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Bewerbung über uni-assist

Für ein Studium an unserer Hochschule benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Bei einer im Ausland erworbenen Studienberechtigung ist zu prüfen, inwieweit diese der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig ist.

Sofern Ihre ausländische Hochschulzugangsberechtigung der deutschen als gleichwertig anerkannt wird und ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen sind, werden Sie in das Studienplatzvergabeverfahren aufgenommen.

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung weder in Deutschland noch an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben (zum Beispiel A-Levels, High School Diploma, Baccalaureat) bewerben Sie sich über uni-assist.

Anschrift uni-assist

Hochschule Mainz
c/o uni-assist e.V.
D-11507 Berlin
Germany

www.uni-assist.de

  • Studierende von Partnerhochschulen, die im Rahmen eines Austauschprogramms an der Hochschule Mainz studieren möchten.
  • Absolventinnen und Absolventen der Feststellungsprüfung eines Studienkollegs und vorliegender Anerkennung Ihres ausländischen Bildungsnachweises mit ausgewiesener Durchschnittsnote (Heimatnote).
  • Bewerberinnen und Bewerber, die bereits eine Anerkennung in Deutschland ihres ausländischen Bildungsnachweises mit ausgewiesener Durchschnittsnote vorlegen können.

Die Staatsangehörigkeit der Bewerberinnen und Bewerber ist unerheblich.

 

Entgeltregelung Uni-Assist

Beachten Sie bitte, dass Ihre Bewerbung von uni-assist erst dann bearbeitet wird, wenn das Entgelt bezahlt wurde.

Informationen über die Höhe des Entgelts und die Überweisung des Entgelts für die Prüfung der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung finden Sie unter www.uni-assist.de/zahlungstransfer.html

Ausländerquote

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge (NC) gilt folgende Regelung:

Für die Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen oder Staatenlosen, die nicht Deutschen gleichgestellt sind, gilt eine besondere Quote von bis zu fünf Prozent der festgesetzten Zulassungszahl. Die jeweils aktuellen Zulassungszahlen werden über das Mitteilungsblatt der Hochschule Mainz veröffentlicht.

 

Sofern Sie zu dem Personenkreis gehören, der im Sinne des § 2 der Studienplatzvergabeverordnung Rheinland-Pfalz (StPLVO)  Deutschen gleichgestellt ist, ist der Nachweis bezüglich dieser Gleichstellung durch geeignete Unterlagen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist zu belegen. Geeignete Unterlagen im Sinne des § 2 Nr. 3 in Bezug auf den Ehegatten und den Lebenspartner sind u. a. die Heiratsurkunde bzw. eine Urkunde zur Eintragung einer Lebenspartnerschaft sowie die Meldebestätigung der zuständigen Kommune und ein Beschäftigungsnachweis (Arbeitsvertrag). Zum Zeitpunkt der Bewerbung sind alle genannten Unterlagen im Bewerberportal hochzuladen. Sollten Sie eine Zulassung erhalten, sind diese Unterlagen zur Immatrikulation in amtlich beglaubigter Form vorzulegen.

Hinweis: Einer nachträglich Geltendmachung von Ansprüchen gem. § 2 der Studienplatzvergabeverordnung nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird nicht stattgegeben werden.

NC-freie Studiengänge sind von dieser Regelung nicht betroffen

Bewerberbestätigung

Im Fall einer Zulassung benötigen Sie ggf. einen Aufenthaltstitel (z.B. Visum, Aufenthaltserlaubnis usw.).

Erfahrungsgemäß die Beantragung und dann in der Folge die Bearbeitung bis zur endgültigen Erteilung oftmals mehrere Wochen und bis zu einigen Monaten dauern kann. Eine entsprechende Bewerberbestätigung erhalten  nach erfolgter Bewerbung über das Portal von uni-assist.

Die Regelung zur Bewerberbestätigung ist im Aufenthaltsgesetz und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz festgelegt. Eine Beantragung des Visums mit der Bewerberbestätigung ist gemäß Nr. 16.1.1.1 i.V.m.16.1.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz vom 26.10.2009 möglich.

Achtung: Erfahrungsgemäß unterstützen einige Länder die o.g. Regelung leider nicht. Setzen Sie sich daher rechtzeitig mit den entsprechenden Stellen in Ihrem Heimatland in Verbindung.

 

 

 

 

Weiterführende Links

anabin.kmk.org/anabin.html unverbindliche Einschätzung und Bewertung von im Ausland erworbenen Bildungsnachweisen

www.study-in.de Informationen zum Studium in Deutschland für internationale Bewerberinnen und Bewerber

 

Einzureichende Unterlagen

  • chronologischer, lückenloser und unterschriebener Lebenslauf
  • Kopie des Ausweises
  • Erklärung über bisherige Studienzeiten im In- und Ausland (Siehe unter Download. Beachten Sie bitte, dass die Erklärung auch dann vorgelegt werden muss, wenn bislang noch keine Studienzeiten erbracht wurden.)
  • Nachweis der deutschen Sprache

 

 

 

Dokumentieren Sie Ihren Bildungsweg vom Sekundarschulabschluss bis zu Ihrem gegenwärtigen Ausbildungsstand. Reichen Sie alle Zeugnisse vollständig ein – es müssen immer der Abschluss sowie die dazugehörige Fächer- und Notenübersicht komplett eingereicht werden. Es dürfen weder ganze Zeugnisteile (zum Beispiel ein Diplomanhang) noch einzelne Seiten fehlen. Wenn auf der Fächer- und Notenübersicht das verwendete Notensystem nicht aufgeführt ist, reichen Sie bitte zusätzlich die Information zum Notensystem Ihrer Schule oder Hochschule ein.

