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Deutsche Hochschulzugangsberechtigung

Wie bewerbe ich mich für einen Bachelorstudiengang?

Ich habe:

  • eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung
  • das Europäische Abiturzeugnis, welches vom Obersten Rat der Europäischen Schulen verliehen wird
  • ausländische Bildungsnachweise,  meine Zeugnisse in Deutschland bereits anerkennen lassen und kann eine Durchschnittsnote nach deutscher Deutung vorlegen
  • eine Feststellungsprüfung eines Studienkollegs in Deutschland erfolgreich abgelegt und eine Anerkennung meines ausländischen Bildungsnachweises mit ausgewiesener Durchschnittsnote vorliegen

Einzureichende Unterlagen

  • chronologischer, lückenloser und unterschriebener Lebenslauf
  • Bescheinigung über eventuell abgeleisteten Wehr- beziehungsweise Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst

 

Zeugnis der

  • allgemeinen Hochschulreife
  • fachgebundenen Hochschulreife
  • Fachhochschulreife
Studienbewerber mit qualifizierter Berufsausbildung und Berufserfahrung

Studienbewerber mit qualifizierter Berufsausbildung und Berufserfahrung sowie Bewerber, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Fortbildungsprüfung abgelegt haben müssen folgende Unterlagen vorlegen:

  • Nachweis einer mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossenen Berufsausbildung
    • Abschlusszeugnis der Kammer mit Angaben der Noten
    • Abschlusszeugnis der Berufsschule
  • Nachweis einer Fortbildungsprüfung – falls vorhanden
  • Nachweis der bestandenen Meisterprüfung beziehungsweise meisteräquivalente Prüfung mit ausgewiesener Gesamtnote

 

Zusätzlich vorzulegen bei Bewerbung mit dem Europäischen Abiturzeugnis:

  • Bescheinigung der Europäischen Schule (Beispiel siehe Download)
  • Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse durch die absolvierte Prüfung im Fach Deutsch als erste Sprache (L1) oder zweite Sprache (L2)

 

Zur Prüfung der Vorstudienzeiten müssen für alle bisher von Ihnen belegten Studiengänge folgende Unterlagen im Bewerbungsportal hochgeladen werden:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (in deutscher Sprache)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung für Studienverläufe an ausländischen Hochschulen (in englischer Sprache oder deutscher Sprache)
  • Sollte von der abgehenden Hochschule keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden, reichen Sie bitte einen Leistungsnachweis/Notenspiegel mit Angabe der ECTS-Punkte, Note, Anzahl der Versuche inklusive der nicht bestandenen Leistungen ein, auf dem vermerkt ist, ob der Prüfungsanspruch für diesen Studiengang noch besteht.
  • Sofern für Sie innerhalb Ihrer Studienvergangenheit ein "endgültig nicht bestanden" festgestellt wurde, ist zwingend das Modul zu benennen und die konkrete Modulbeschreibung vorzulegen.
  • Exmatrikulationsbescheinigung aller Studiengänge, in denen Sie bisher eingeschrieben waren. Sollten Sie zum Bewerbungsschluss noch immatrikuliert sein, kann eine Nachreichung bei Immatrikulation erfolgen – spätestens jedoch bis zum 15.Oktober für das Wintersemester und bis Ende der ersten Aprilwoche für das Sommersemester.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen/der Leistungsnachweis bzw. Notenspiegel müssen

  • bei Studiengängen, in denen Sie bereits exmatrikuliert sind nach erfolgter Exmatrikulation ausgestellt sein.
  • bei Studiengängen in denen Sie noch immatrikuliert sind, in Abhängigkeit des Semesters für das Sie sich bewerben, nicht vor dem 15. Mai für das Wintersemester beziehungsweise dem 15. November für das Sommersemester ausgestellt sein.

