Re-registration
Vorabhinweis zur Rückmeldung Sommersemester 2020
Bitte veranlassen Sie die Rückmeldung nach Bekanntgabe des Semesterbeitrages innerhalb des rechts genannten Zeitraumes und beachten Sie bitte dringend die Daten für die Überweisung, die Sie auf dieser Seite finden . Die korrekte Angabe des Verwendungszweckes ist zwingend erforderlich, um hier systemseitig die Zahlung auch unmittelbar für Sie verbuchen zu können.
Achten Sie bitte mit darauf, dass der Verwendungszweck auch wirklich für das Sommersemester 2020 (20201) angepasst ist und übernehmen / kopieren Sie hier nicht einfach die Daten aus der vorherigen Rückmeldung. In der Praxis kommt das leider immer wieder vor und führt zu einem nicht unerheblichen Mehraufwand und dann in der Folge zu einer Verzögerung bei der Bereitstellung der Leporellos.
Sobald der finale Semesterbeitrag für das Sommersemester 2020 bekannt ist, werden wir ihn auf dieser Seite für Sie mit einstellen. Darüber hinaus werden wir auch zum Rückmeldeverfahren für das Sommersemester 2020 alle Studierenden über die studentische E-Mail-Adresse betreffend des Rückmeldeverfahrens zeitnah informieren.
Hinweis:
Bitte prüfen Sie frühzeitig im Campusmanagement-Portal (https://cm.hs-mainz.de), ob für Sie im Zusammenhang mit der Rückmeldung in das nächste Semester ggf. eine Rückmeldesperre hinterlegt ist. Sollte dies der Fall sein, kann eine Rückmeldung nicht eher erfolgen, bis Sie die erforderlichen Schritte unternommen haben, um die Rückmeldesperre aufzulösen. Erst danach kann die Rückmeldung - vorbehaltlich der erfolgten vollständigen Zahlung der festgesetzten Beiträge und Gebühren - systemseitig erfolgen und das Leporello mit dem Semesterticket ausgestellt werden.
Sobald die Rückmeldung im System erfolgt ist lautet der Status „Rückmeldung zum Sommersemester 2020“.
Sollten für Sie Sperren eingerichtet sein, können Sie dies auf folgendem Weg überprüfen: Login im Campusmanagement-Portal der Hochschule Mainz-> Reiter "Mein Studium"-> Studienservice>Sperren
Aus haftungstechnischen Gründen werden keine Bescheinigungen zu den gezahlten Semesterbeiträgen zur Verfügung gestellt. Als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, Arbeitgeber u.a. nutzen Sie bitte eine jeweils aktuelle Studienbescheinigung in Kombination mit Ihrem Zahlungsbeleg zu dem Semesterbeitrag. Beachten Sie ferner, dass Beitragsschuldner die Studierenden der Hochschule sind. Eine "Rechnungsstellung" gegenüber einem Dritten erfolgt nicht.
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Mon Wed Fri mornings and afternoons
Tue Thur afternoons
T +49 6131 628-7383
zulassung (at) hs-mainz.de
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