Es ist erforderlich, dass Sie alle Zeugnisse komplett in der Originalsprache und als Übersetzung (in deutscher oder englischer Sprache) hochladen.

Wenn Sie das Studienkolleg besucht haben, legen Sie bitte das Zeugnis des Studienkollegs bei.

 

Zur Prüfung der Vorstudienzeiten müssen für alle bisher von Ihnen belegten Studiengänge folgende Unterlagen im Bewerbungsportal hochgeladen werden:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (in deutscher Sprache)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung für Studienverläufe an ausländischen Hochschulen (in englischer Sprache oder deutscher Sprache)
  • Sollte von der abgehenden Hochschule keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden, reichen Sie bitte einen Leistungsnachweis/Notenspiegel mit Angabe der ECTS-Punkte, Note, Anzahl der Versuche inklusive der nicht bestandenen Leistungen ein, auf dem vermerkt ist, ob der Prüfungsanspruch für diesen Studiengang noch besteht.
  • Sofern für Sie innerhalb Ihrer Studienvergangenheit ein "endgültig nicht bestanden" festgestellt wurde, ist zwingend das Modul zu benennen und die konkrete Modulbeschreibung vorzulegen.
  • Exmatrikulationsbescheinigung aller Studiengänge, in denen Sie bisher eingeschrieben waren. Sollten Sie zum Bewerbungsschluss noch immatrikuliert sein, kann eine Nachreichung bei Immatrikulation erfolgen – spätestens jedoch bis zum 15.Oktober für das Wintersemester und bis Ende der ersten Aprilwoche für das Sommersemester.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen/der Leistungsnachweis bzw. Notenspiegel müssen

  • bei Studiengängen, in denen Sie bereits exmatrikuliert sind nach erfolgter Exmatrikulation ausgestellt sein.
  • bei Studiengängen in denen Sie noch immatrikuliert sind, in Abhängigkeit des Semesters für das Sie sich bewerben, nicht vor dem 15. Mai für das Wintersemester beziehungsweise dem 15. November für das Sommersemester ausgestellt sein.

Informationen zur Anerkennung von Leistungen erhalten Sie im Fachbereich: Fachbereich Wirtschaft

 

Für die Bewerbung ist das Niveau B2 erforderlich und nachzuweisen durch:

  • Test Deutsch als Fremdsprache mindestens (TestDaF)-TDN 3 in allen Prüfungsteilen
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang mindestens Stufe 1 (DSH-1)
  • Goethe-Zertifikat mindestens B2
  • Deutsches Sprachdiplom DSD II
  • telc Deutsch B2
  • ÖSD auf den Niveaus B2

Hinweis: Sprachangebot der Hochschule Mainz

 

 

 

 

Bei Bewerbung und einer Zulassung für das 1. und 2. Fachsemester kann der Nachweis der Sprachkenntnisse bis zum Ende des 2. Semesters vorgelegt werden. Die geforderten Sprachkenntnisse stellen keine Zulassungsvoraussetzung in Bezug auf eine Zulassung für das 1. und 2. Fachsemester dar.

Bewerberinnen und Bewerber mit einer Einstufung in das 3. und höhere Semester müssen den Nachweis in einer der folgenden Formen bis zum Bewerbungsschluss vorlegen.

  • allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife mit mindestens Grundkurs Englisch im Abitur mit mindestens gut oder mit mindestens Notenpunkte 10 (arithmetischer Mittelwert der beiden letzten im Zeugnis ausgewiesenen Notenpunkte)
  • allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife mit mindestens Leistungskurs Englisch im Abitur mit mindestens befriedigend oder mit mindestens Notenpunkte 7 (arithmetischer Mittelwert der beiden letzten im Zeugnis ausgewiesenen Notenpunkte)
  • Fachhochschulreife mit mindestens der Note gut oder mit mindestens Notenpunkte 10 im Fach Englisch
  • TOEFL iBT mit mindestens Level B1 (Stand 2008)
  • TOEIC (Test of English for International Communication) mit mindestens Level B1
  • OOPT (Oxford Online Placement Test) der nur an der Hochschule Mainz erbracht ist, mit mindestens Level B1 + (Stand August 2012)
  • Weitere Voraussetzungen der Englischsprachkenntnisse, die der Fachbereich Wirtschaft für alle Bachelorstudiengänge definiert hat, finden Sie auf der Seite "Englisch Fachbereich Wirtschaft" des Sprachenzentrums der Hochschule.
     

 

  • Kooperationsvertrag zwischen der Hochschule Mainz und Ihrem Arbeitgebenden
  • einen gültigen abgeschlossenen Ausbildungsvertrag (einfache Kopie) – spätestens zum Bewerbungsschluss - oder den Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung (einfache Kopie)

 

Zusätzlich geforderte Unterlagen

  • Diplomurkunde und Diplomzeugnis oder Bachelorurkunde und Bachelorzeugnis mit Durchschnittsnote (Kommastelle)
    Liegen die Unterlagen noch nicht vor und ist die Note der Abschlussprüfung des Erststudiums nicht nachgewiesen, wird das Ergebnis der Abschlussprüfung bei der Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium mit „1 Punkt“ bewertet.
  • Begründung für die Aufnahme eines Zweitstudiums

 

  • schriftlicher Antrag auf Zulassung wegen außergewöhnlicher Härte

Den Antrag müssen Sie schriftlich begründen und durch geeignete Unterlagen belegen.

 

  • schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und/oder der Wartezeit

Den Antrag müssen Sie schriftlich begründen und durch geeignete Unterlagen belegen.

 

uni-assist Online-Portal

Portal für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

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