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Vorpraktikum

Das Vorpraktikum im Umfang von 12 Wochen soll einen Einblick in die technischen Vorgänge auf Baustellen und die Gegebenheiten und Abläufe des Baugeschehens bieten. Es beinhaltet die Planung und Konstruktion von Bauwerken, Bauverfahren und Bauabläufe. Im Rahmen des Praktikums soll die Arbeitswelt im Bauwesen erfahren werden und das notwendige Verständnis für die Praxis erlangt werden.

Von Vorteil für Ihr Studium (aber nicht verpflichtend) ist die weitgehende Ableistung bereits vor Aufnahme des Studiums; der vollständige Nachweis muss spätestens bis zur Rückmeldung in das 4. Fachsemester erbracht werden. Das Vorpraktikum ist keine Zulassungsvoraussetzung.

Falls Sie eine Ausbildung in einem baubezogenen Beruf abgeschlossen haben, werden Ihnen je nach Fachrichtung bis zu 12 Wochen Vorpraktikum anerkannt (siehe untenstehende Zusammenstellung).

Das Vorpraktikum beinhaltet mindestens 8 Wochen Baustellenpraktikum, bei dem die Nähe zur Bauausführung, also den Handwerkern im Vordergrund steht. Die Mitarbeit während des Praktikums soll dazu führen, die Arbeitsabläufe und -techniken kennenzulernen und ihre Auswirkungen zu beurteilen. Anerkennungsfähig ist beispielweise ein Praktikum im Bereich Maurerhandwerk, Beton- und Stahlbetonbau, Zimmererhandwerk, Straßen- oder Kanalbau. Bis zu 4 Wochen des Praktikums können in einem technischen Büro, Ingenieur- oder Planungsbüro oder in der öffentlichen Bauverwaltung abgeleistet werden. Dieses Büropraktikum soll Kenntnisse über den Ablauf der ingenieurmäßigen Bearbeitung von Bauvorhaben vermitteln.

Eine gute Möglichkeit, sich diese praktische Erfahrung anzueignen, bietet der Internationale Bauorden mit vielen Projekten im In- und Ausland. So können Sie Ihr Studium mit sozialem Engagement verbinden und helfen sozialen und gemeinnützigen Einrichtungen bei ihren Bau- und Renovierungsarbeiten. Bei Interesse: Webseite Internationaler Bauorden.

Die Anerkennung der abgeleisteten Praktikumszeiten erfolgt nach Vorlage der Praktikumsbescheinigungen im Original durch das Prüfungsamt. Die Bescheinigung muss Beginn und Ende des Praktikums sowie die durchgeführten Tätigkeiten und Arbeiten mit jeweiliger Wochenzahl beinhalten (nähere Regelungen s. Vorpraktikumsordnung). Das Praktikum soll hierbei in möglichst zusammenhängenden Zeitabschnitten abgeleistet werden, wobei Abschnitte von weniger als zwei Wochen Dauer nicht anerkannt werden.

Bei Fragen zur Anerkennung des Vorpraktikums setzten Sie sich bitte frühzeitig mit der Fachrichtung bzw. der Beauftragten, Prof. Dr.-Ing. Kaufmann Alves, in Verbindung.

Schulabschluss und Berufsausbildung Dauer des Praktikums
keine oder fachfremde Berufsausbildung bzw. berufliche Vorbildung 12 Wochen – günstig ist, einen Teil vor Studienbeginn zu erbringen, der restliche Teil ist bis zur Rückmeldung ins 4. Fachsemester nachzuweisen.
Berufsausbildung bzw. berufliche Vorbildung in technisch-naturwissenschaftlichen Berufen (nicht Bautechnik) 12 Wochen – wie oben. Im Einzelfall wird die Dauer des Praktikums um einige Wochen ermäßigt.
Berufsausbildung bzw. berufliche Vorbildung im Bauhauptgewerbe Das Praktikum wird in der Regel erlassen.
Berufsausbildung bzw. berufliche Vorbildung im Bauhauptgewerbe, jedoch zu einseitige praktische Vorbildung, oder im Ausbaugewerbe Die genaue Dauer wird im Einzelfall festgelegt, nachzuweisen bis zur Rückmeldung ins 4. Fachsemester.
Ihre Berufsausbildung oder berufliche Vorbildung passt nicht zu den obigen Beispielen? Wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt und schildern Sie Ihre spezielle Situation.
Bitte nutzen Sie auch das Dokument zu den Anerkennungszeiten für das Vorpraktikum nach Berufsausbildung.