Informationen zur Anerkennung von Leistungen erhalten Sie im Fachbereich: Fachbereich Technik

 

Speziell für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen und bereits vorliegender Anerkennung in Deutschland

  • ausländische Bildungsnachweise
  • Übersetzung der ausländischen Bildungsnachweise
  • Anerkennung des ausländischen Bildungsnachweises in Deutschland
  • ausgewiesene Durchschnittsnote des ausländischen Bildungsnachweises (umgerechnet auf das deutsche Notensystem)
  • Zeugnis des Studienkollegs wenn Sie das Studienkolleg besucht haben
Nachweis der deutschen Sprache

Für die Bewerbung müssen Sie einen der folgenden Nachweise vorgelegen:

  • Test Deutsch als Fremdsprache mindestens (TestDaF)-TDN 3 in allen Prüfungsteilen
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang mindestens Stufe 1 (DSH-1)
  • Goethe-Zertifikat mindestens Niveau B2
  • B2-Sprachnachweise deutscher Hochschulen
  • telc Deutsch B2
  • ÖSD auf den Niveaus B2
  • Deutsches Sprachdiplom DSD II
  • mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland
  • erfolgreich abgeschlossenes Germanistikstudium
  • Haupt- oder Realschulabschluss aus Deutschland (das Zeugnis der Abschlussklasse muss bestanden sein).

 

 

Zusätzlich geforderte Unterlagen

  • Diplomurkunde und Diplomzeugnis oder Bachelorurkunde und Bachelorzeugnis mit Durchschnittsnote (Kommastelle)
    Liegen die Unterlagen noch nicht vor und ist die Note der Abschlussprüfung des Erststudiums nicht nachgewiesen, wird das Ergebnis der Abschlussprüfung bei der Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium mit „1 Punkt“ bewertet.
  • Begründung für die Aufnahme eines Zweitstudiums

 

  • schriftlicher Antrag auf Zulassung wegen außergewöhnlicher Härte

Den Antrag müssen Sie schriftlich begründen und durch geeignete Unterlagen belegen.

 

  • Schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und/oder der Wartezeit.

Den Antrag müssen Sie schriftlich begründen und durch geeignete Unterlagen belegen.

 

Informationen zur Bewerbung

Nach der Registrierung im Studienplatzbewerbungsportal starten Sie mit der Erfassung Ihres Antrags. Dort suchen Sie sich den gewünschten Abschluss und das Studienfach aus. Für alle Bachelorstudiengänge ist als Fachsemester immer das 1. Fachsemester voreingestellt. Sofern Sie bereits Studienzeiten an einer Hochschule absolviert haben, behält sich die Hochschule Mainz die endgültige Einstufung in das Fachsemester anhand der vorzulegenden Unterlagen vor.

Wenn Sie alle Angaben gemacht haben, finden Sie den Antrag unter „Anträge in Vorbereitung“. Sie können nun so lange Änderungen vornehmen, bis sie Ihren "Antrag abgeben" und online einreichen.
Über „Antrag hinzufügen“ können Sie weitere Anträge für andere Studienfächer stellen. An der Hochschule Mainz können Sie bis zu drei Anträge abgeben.
Um einen noch nicht abgegebenen Antrag zu ändern, klicken Sie auf „Antrag bearbeiten“.

Anschließend ist dieser Antrag für Sie nicht mehr bearbeitbar. Sollten Sie Angaben ändern wollen oder Fehler bemerkt haben, müssen Sie Ihren „Antrag zurückziehen“. In der Folge wird dieser Antrag solange nicht von der Hochschule bearbeitet, bis Sie ihn wieder neu stellen.

Die Hochschule Mainz ermöglicht seit Wintersemester 2020/21 eine reine Online-Bewerbung. Laden Sie bitte alle geforderten Unterlagen im Bewerberportal der Hochschule Mainz hoch. Bitte informieren Sie sich über die einzureichenden Unterlagen auf unserer Homepage.

Wenn alle Angaben stimmen, klicken Sie auf „Antrag abgeben“.

