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An­er­ken­nung und An­rech­nung

An­er­ken­nung von Hochschulleistungen

Beabsichtigen Sie einen Studiengangswechsel innerhalb der Hochschule Mainz, einen nationalen/internationalen Wechsel der Hochschule oder einen temporären Auslandsaufenthalt?
Hier erhalten Sie einen Überblick über das Verfahren und den Ablauf der Anerkennung von Hochschulleistungen an der Hochschule Mainz.

Das Bewerbungsportal der Hochschule Mainz sieht Bewerbungen für

  • höhere Fachsemester und/oder
  • erste Fachsemester

vor. Die die Anerkennung durchführenden Stellen stehen hier gerne bei der Auswahl des Fachsemesters beratend zur Seite.

Der Anerkennungsprozess unterscheidet sich dabei in eine Anerkennung

  1. während des Bewerbungsprozesses
  2. nach Immatrikulation
  3. bei studienbegleitenden Auslandsaufenthalten.

Die folgenden Abschnitte führen Sie durch den jeweiligen Prozessablauf.

Alle Fragen rund um das Thema Anerkennung von Hochschulleistungen beantworten Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der jeweiligen Fachbereiche.

An­er­ken­nung in den Fach­be­reichen

Fach­be­reich Gestaltung

Informationen zur Anerkennung im Fachbereich Gestaltung

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Fach­be­reich Technik

Informationen zur Anerkennung im Fachbereich Technik

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Fach­be­reich Wirtschaft

Informationen zur Anerkennung im Fachbereich Wirtschaft

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Prozessablauf und Zuständigkeiten

Nach § 25 Abs. 3 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz und der allgemeinen Prüfungsordnung erfolgt die Anerkennung an der Hochschule Mainz auf Antrag.
Auf Grundlage der Lissabon-Konvention werden Ihnen Leistungen grundsätzlich anerkannt, solange kein wesentlicher Unterschied zwischen den erworbenen und den zu erwerbenden Kompetenzen festgestellt werden kann. Ein wesentliches Kriterium sind hierbei die Lernergebnisse. Die Beurteilung erfolgt durch die die Anerkennung durchführenden Stellen.

 

An­er­ken­nung während des Bewerbungsprozesses

Haben Sie bereits Vorstudienleistungen erbracht, die eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ermöglichen, so ist bis spätestens Bewerbungsschluss im Bewerbungsportal zusammen mit der Bewerbung und den allgemein geforderten Unterlagen ein Antrag auf Anerkennung zu stellen.

Bitte berücksichtigen Sie dabei eine Bearbeitungsdauer der Anträge in den Fachbereichen. Eine frühzeitige Bewerbung mit Antragstellung ist daher erwünscht.

 

An­er­ken­nung nach Immatrikulation

Bewerberinnen und Bewerber für das erste Fachsemester sowie bereits immatrikulierte Studierende, die die Anerkennung von nur einzelnen Modulen anstreben, können den Antrag auf Leistungsanerkennung sowie weitere erforderliche Unterlagen bis nach Vorlesungsbeginn bei den die Anerkennung durchführenden Stellen der Fachbereiche Gestaltung, Technik und Wirtschaft einreichen. Bitte beachten Sie die Formen und Fristen der Fachbereiche.

Eine Umstufung in ein höheres Fachsemester nach Immatrkulation ist in diesen Fällen jedoch ausgeschlossen.

 

An­er­ken­nung bei studienbegleitenden Auslandsaufenthalten

Planen Sie einen studienbegleitenden Auslandsaufenthalt, so ist hierzu der vorherige Abschluss eines Learning Agreements zwischen der Partnerhochschule und der Hochschule Mainz erforderlich. Dieser beinhaltet die Übereinkunft zur vorbehaltlosen Anerkennung aller Leistungen. Alle vereinbarten und erbrachten Leistungen werden nach Rückkehr anerkannt. Somit erhalten Sie bereits vor Antritt des Auslandsstudiums eine Garantie über Anerkennung von an der Gastuniversität erfolgreich abgeschlossenen Modulen.

Weitere Informationen erhalten Sie über das International Office der jeweiligen Fachbereiche der Hochschule Mainz.

In­ter­na­tio­nal Office

Fach­be­reich Gestaltung

International Office des Fachbereichs Gestaltung

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Fach­be­reich Technik

International Office des Fachbereichs Technik

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Fach­be­reich Wirtschaft

International Office des Fachbereichs Wirtschaft

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Rechtliche Rah­men­be­din­gungen

Das „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“ wurde in der Lissabon-Konvention (LRC) vom 16. Mai 2007 festgehalten. Die Konvention regelt die Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen, Studienzeiten und Studienabschlüssen. Den ausführlichen rechtlichen Rahmen können Sie der allgemeinen Anerkennungs-/Anrechnungssatzung der Hochschule Mainz, sowie der Lissabon-Konvention und dem Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz entnehmen.

An­rech­nung außerhochschulischer Kompetenzen und Leistungen

Sie streben ein Studium an der Hochschule Mainz an und haben außerhalb des Hochschulbereichs bereits Kenntnisse und Kompetenzen erlangt? Sie haben diese zum Beispiel in Form einer Ausbildung, Weiterbildung/Fortbildung, in Form von Seminaren, Online-Kursen oder durch Berufserfahrung, eventuell auch in leitender Position erlangt?

Bei Fragen zur Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen und Leistungen stehen Ihnen die  Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der jeweiligen Fachbereiche zur Verfügung.
 

An­rech­nung in den Fach­be­reichen

Fach­be­reich Gestaltung

Informationen zur Anrechnung im Fachbereich Gestaltung

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Fach­be­reich Technik

Informationen zur  Anrechnung im Fachbereich Technik

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Fach­be­reich Wirtschaft

Informationen zur Anrechnung im Fachbereich Wirtschaft

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