentlicher Unterschied zwischen den erworbenen und den zu erwerbenden Kompetenzen festgestellt werden kann. Ein wesentliches Kriterium sind hierbei die Lernergebnisse. Die Beurteilung erfolgt durch die die Anerkennung durchführende Stelle.
Bitte beachten Sie, dass auch bei einem internen Wechsel an der Hochschule Mainz ein Antrag auf Anerkennung erforderlich ist (Ausnahme: Studiengangswechsel von Architektur nach Architektur mit integrierter Praxis).
Anerkennung nach Immatrikulation
Bewerberinnen und Bewerber für das erste Fachsemester sowie bereits immatrikulierte Studierende, die die Anerkennung von nur einzelnen Modulen anstreben, können den Antrag auf Leistungsanerkennung sowie weitere erforderliche Unterlagen (siehe Downloadbereich) bis spätestens zum Ende der ersten vier Wochen nach Vorlesungsbeginn bei der die Anerkennung durchführenden Stelle des Fachbereichs Technik einreichen.
Eine Umstufung in ein höheres Fachsemester nach Immatrikulation ist in diesen Fällen jedoch ausgeschlossen.
Anerkennung während des Bewerbungsprozesses
Haben Sie bereits Vorstudienleistungen erbracht, die eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ermöglichen, so ist bis spätestens Bewerbungsschluss im Bewerbungsportal zusammen mit der Bewerbung und den allgemein geforderten Unterlagen ein Antrag auf Anerkennung zu stellen.
Bitte berücksichtigen Sie dabei eine Bearbeitungsdauer der Anträge im Fachbereich. Eine frühzeitige Bewerbung mit Antragstellung ist daher wünschenswert.
Was wird anerkannt?
Anerkannt werden eigenständige Module, die in der Regel durch eine Prüfung abgeschlossen wurden und gleichwertig zu den zu ersetzenden Modulen sind. Studienleistungen und Teilleistungen werden grundsätzlich nur bei hochschulinternen Wechsel anerkannt. Die Ergebnisse der Prüfung werden Ihnen vom Prüfungsamt des Fachbereichs Technik mitgeteilt. In der Regel erhalten Sie den Anerkennungsbescheid bis spätestens 30.04. für das jeweilige Sommersemester bzw. 15.11. für das jeweilige Wintersemester.
Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Technik sehen gemäß § 25 Abs. 3 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz eine Anrechnung von Fehlversuchen im gewählten Studiengang, beziehungsweise in anderen Studiengängen, sofern die Module gleichwertig sind vor.
Eine endgültig nicht bestandene Prüfung im gewählten Studiengang führt zur Ablehnung Ihrer Bewerbung. Eine endgültig nicht bestandene Prüfung in einem Modul eines artverwandten Studiengangs mit gleichwertigen oder niedrigeren Modulanforderungen führt ebenfalls zu einer Ablehnung.
Informationen zur Anrechnung von Fehlversuchen und einzureichender Unterlagen erhalten Sie zu Vorlesungsbeginn per E-Mail.
EINSTUFUNG UND NOTENUMRECHNUNG
Die Einstufung in ein Fachsemester erfolgt auf Grundlage der anerkannten Leistungspunkte (ECTS). Pro Semester sind 30 Leistungspunkte zu erreichen. Demnach erfolgt in der Regel die Einstufung in das zweite Fachsemester bei einem Umfang von 30 bis 59 Leistungspunkten, die Einstufung in das dritte Fachsemester bei einem Umfang von 60 bis 89 Leistungspunkten und fortlaufend für die weiteren Fachsemester.
Bei vergleichbaren Notensystemen sind die Noten bei Anerkennung zu übernehmen. Entsprechen dabei mehrere Module aus Vorstudienzeiten einem Modul an der Hochschule Mainz, so wird das gewichtete arithmetische Mittel gebildet. Zur Umrechnung stehen Tabellen mit Werten der jeweiligen Länder zur Verfügung, welche meist auf der modifizierten Bayerischen Formel beruhen. Weiterhin sind bei Anerkennung die im Rahmen des European Credit Transfer Systems ausgeschriebenen Leistungspunkte der jeweiligen Module zu übernehmen.
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Das „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“ wurde in der Lissabon-Konvention (pdf) vom 16. Mai 2007 festgehalten. Die Konvention regelt die Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen, Studienzeiten und Studienabschlüssen.
Den ausführlichen rechtlichen Rahmen können Sie der Anerkennungs-/ Anrechnungssatzung der Hochschule Mainz, sowie der Lissabon-Konvention und dem Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz entnehmen.
ANRECHNUNG AUSSERHOCHSCHULISCHER QUALIFIKATIONEN