Unter „Abgegebene Anträge“ finden Sie die Anträge, die Sie online eingereicht haben.
Um allgemeine und personenbezogene Angaben, die für alle Anträge gelten, nachträglich ändern zu können, müssen Sie die Anträge zurückziehen und neu stellen. Kontrollieren Sie daher Ihre Angaben vor der Abgabe gründlich.

 

  • Studienvergangenheit
    Unter dem Punkt „Studienvergangenheit“ geben Sie an, ob Sie bereits an einer Hochschule studiert haben und ob Sie schon ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben. Das Studium gilt dann als abgeschlossen, sofern Sie im laufenden Semester der Abgabe der Bewerbung alle erforderlichen Studien- und/oder Prüfungsleistungen erbracht haben oder noch erbringen werden.
    Als Studienanfänger geben Sie hier „0“ (Null) ein.
  • Berufsausbildung
    Unter dem Punkt „Berufsausbildung“ geben Sie an, ob Sie bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.
  • Dienst geleistet?
    Unter dem Punkt „Dienst geleistet?“ geben Sie an, ob Sie einen Dienst geleistet haben (zum Beispiel Bundeswehr, Zivildienst oder Bundesfreiwilligendienst). Bewerberinnen und Bewerber, die einen Dienst abgeleistet haben, werden bei sonst gleichen Daten (zum Beispiel bei gleicher Note und gleicher Wartezeit) im Zulassungsverfahren berücksichtigt.

 

Beim Erfassen des ersten Antrags müssen Sie bereits eine Hochschulzugangsberechtigung angeben.
In der Regel werden Sie nur eine Hochschulreife erlangt haben, zum Beispiel das Abitur oder das Fachabitur. Wenn Sie über mehrere Hochschulzugangsberechtigungen verfügen, können Sie nacheinander mehrere Hochschulreifen angeben und den jeweiligen Anträgen zuordnen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, setzen Sie sich bitte per E-Mail unter zulassung(at)hs-mainz.de mit uns in Verbindung.
Solange Sie noch keinen Antrag abgegeben haben, können Sie die Daten bearbeiten. Wenn die Hochschulzugangsberechtigung einem oder mehreren abgegebenen Anträgen zugeordnet ist, ist die Bearbeitungsfunktion deaktiviert. Sollten Sie Angaben ändern wollen oder Fehler bemerkt haben, müssen Sie Ihren Antrag zuerst zurückziehen. In der Folge wird dieser Antrag solange nicht von der Hochschule bearbeitet, bis Sie ihn wieder neu stellen.

 

Sie können Anträge auf außergewöhnliche Härte sowie Verbesserung der Note und/oder Verbesserung der Wartezeit formlos stellen. Sofern Sie entsprechende Anträge stellen, reichen Sie die antragsbegründenden Unterlagen bitte zusammen mit den Bewerbungsunterlagen bei der Hochschule Mainz ein.

 

Anschrift bearbeiten
Die Hochschule benötigt eine Postanschrift, die als Korrespondenzadresse markiert ist. Dies ist die Adresse, an die wir Ihre Unterlagen schicken. Wenn Sie mehrere Adressen angeben, muss eine davon als Korrespondenzadresse markiert sein.

E-Mail-Adresse bearbeiten
Die Hochschule benötigt eine E-Mail-Adresse, die als Korrespondenzadresse markiert ist. Dies ist die Adresse, an der Sie zum Beispiel über Statusänderungen Ihrer Anträge informiert werden. Wenn Sie mehrere E-Mail-Adressen angeben, muss eine davon als Korrespondenzadresse markiert sein.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich für einen Bachelorstudiengang, der am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnimmt bewerben und daher die Änderung der persönlichen Daten (Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse) ausschließlich über www.hochschulstart.de erfolgt. Es ist erforderlich, dass Sie diese Änderungen persönlich vornehmen.


 

Studienplatzbewerbungsportal

Portal für Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung

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