Studienmanagement
Fachbereich Wirtschaft
Anerkennung von Leistungen
Beabsichtigen Sie einen Studiengangwechsel innerhalb des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Mainz oder einen nationalen/ internationalen Wechsel der Hochschule hin zu den Studiengängen des Fachbereichs Wirtschaft?
Dann stehen wir Ihnen bei diesen Fragen gerne zur Verfügung:
Diese Seite gibt Ihnen vorab einen Überblick über die Abläufe der Anerkennung am Fachbereich Wirtschaft.
Das Bewerbungsportal der Hochschule Mainz sieht Bewerbungen für das
Der Anerkennungsprozess unterscheidet sich dabei je nach Bewerbungswahl in eine Anerkennung
Das „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“ wurde in der Lissabon-Konvention (LRC) vom 16. Mai 2007 festgehalten. Die Konvention regelt die Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen, Studienzeiten und Studienabschlüssen.
Den ausführlichen rechtlichen Rahmen können Sie der Lissabon-Konvention und dem Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz entnehmen.
Die Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt auf Grundlage der anerkannten Leistungspunkte (ECTS).
Bei vergleichbaren Notensystemen sind die Noten bei Anerkennung zu übernehmen. Entsprechen dabei mehrere Module aus Vorstudienzeiten einem Modul an der Hochschule Mainz, so wird das gewichtete arithmetische Mittel gebildet.
Zur Umrechnung Ausländischer Noten stehen Tabellen mit Werten der jeweiligen Länder zur Verfügung, welche meist auf der modifizierten Bayerischen Formel beruhen.
Bei unvergleichbaren Notensystemen (z.Bsp. von außerhochschulisch erbrachten Leistungen)wird der Vermerk „bestanden” aufgenommen. Im Zeugnis wird eine Kennzeichnung der Anerkennung vorgenommen.
Nach § 25 Abs. 3 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz erfolgt die Anerkennung am Fachbereich Wirtschaft „auf Antrag“.
Auf Grundlage der Lissabon-Konvention werden Ihnen Leistungen grundsätzlich anerkannt, solange kein wesentlicher Unterschied festgestellt werden kann. Die Beurteilung erfolgt durch die die Anerkennung durchführende Stelle.
Hier finden Sie alle Informationen zur Antragsstellung für:
Anerkennungsverfahren bei Bewerbung auf höheres Fachsemester
Anerkennungsverfahren bei Studieneinstieg ins 1. Fachsemester
Übertragung von Fehlversuchen
Haben Sie bereits Vorstudienleistungen erbracht, die eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ermöglichen, so ist der Antrag auf Anerkennung bis spätestens 2 Wochen vor Ende der Bewerbungsfrist mit allen geforderten Unterlagen im Bewerbungsportal hochzuladen. Dies ermöglicht in der Regel ein reibungsloses Zulassungsverfahren unter Berücksichtigung der Bearbeitungszeiten.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Anerkennung für das höhere Fachsemester lediglich während der Bewerbungsphase für Sie ersichtlich ist.
Bewerberinnen und Bewerber für das erste Fachsemester sowie bereits immatrikulierte Studierende, die die Anerkennung von nur einzelnen Modulen anstreben, können den Antrag auf Leistungsanerkennung sowie weitere erforderliche Unterlagen (siehe Checkliste pdf) bis spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn bei der die Anerkennung durchführenden Stelle des Fachbereichs Wirtschaft einreichen.
Eine Umstufung in ein höheres Fachsemester nach Immatrikulation ist in diesen Fällen jedoch ausgeschlossen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Anerkennung für das erste Fachsemester lediglich in den 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn für Sie ersichtlich ist.
Auf einen Blick | |
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Checkliste - Studieneinstieg ins 1. Fachsemester | |
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Die Allgemeine Prüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaft sieht gemäß §25 Abs. 3 HochSchG-RP eine Anrechnung von Fehlversuchen im gewählten Studiengang, vor. Gegenstand der Anerkennung sind von der bzw. dem Studierenden an einer Hochschule nicht bestandene Prüfungs- und Studienleistungen, soweit für deren Bestehen gleichwertige oder geringere Anforderungen gestellt wurden. (APO §15, Abs.1)
Eine endgültig nicht bestandene Prüfung im gewählten Studiengang führt damit zur Ablehnung Ihrer Bewerbung. Eine endgültig nicht bestandene Prüfung in einem Modul eines artverwandten Studiengangs mit gleichwertigen oder niedrigeren Modulanforderungen führt ebenfalls zu einer Ablehnung.