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An­er­ken­nung von Leistungen

Beabsichtigen Sie einen Studiengangwechsel innerhalb des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Mainz oder einen nationalen/ internationalen Wechsel der Hochschule hin zu den Studiengängen des Fachbereichs Wirtschaft?
Dann stehen wir Ihnen bei diesen Fragen gerne zur Verfügung:

  • Welche Leistungen werden mir anerkannt?
  • Was muss ich alles der Bewerbung beilegen?
  • Muss ich ein Englischzertifikat vorlegen?
  • Werden mir nicht bestandene Versuche angerechnet?

Diese Seite gibt Ihnen vorab einen Überblick über die Abläufe der Anerkennung am Fachbereich Wirtschaft.

Das Bewerbungsportal der Hochschule Mainz sieht Bewerbungen für das

  • erste Fachsemester und/ oder
  • für höhere Fachsemester vor.

Der Anerkennungsprozess unterscheidet sich dabei je nach Bewerbungswahl in eine Anerkennung

  • nach Immatrikulation und/ oder
  • während des Bewerbungsprozesses.

Anschrift

Hochschule Mainz
Studienmanagement Fachbereich Wirtschaft
Raum A2.14/A2.10
Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz

anerkennungen.wirtschaft (at) hs-mainz.de

Leitfaden

Zum Leitfaden

Rechtliche Rah­men­be­din­gungen

Das „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“ wurde in der Lissabon-Konvention (LRC) vom 16. Mai 2007 festgehalten. Die Konvention regelt die Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen, Studienzeiten und Studienabschlüssen.
Den ausführlichen rechtlichen Rahmen können Sie der Lissabon-Konvention und dem Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz entnehmen.

Einstufung und Notenumrechnung

Die Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt auf Grundlage der anerkannten Leistungspunkte (ECTS).

Bei vergleichbaren Notensystemen sind die Noten bei Anerkennung zu übernehmen. Entsprechen dabei mehrere Module aus Vorstudienzeiten einem Modul an der Hochschule Mainz, so wird das gewichtete arithmetische Mittel gebildet.

Zur Umrechnung Ausländischer Noten stehen Tabellen mit Werten der jeweiligen Länder zur Verfügung, welche meist auf der modifizierten Bayerischen Formel beruhen.

Bei unvergleichbaren Notensystemen (z.Bsp. von außerhochschulisch erbrachten Leistungen)wird der Vermerk „bestanden” aufgenommen. Im Zeugnis wird eine Kennzeichnung der Anerkennung vorgenommen.

Verfahren und Zuständigkeiten

Nach § 25 Abs. 3 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz erfolgt die Anerkennung am Fachbereich Wirtschaft „auf Antrag“.

Auf Grundlage der Lissabon-Konvention werden Ihnen Leistungen grundsätzlich anerkannt, solange kein wesentlicher Unterschied festgestellt werden kann. Die Beurteilung erfolgt durch die die Anerkennung durchführende Stelle.

Hier finden Sie alle Informationen zur Antragsstellung für:

Anerkennungsverfahren bei Bewerbung auf höheres Fachsemester
Anerkennungsverfahren bei Studieneinstieg ins 1. Fachsemester
Übertragung von Fehlversuchen

An­er­ken­nungsverfahren bei Bewerbung auf höheres Fachsemester

Haben Sie bereits Vorstudienleistungen erbracht, die eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ermöglichen, so ist der Antrag auf Anerkennung bis spätestens 2 Wochen vor Ende der Bewerbungsfrist mit allen geforderten Unterlagen im Bewerbungsportal hochzuladen. Dies ermöglicht in der Regel ein reibungsloses Zulassungsverfahren unter Berücksichtigung der Bearbeitungszeiten.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Anerkennung für das höhere Fachsemester lediglich während der Bewerbungsphase für Sie ersichtlich ist.

Antragsstellung

Zum Antrag

An­er­ken­nungsverfahren bei Bewerbung auf höheres Fachsemester

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Anträge bis zum Bewerbungsschluss vollständig bearbeitet sein müssen. Eine frühzeitige Einreichung ist daher erwünscht.

Empfohlener Zeitraum zum Einreichen:

  • 17.05. - 01.07. für das jeweilige Wintersemester
  • Vollzeitstudiengänge: 01.12. - 01.01. für das jeweilige Sommersemester
    Duale Studiengänge: 15.11. - 12.12. für das jeweilige Sommersemester

Videoanleitung

Annerkennungsverfahren bei Studieneinstieg ins 1. Fachsemester / sowie für bereits immatrikulierte Studierende

Bewerberinnen und Bewerber für das erste Fachsemester sowie bereits immatrikulierte Studierende, die die Anerkennung von nur einzelnen Modulen anstreben, können den Antrag auf Leistungsanerkennung sowie weitere erforderliche Unterlagen (siehe Checkliste pdf) bis spätestens  vier Wochen nach Vorlesungsbeginn bei der die Anerkennung durchführenden Stelle des Fachbereichs Wirtschaft einreichen.

Eine Umstufung in ein höheres Fachsemester nach Immatrikulation ist in diesen Fällen jedoch ausgeschlossen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Anerkennung für das erste Fachsemester lediglich in den 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn für Sie ersichtlich ist.

Weitere Informationen

An­er­ken­nungsverfahren bei Studieneinstieg ins 1. Fachesemester / sowie für bereits immatrikulierte Studierende

Einreichung des Antrags auf Anerkennung nach Immatrikulation

  • spätestens bis 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn für das jeweilige Semester
    (Vollzeitstudiengänge: bis 16.04. bzw. bis 29.10.)
    (Duale Studiengänge: bis 03.03. bzw. bis 01.10.)

Videoanleitung

Übertragung von Fehlversuchen

Die Allgemeine Prüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaft sieht gemäß §25 Abs. 3 HochSchG-RP eine Anrechnung von Fehlversuchen im gewählten Studiengang, vor. Gegenstand der Anerkennung sind von der bzw. dem Studierenden an einer Hochschule nicht bestandene Prüfungs- und Studienleistungen, soweit für deren Bestehen gleichwertige oder geringere Anforderungen gestellt wurden. (APO §15, Abs.1)

Eine endgültig nicht bestandene Prüfung im gewählten Studiengang führt damit zur Ablehnung Ihrer Bewerbung. Eine endgültig nicht bestandene Prüfung in einem Modul eines artverwandten Studiengangs mit gleichwertigen oder niedrigeren Modulanforderungen führt ebenfalls zu einer Ablehnung.

Kontakt

Tünde Falk
Stellvertretende Leitung
T +49 6131 628-3416
tuende.falk (at) hs-mainz.de