Sie streben ein Studium am Fachbereich Technik an und haben außerhalb des Hochschulbereichs bereits Kenntnisse und Kompetenzen erlangt? Sie haben diese zum Beispiel in Form einer Ausbildung, Weiterbildung/ Fortbildung, in Form von Seminaren, Online-Kursen oder durch Berufserfahrung, eventuell auch in leitender Position erlangt? Ihre bereits erlangten Kompetenzen sind von Inhalt und Niveau gleichwertig mit Modulen Ihres angestrebten Studiengangs an der Hochschule Mainz?
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Verfahren und die Möglichkeiten der Anrechnung außerhochschulischer Qualifikationen am Fachbereich Technik.
PROZESSABLAUF UND ZUSTÄNDIGKEITEN
Die Verfahren zur Anrechnung an der Hochschule Mainz können grundsätzlich in individuelle und pauschale Anrechnung unterschieden werden. Beide Verfahren können auch kombiniert werden.
Der Nachweis über die Gleichwertigkeit der bereits erworbenen Kompetenzen ist von Ihnen zu erbringen.
INDIVIDUELLE ANRECHNUNG
Beim individuellen Anrechnungsverfahren werden Ihre Lernergebnisse mit den jeweiligen Modulanforderungen individuell verglichen.
Sie sollten sich hierzu mit Inhalt und Niveau Ihrer bisher erworbenen Kompetenzen, sowie den im Modulhandbuch des angestrebten Studiengangs aufgeführten Inhalten und Lernergebnissen auseinandersetzen. Durch Reflexion, Strukturierung und Dokumentation Ihrer Kompetenzen in einem Kompetenz-Portfolio können Sie sich vorab ein Bild machen, ob ein individuelles Anrechnungsverfahren erfolgsversprechend ist. Unser Leitfaden für das Kompetenz-Portfolio hilft Ihnen bei den konkreten Schritten.
Weiter bieten wir Ihnen zur Unterstützung im Anrechnungsprozess eine Anrechnungsberatung. Kontaktieren Sie hierzu die Anerkennung/ Anrechnung durchführende Stelle am Fachbereich Technik.
Wir empfehlen Ihnen vor der Antragstellung eine solche Beratung aufzusuchen. Für die fachliche Beratung ist die Studiengangsleitung der einzelnen Studiengänge zuständig. Die Kontaktdaten aller Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner können sie der Informationsspalte auf der rechten Seite entnehmen.
In unserer Checkliste zur Anrechnung finden Sie alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung.
PAUSCHALE ANRECHNUNG
Unter pauschaler Anrechnung versteht man Kooperationsvereinbarungen zwischen Hochschulen und Berufsverbänden, Handwerkskammern beziehungsweise Berufs-, Meister- und Fachschulen. Durch einen Kooperationsvertrag wird festgelegt, welche Kompetenzen und Lernergebnisse (zum Beispiel aus den Lehrplänen an Berufsschulen) auf hochschulische Module angerechnet werden. Solche Kooperationsvereinbarungen werden durch Gutachter im Vorfeld abgeschlossen und bieten so eine Anrechnungsgarantie für die Studierenden.
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Durch den Beschluss der Kultusministerkonferenz von 2002/2008 können außerhochschulisch erworbene Kompetenzen grundsätzlich auf ein Studium bis zu einer Höchstgrenze von 50 Prozent angerechnet werden, wenn
- die für den Hochschulzugang geltenden Voraussetzungen gewährleistet sind.
- sie nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind.
- die qualitativ-inhaltlichen Kriterien für den Ersatz im Rahmen der Akkreditierung überprüft werden (Kriterien für die Akkreditierung sind in der Landesverordnung zur Studienakkreditierung § 9 geregelt).
Den ausführlichen rechtlichen Rahmen können Sie dem Beschluss der Kultusministerkonferenz von 2002/2008 sowie dem Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz (§ 25 Abs. 3) entnehmen.
Kontakt
Fachrichtungen und Studiengänge
juergen.rustler (at) hs-mainz.de

ulrich.bogenstaetter (at) hs-mainz.de

alfons.buchmann (at) hs-mainz.de

thomas.giel (at) hs-mainz.de



martin.schlueter (at) hs-mainz.de
Studiengänge der Fachrichtung Geoinformatik und Vermessung
- Geoinformatik und Vermessung B.Sc.
- Geoinformatik und Vermessung B.Sc. - Kombiniert Studieren (dual)
- Geoinformatik und Vermessung M.Sc. / Kontaktpersonen in Anerkennungsfragen: Dr. Pascal Neis oder Frau Carina Justus
- Digitale Methodik in den Geistes- und Kulturwissenschaften M.A.
- Geoinformatik M.Eng. / Kontaktperson in Anerkennungsfragen: Laura Christin Raddatz oder Prof. Dr.-Ing. Markus Schaffert
- Geoinformatik Zertifikat (Weiterbildung) / Kontaktperson in Anerkennungsfragen: Laura Christin Raddatz oder Prof. Dr.-Ing. Markus Schaffert
- Angewandte Informatik B.Sc.
- Angewandte Informatik (dual, öffentlicher Dienst) B.Sc.