Bewerbung über uni-assist
Für ein Studium an unserer Hochschule benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Bei einer im Ausland erworbenen Studienberechtigung ist zu prüfen, inwieweit diese der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig ist.
Prüfen Sie hier schnell und einfach, ob Ihre Zeugnisse zum Studium in Deutschland berechtigen: www.uni-assist.de/en/tools/check-university-admission/
Sofern Ihre ausländische Hochschulzugangsberechtigung der deutschen als gleichwertig anerkannt wird und ausreichende Sprachkenntnisse nachgewiesen sind, werden Sie in das Studienplatzvergabeverfahren aufgenommen.
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung weder in Deutschland noch an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben (zum Beispiel A-Levels, High School Diploma, Baccalaureat) bewerben Sie sich über uni-assist.
- Studierende von Partnerhochschulen, die im Rahmen eines Austauschprogramms an der Hochschule Mainz studieren möchten.
- Absolventinnen und Absolventen der Feststellungsprüfung eines Studienkollegs und vorliegender Anerkennung Ihres ausländischen Bildungsnachweises mit ausgewiesener Durchschnittsnote (Heimatnote).
- Bewerberinnen und Bewerber, die bereits eine Anerkennung in Deutschland ihres ausländischen Bildungsnachweises mit ausgewiesener Durchschnittsnote vorlegen können.
Die Staatsangehörigkeit der Bewerberinnen und Bewerber ist unerheblich.
Einzureichende Unterlagen
- chronologischer, lückenloser und unterschriebener Lebenslauf
- Kopie des Ausweises
- Erklärung über bisherige Studienzeiten im In- und Ausland (Siehe unter Download. Beachten Sie bitte, dass die Erklärung auch dann vorgelegt werden muss, wenn bislang noch keine Studienzeiten erbracht wurden.)
- Nachweis der deutschen Sprache
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (in deutscher Sprache)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für Studienverläufe an ausländischen Hochschulen (in englischer Sprache oder deutscher Sprache)
- Sollte von der abgehenden Hochschule keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden, reichen Sie bitte einen Leistungsnachweis/Notenspiegel mit Angabe der ECTS-Punkte, Note, Anzahl der Versuche inklusive der nicht bestandenen Leistungen ein, auf dem vermerkt ist, ob der Prüfungsanspruch für diesen Studiengang noch besteht.
- Sofern für Sie innerhalb Ihrer Studienvergangenheit ein "endgültig nicht bestanden" festgestellt wurde, ist zwingend das Modul zu benennen und die konkrete Modulbeschreibung vorzulegen.
- Exmatrikulationsbescheinigung aller Studiengänge, in denen Sie bisher eingeschrieben waren. Sollten Sie zum Bewerbungsschluss noch immatrikuliert sein, kann eine Nachreichung bei Immatrikulation erfolgen – spätestens jedoch bis zum 15.Oktober für das Wintersemester und bis Ende der ersten Aprilwoche für das Sommersemester.
- bei Studiengängen, in denen Sie bereits exmatrikuliert sind nach erfolgter Exmatrikulation ausgestellt sein.
- bei Studiengängen in denen Sie noch immatrikuliert sind, in Abhängigkeit des Semesters für das Sie sich bewerben, nicht vor dem 15. Mai für das Wintersemester beziehungsweise dem 15. November für das Sommersemester ausgestellt sein.
Für die Bewerbung ist das Niveau B2 erforderlich und nachzuweisen durch:
- Test Deutsch als Fremdsprache mindestens (TestDaF)-TDN 3 in allen Prüfungsteilen
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang mindestens Stufe 1 (DSH-1)
- Goethe-Zertifikat mindestens B2
- Deutsches Sprachdiplom DSD II
- telc Deutsch B2
- ÖSD auf den Niveaus B2
Hinweis: Sprachangebot der Hochschule Mainz
Bei Bewerbung und einer Zulassung für das 1. und 2. Fachsemester kann der Nachweis der Sprachkenntnisse bis zum Ende des 2. Semesters vorgelegt werden. Die geforderten Sprachkenntnisse stellen keine Zulassungsvoraussetzung in Bezug auf eine Zulassung für das 1. und 2. Fachsemester dar.
Bewerberinnen und Bewerber mit einer Einstufung in das 3. und höhere Semester müssen den Nachweis in einer der folgenden Formen bis zum Bewerbungsschluss vorlegen.
- allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife mit mindestens Grundkurs Englisch im Abitur mit mindestens gut oder mit mindestens Notenpunkte 10 (arithmetischer Mittelwert der beiden letzten im Zeugnis ausgewiesenen Notenpunkte)
- allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife mit mindestens Leistungskurs Englisch im Abitur mit mindestens befriedigend oder mit mindestens Notenpunkte 7 (arithmetischer Mittelwert der beiden letzten im Zeugnis ausgewiesenen Notenpunkte)
- Fachhochschulreife mit mindestens der Note gut oder mit mindestens Notenpunkte 10 im Fach Englisch
- TOEFL iBT mit mindestens Level B1 (Stand 2008)
- TOEIC (Test of English for International Communication) mit mindestens Level B1
- OOPT (Oxford Online Placement Test) der nur an der Hochschule Mainz erbracht ist, mit mindestens Level B1 + (Stand August 2012)
- Weitere Voraussetzungen der Englischsprachkenntnisse, die der Fachbereich Wirtschaft für alle Bachelorstudiengänge definiert hat, finden Sie auf der Seite "Englisch Fachbereich Wirtschaft" des Sprachenzentrums der Hochschule.
- Kooperationsvertrag zwischen der Hochschule Mainz und Ihrem Arbeitgeber
- Bestätigung über ein studiengangsbezogenes Praktikums-, Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis
Zusätzlich geforderte Unterlagen
- Diplomurkunde und Diplomzeugnis oder Bachelorurkunde und Bachelorzeugnis mit Durchschnittsnote (Kommastelle)
Liegen die Unterlagen noch nicht vor und ist die Note der Abschlussprüfung des Erststudiums nicht nachgewiesen, wird das Ergebnis der Abschlussprüfung bei der Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium mit „1 Punkt“ bewertet. - Begründung für die Aufnahme eines Zweitstudiums
- schriftlicher Antrag auf Zulassung wegen außergewöhnlicher Härte
- schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und/oder der Wartezeit