Rückmeldung
Für jedes Semester ist von den Studierenden ein Semesterbeitrag zu entrichten. Dieser wird rechtzeitig vor dem Start des Rückmeldezeitraums bekanntgegeben. Die Bekanntgabe erfolgt unter anderem über den Internetauftritt, die Info-Monitore an den jeweiligen Standorten und, im Regelfall, über eine E-Mail an den studentischen E-Mail-Account. Über den Semesterbeitrag wird unter anderem auch das Semesterticket finanziert.
Auch für ein Urlaubssemester muss der Semesterbeitrag bezahlt werden. In begründeten Fällen kann man sich vom AStA den Anteil des Semestertickets zurückerstatten lassen.
Das Verfahren der Rückmeldung ist u.a. in der Einschreibeordnung geregelt. Dort ist festgelegt, dass die Studierenden sich innerhalb der vorgeschriebenen Rückmeldefrist zurückmelden müssen. Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung des Semesterbeitrags sowie anderer festgesetzter Beiträge und Gebühren innerhalb des festgesetzten Zeitraums.
Fragen zur Rückmeldung richten Sie bitte per Mail unter Benutzung Ihrer studentischen E-Mail-Adresse an das Studierendenbüro.
Rückmeldefrist und Semesterbeitrag
Rückmeldefrist 03. Januar bis 07. Februar 2023
Die Rückmeldung in das Sommersemester 2023 erfolgt mit dem Eingang des Semesterbeitrages bei der Hochschule. Der Semesterbeitrag ist in der angegebenen Frist vollständig zu entrichten. (hier zählt der Zahlungseingang am 07.02.2023 auf das Konto der Landeshochschulkasse).
Bei verspäteter Zahlung fällt zusätzlich eine Säumnisgebühr von 25,00 Euro an. (Siehe Nr. 1.9 des „Besonderen Gebührenverzeichnisses für die Bereiche Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung“.) Hierzu ergeht ein gesonderter Säumnisgebührenbescheid. Über ihn wird die festgesetzte Nachfrist (Ausschlussfrist) bekannt gegeben. Dieser Säumnisgebührenbescheid wird ausschließlich in elektronischer Form innerhalb des Campusmanagementsystems unter Ihrem IT-Account bereitgestellt. In den Fällen, in denen bis zum Ablauf der festgesetzten Nachfrist keine Rückmeldung erfolgte, wird unverzüglich die Aufhebung der Einschreibung von Amts wegen (Exmatrikulation) eingeleitet.
Das Semesterticket wird Ihnen rechtzeitig zum Start in das Sommersemester zur Verfügung gestellt.
Die Rückmeldung gilt nicht für Studierende, die sich zum Sommersemester 2023 zum ersten Mal an unserer Hochschule oder erneut einschreiben
Wir informieren alle Studierenden rechtzeitig über den Start des Rückmeldeverfahrens über die studentische Mailadresse.
Bitte prüfen Sie frühzeitig über CIM, ob für Sie im Zusammenhang mit der Rückmeldung in das nächste Semester ggf. eine Rückmeldesperre hinterlegt ist. Sollte dies der Fall sein, kann eine Rückmeldung nicht eher erfolgen, bis Sie die erforderlichen Schritte unternommen haben, um die Rückmeldesperre aufzulösen. Erst danach können die Rückmeldung - vorbehaltlich der erfolgten vollständigen Zahlung der festgesetzten Beiträge und Gebühren - systemseitig erfolgen und die Unterlagen für das kommende Semester zur Verfügung gestellt werden.
Sobald die Rückmeldung im System erfolgt ist lautet der Status „Rückmeldung zum Sommersemester 2023“.
Sollten für Sie Sperren eingerichtet sein, können Sie dies auf folgendem Weg überprüfen: Login CIM der Hochschule Mainz -> Mein Studium -> Studienservice -> Sperren
Aus haftungstechnischen Gründen werden keine Bescheinigungen zu den gezahlten Semesterbeiträgen zur Verfügung gestellt. Als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, Arbeitgeber u.a. nutzen Sie bitte eine jeweils aktuelle Studienbescheinigung in Kombination mit Ihrem Zahlungsbeleg zu dem Semesterbeitrag. Beachten Sie ferner, dass Beitragsschuldner die Studierenden der Hochschule sind. Eine "Rechnungsstellung" gegenüber einem Dritten erfolgt nicht.
Überweisungsträger mit ungenügenden oder fehlerhaften Angaben können nicht gebucht werden und somit kann keine Rückmeldung erfolgen.
Wir bitten Sie, bei der Überweisung die oben angegebenen Daten zu verwenden. Ohne Matrikel-Nummer, Name und die Angabe "HS MZ" kann die Rückmeldung nur verzögert bzw. gar nicht vorgenommen werden.