Häufig gestellte Fragen

Schaue Sie bitte auch in unseren FAQ nach, wenn Sie Fragen zum Vorpraktikum haben.

FAQ

Vorpraktikumsordnung

FAQ

Legen Sie Ihre Praktikumsbescheinigung(en) im Original im Prüfungsamt Technik vor (Raum H1.23).
Wenn die Tätigkeiten der Vorpraktikumsordnung entsprechen, wird es direkt anerkannt.
Bei Unklarheiten oder fraglichen Tätigkeiten / Einsatzbereichen werden die Vorpraktikumsbeauftragten hinzugezogen.

 

In der Regel ist dies kein Problem, es gibt keine „Altersgrenze“.

     

Es gelten die gleichen Bedingungen wie im Inland. 
Die Bescheinigung muss entweder direkt in Deutsch oder Englisch erstellt sein oder ins Deutsche oder Englische übersetzt sein (beglaubigte Übersetzung).

 

In der Regel wird die Anerkennung übernommen.
Bei geringerem Umfang müssen die fehlenden Zeiten nachgeholt werden.

 

Eine abgeschlossene Ausbildung in den „einschlägigen“ Ausbildungsberufen des Bauwesens wird vollständig als Vorpraktikum anerkannt (z.B. Dackdecker*in; Maurer*in, Bauzeichner*in).

Andere Ausbildungen und praktische Tätigkeiten können ganz oder teilweise auf das Vorpraktikum angerechnet werden. 
Es gibt eine Anerkennungsliste, die momentan aktualisiert wird.

Legen Sie Ihr Ausbildungszeugnis und ggf. Ihr Arbeitszeugnis im Original im Prüfungsamt vor.

 

Legen Sie eine Bescheinigung / Zeugnis Ihrer Schule im Prüfungsamt vor, aus der hervorgeht, welche praktischen Tätigkeiten in welchem Umfang ausgeführt wurden.
Die anerkennungsfähigen Zeiten werden Ihnen nach Prüfung mitgeteilt.

 

Sofern Ihr Praktikum im Bereich des Bauingenieurwesens abgeleistet wurde, wird es Ihnen i.d.R. als Vorpraktikum anerkannt.

Legen Sie Ihr Praktikumszeugnis und ggf. Ihr Berichtsheft im Prüfungsamt vor.

 

Erst einmal nicht. Es wird aber stressig.
Holen Sie Praktikumszeiten so schnell wie möglich nach. 
Am besten eignet sich die vorlesungsfreie Zeit zwischen Sommer- und Wintersemester. Zwischen Winter- und Sommersemester ist nach der Prüfungsphase nur sehr wenig Zeit!

 

Da das Vorpraktikum ein Pflichtpraktikum ist, sind Sie nicht an die Regelung gebunden, dass Sie nur während der vorlesungsfreien Zeit 40 h/Woche arbeiten dürfen. 

 

Die 12 Wochen müssen bis zum Vorlesungsbeginn des 4. Fachsemesters nachgewiesen werden.

 

Sie werden nicht exmatrikuliert.
Sie dürfen weiter studierenden, allerdings keine neuen Prüfungen anmelden. Prüfungen, für die Sie durch das Prüfungsamt angemeldet werden (z.B. Wiederholungs-prüfungen) müssen abgelegt  werden. 
Prüfungen z.B. des 3. Semesters, die Sie aber noch nicht in den vorherigen Semestern angemeldet hatten, dürfen nicht abgelegt werden.

 

Kontakt

Inka Kaufmann Alves
Beauftragte für das Vorpraktikum
T +49 6131 628-1331
vorpraktikum-bau (at) hs-mainz.de