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Rückmeldung

Für jedes Semester ist von den Studierenden ein Semesterbeitrag zu entrichten. Dieser wird rechtzeitig vor dem Start des Rückmeldezeitraums bekanntgegeben. Die Bekanntgabe erfolgt unter anderem über den Internetauftritt, die Info-Monitore an den jeweiligen Standorten und, im Regelfall, über eine E-Mail an den studentischen E-Mail-Account. Über den Semesterbeitrag wird unter anderem auch das Semesterticket finanziert.

Auch für ein Urlaubssemester muss der Semesterbeitrag bezahlt werden. In begründeten Fällen kann man sich vom AStA den Anteil des Semestertickets zurückerstatten lassen.

Das Verfahren der Rückmeldung ist u.a. in der Einschreibeordnung geregelt. Dort ist festgelegt, dass die Studierenden sich innerhalb der vorgeschriebenen Rückmeldefrist zurückmelden müssen. Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung des Semesterbeitrags sowie anderer festgesetzter Beiträge und Gebühren innerhalb des festgesetzten Zeitraums.
Fragen zur Rückmeldung richten Sie bitte per Mail unter Benutzung Ihrer studentischen E-Mail-Adresse an das Studierendenbüro.

Auf einen Blick

Rückmeldefristen

zum Sommersemester 24: 04.01. bis 07.02.2024
zum Wintersemester 2024/25: 01.07. bis 05.08.2024
Semesterbeitrag Sommersemester 2024: 357 Euro

Anschrift

Hochschule Mainz
Studierendenbüro
Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz

Fax +49 6131 628-7399

studierendenbuero (at) hs-mainz.de

Öffnungszeiten

Studierendenbüro  Raum A1.01

Dienstag von 10:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag von 12:00  bis 15:00 Uhr

Online-Sprechstunde Montag von 11:00 bis 12:00 Uhr
Zoom-Meeting beitreten

 

 

 

Rückmeldefrist und Semesterbeitrag

Rückmeldefrist 04. Januar bis 07. Februar 2024
 

Die Rückmeldung in das Sommersemester 2024 erfolgt mit dem Eingang des Semesterbeitrages bei der Hochschule. Der Semesterbeitrag ist in der angegebenen Frist vollständig zu entrichten. Hier zählt der Zahlungseingang am 07.02.2024 auf das Konto der Landeshochschulkasse.

Bei verspäteter Zahlung fällt zusätzlich eine Säumnisgebühr von 25,00 Euro an. (Siehe Nr. 1.9 des „Besonderen Gebührenverzeichnisses für die Bereiche Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung“.) Hierzu ergeht ein gesonderter Säumnisgebührenbescheid. Über ihn wird die festgesetzte Nachfrist (Ausschlussfrist) bekannt gegeben. Dieser Säumnisgebührenbescheid wird ausschließlich in elektronischer Form innerhalb des Campusmanagementsystems unter Ihrem IT-Account bereitgestellt. In den Fällen, in denen bis zum Ablauf der festgesetzten Nachfrist keine Rückmeldung erfolgte, wird unverzüglich die Aufhebung der Einschreibung von Amts wegen (Exmatrikulation) eingeleitet.

Ab dem Wintersemester 2023/24 wird der Studierendenausweis und das Semesterticket nicht mehr in Papierform versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form über die App "Mainz Campus2Go" zur Verfügung gestellt! Alle Informationen hierzu finden Sie online

Die Rückmeldung gilt nicht für Studierende, die sich zum Sommersemester 2024 zum ersten Mal an unserer Hochschule oder erneut einschreiben.
Wir informieren alle Studierenden rechtzeitig über den Start des Rückmeldeverfahrens über die studentische Mailadresse.

Bitte prüfen Sie frühzeitig über CIM, ob für Sie im Zusammenhang mit der Rückmeldung in das nächste Semester ggf. eine Rückmeldesperre hinterlegt ist. Sollte dies der Fall sein, kann eine Rückmeldung nicht eher erfolgen, bis Sie die erforderlichen Schritte unternommen haben, um die Rückmeldesperre aufzulösen. Erst danach können die Rückmeldung - vorbehaltlich der erfolgten vollständigen Zahlung der festgesetzten Beiträge und Gebühren - systemseitig erfolgen und die Unterlagen für das kommende Semester zur Verfügung gestellt werden.

Sobald die Rückmeldung im System erfolgt ist lautet der Status „Rückmeldung zum Sommersemester 2024“.

 

Sollten für Sie Sperren eingerichtet sein, können Sie dies auf folgendem Weg überprüfen:  Login CIM der Hochschule Mainz -> Mein Studium -> Studienservice -> Sperren

Aus haftungstechnischen Gründen werden keine Bescheinigungen zu den gezahlten Semesterbeiträgen zur Verfügung gestellt. Als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, Arbeitgeber u.a. nutzen Sie bitte eine jeweils aktuelle Studienbescheinigung in Kombination mit Ihrem Zahlungsbeleg zu dem Semesterbeitrag. Beachten Sie ferner, dass Beitragsschuldner die Studierenden der Hochschule sind. Eine "Rechnungsstellung" gegenüber einem Dritten erfolgt nicht.

 

 

Daten für die Überweisung

Empfänger Landeshochschulkasse Mainz
IBAN DE94 5500 0000 0055 0015 30
BIC MARKDEF1550
Kreditinstitut Deutsche Bundesbank Filiale Mainz
Verwendungszweck 20241-xxxxxx Ihr Name
HS MZ (xxxxxx = Matrikel-Nummer)
Beispiel: 20241-567890 Klara Muster HS MZ

Überweisungsträger mit ungenügenden oder fehlerhaften Angaben können nicht gebucht werden und somit kann keine Rückmeldung erfolgen.

Wir bitten Sie, bei der Überweisung die oben angegebenen Daten zu verwenden. Ohne Matrikel-Nummer, Name und die Angabe "HS MZ" kann die Rückmeldung nur verzögert bzw. gar nicht vorgenommen werden.

Download

Einschreibeordnung
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Prüfen: Bin ich zurückgemeldet?
PDF, 527 KB

Kontakt

Katharina Dötzer
Leiterin, Grundsatzfragen
Mo bis Fr Vor- und Nachmittag
T +49 6131 628-7380
Stefanie Stuck, Foto:Melanie Billian
Stefanie Stuck
 
Mo bis Fr Vormittag
T +49 6131 628-7386
Daniela Hinker
 
Mo bis Fr Vormittag
T +49 6131 628-7384
Christiane Mann
 
Mo bis Mi + Fr Vormittag, Do Nachmittag
T +49 6131 628-7382
Iris Schwabe
 
Mo bis Fr Vor- und Nachmittag
T +49 6131 628-7381
Ilayda Aksünger
 
Mo bis Fr Vor- und Nachmittag
T +49 6131 628-7389