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Rückmeldung

Das Verfahren der Rückmeldung ist u.a. in der Einschreibeordnung geregelt. Dort ist festgelegt, dass die Studierenden sich innerhalb der vorgeschriebenen Rückmeldefrist zurückmelden müssen, damit der Studierendenstatus weiterhin besteht. Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung des Semesterbeitrags sowie anderer festgesetzter Beiträge und Gebühren innerhalb des festgesetzten Zeitraums.
Dieser wird rechtzeitig mit dem des Rückmeldezeitraums unter anderem über eine E-Mail an den studentischen E-Mail-Account mitgeteilt. Über den Semesterbeitrag wird unter anderem auch das D-Semesterticket finanziert.

Auch für ein Urlaubssemester muss der Semesterbeitrag bezahlt werden. In begründeten Fällen kann man sich vom AStA den Anteil des Semestertickets zurückerstatten lassen.

Auf einen Blick

Rückmeldefriste zum Wintersemester 2024/25: 04.07. bis 05.08.2024

Semesterbeitrag Wintersemester 2024/25:

Für Studierende, die zum Sommersemester 2024 an der Hochschule Mainz immatrikuliert sind und sich zum Wintersemester 2024/25 zurückmelden: 255 €.

Für Studierende, die sich zum Wintersemester 2024/25 erstmals an der Hochschule Mainz immatrikulieren: 305 €.

Anschrift

Hochschule Mainz
Studierendenbüro
Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz

Fax +49 6131 628-7399

studierendenbuero (at) hs-mainz.de

Öffnungszeiten

Studierendenbüro  Raum A1.01

Dienstag von 10:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag von 12:00  bis 15:00 Uhr

Online-Sprechstunde Montag von 11:00 bis 12:00 Uhr
Zoom-Meeting beitreten

Rückmeldefrist und Semesterbeitrag

Rückmeldefrist Wintersemester 2024/25: 04. Juli bis 05. August 2024

Die Rückmeldung in das Wintersemester 2024/25 erfolgt mit dem Eingang des vollständigen Semesterbeitrages bei der Hochschule. Hier zählt der Zahlungseingang am 05. August 2024 auf das Konto der Landeshochschulkasse.

Bei verspäteter Zahlung fällt zusätzlich eine Säumnisgebühr von 25,00 Euro an. (Siehe Nr. 1.9 des „Besonderen Gebührenverzeichnisses für die Bereiche Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung“.) Hierzu ergeht ein gesonderter Säumnisgebührenbescheid. Über ihn wird die festgesetzte Nachfrist bekannt gegeben. Dieser Säumnisgebührenbescheid wird ausschließlich in elektronischer Form innerhalb des Campusmanagementsystems unter Ihrem IT-Account bereitgestellt. In den Fällen, in denen bis zum Ablauf der festgesetzten Nachfrist keine Rückmeldung erfolgte, wird unverzüglich die Aufhebung der Einschreibung von Amts wegen (Exmatrikulation) eingeleitet.

Der Studierendenausweis wird über die App "Mainz Campus2Go", das Semesterticket über die App der Mainzer Mobilität zur Verfügung gestellt. . Alle Informationen hierzu finden Sie hier.

Die Rückmeldung gilt nicht für Studierende, die sich zum Wintersemester 2024/25 zum ersten Mal an unserer Hochschule oder erneut einschreiben.

Sobald die Rückmeldung im System erfolgt ist lautet der Status „Rückgemeldet zum Wintersemester 2024/25“, zudem erscheint eine Meldung auf der Startseite in CIM.

Bitte prüfen Sie frühzeitig über CIM, ob für Sie im Zusammenhang mit der Rückmeldung in das nächste Semester ggf. eine Rückmeldesperre hinterlegt ist: Login CIM > Mein Studium > Studienservice. Sollte dies der Fall sein, kann eine Rückmeldung nicht eher erfolgen, bis Sie die erforderlichen Schritte unternommen haben, um die Rückmeldesperre aufzulösen (z.B. Nachreichen fehlender Unterlagen). Erst danach können die Rückmeldung - vorbehaltlich der erfolgten vollständigen Zahlung der festgesetzten Beiträge und Gebühren - systemseitig erfolgen und die Unterlagen für das kommende Semester zur Verfügung gestellt werden.

Für Studierende, die bereits im Sommersemester 2024 an der Hochschule Mainz immatrikuliert waren, ist der zu zahlende Semesterbeitrag für das Wintersemester 2024/25 aufgrund einer Gutschrift aus dem Sommersemester 2024 für das D-Semesterticket um 50 Euro niedriger.

Aus haftungstechnischen Gründen werden keine Bescheinigungen zu den gezahlten Semesterbeiträgen zur Verfügung gestellt. Als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, Arbeitgeber u.a. nutzen Sie bitte eine jeweils aktuelle Studienbescheinigung in Kombination mit Ihrem Zahlungsbeleg zu dem Semesterbeitrag. Beachten Sie ferner, dass Beitragsschuldner die Studierenden der Hochschule sind. Eine "Rechnungsstellung" gegenüber einem Dritten erfolgt nicht.

 

 

Daten für die Überweisung

Empfänger Landeshochschulkasse Mainz
IBAN DE94 5500 0000 0055 0015 30
BIC MARKDEF1550
Kreditinstitut Deutsche Bundesbank Filiale Mainz
Verwendungszweck 20242 - Ihre Matrikelnummer Ihr Name
HS MZ
Beispiel: 20242-567890 Klara Muster HS MZ

Überweisungsträger mit ungenügenden oder fehlerhaften Angaben können nicht gebucht werden und somit kann keine Rückmeldung erfolgen.

Wir bitten Sie, bei der Überweisung die oben angegebenen Daten zu verwenden. Ohne Matrikel-Nummer, Name und die Angabe "HS MZ" kann die Rückmeldung nur verzögert bzw. gar nicht vorgenommen werden.

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Einschreibeordnung
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Kontakt

Katharina Dötzer
Leiterin, Grundsatzfragen
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T +49 6131 628-7380
Daniela Hinker
 
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Christiane Mann
 
Mo bis Mi + Fr Vormittag, Do Nachmittag
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Iris Schwabe
 
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Ilayda Aksünger
 
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T +49 6131 628-7389