Immatrikulation
Allgemein
Wenn Sie zum Studium zugelassen sind, werden Sie hierüber per Zulassungsbescheid schriftlich informiert.
Der Zulassungsbescheid enthält
- die Mitteilung über den Studiengang, in dem Sie zugelassen wurden
- die Mitteilung über den Immatrikulationszeitraum
- die Mitteilung über die mit dem Antrag auf Einschreibung benötigten Unterlagen (z.B. Krankenversicherungsnachweis)
- die Mitteilung über noch nachzureichende Unterlagen
- die Mitteilung über die Zahlung des Studierendenbeitrags mit Kontoverbindung
Download
Einschreibeordnung | |
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Studienplatzvergabeverordnung | |
PDF, 219 KB | |
Hochschulauswahlsatzung vom 27.06.2014 | |
PDF, 1 MB | |
Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift des Studierendenausweises | |
PDF, 39 KB |
Krankenversicherungsnachweis
Zur Einschreibung als Studierende bzw. Studierender der Hochschule Mainz müssen Sie eine spezielle Versicherungsbescheinigung einreichen. Ohne eine korrekte Versicherungsbescheinigung kann die Einschreibung an der Hochschule Mainz nicht erfolgen.
Gesetzlich Versicherte
Der einzureichende Nachweis wird von Ihrer Krankenkasse ausgestellt. Diese Bescheinigung bestätigt , dass Sie während des Studiums versichert sind. Jeder Krankenkassenwechsel muss der Hochschule mit einem Versicherungsnachweis gemeldet werden. Die Hochschulen akzeptieren bei diesem Nachweis ausschließlich die Originalbescheinigung vom Versicherer. Die Krankenversicherungskarte wird als Nachweis nicht akzeptiert.
Privat Versicherte
Wenn Sie privat versichert sind, erhalten Sie von einer beliebigen gesetzlichen Krankenversicherung (AOK, Techniker, etc.) eine Bescheinigung darüber, dass Sie
- versicherungsfrei,
- von der Versicherungspflicht befreit oder
- nicht versicherungspflichtig sind.
Hierzu reichen Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse einen Nachweis über ihre private Krankenversicherung ein.
Sollten Sie bereits zuvor bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein, kann nur diese Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung (Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht) ausstellen.
Beantragung und Abgabe der Krankenversicherungsbescheinigung
Die Beantragung der „Versicherungsbescheinigung zur Einschreibung bei einer Hochschule“ kann in der Regel formlos erfolgen. Auch ein einfacher Anruf bei dem entsprechenden Sachbearbeiter reicht üblicherweise aus, damit die gewünschte Bescheinigung versendet wird. Die Sachbearbeiter kennen gewöhnlich die Sachlage, so dass man lediglich noch mitteilen muss, dass die Bescheinigung als Nachweis für eine Studienplatzbewerbung benötigt wird.
Die Bescheinigung selbst enthält lediglich Informationen zur Versicherungspflicht und bestätigt die Mitgliedschaft des Antragsstellers bzw. der Antragstellerin. Bei der Einschreibung muss die Krankenversicherungsbescheinigung mit allen anderen geforderten Unterlagen vorgelegt werden.
Leporello
Nach erfolgreicher Einschreibung erhalten Sie vom Studierendenbüro einen sogenannten Leporello.
Er beinhaltet:
- Ihren Studierendenausweis
- eine Bescheinigung für das BAföG-Amt nach § 9 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- eine Studienbescheinigung
Er informiert Sie über:
- Ihre studentische E-Mail Adresse
- Ihren IT-Account
Studierendenausweis
Der Studierendenausweis beinhaltet das Semesterticket/StudiTicket. Er ist bei etwaigen Kontrollen zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Nähere Informationen über die Reichweite des Semestertickets/Studi-Tickets finden Sie auf der Webseite vom AStA.
Rückmeldung ins nächste Semester
Informationen zum Rückmeldetermin und zum einzutragenden Studierendenbeitrag erhalten Sie auf der Seite Rückmeldung.
Kontakt
Januar, Februar, Juli bis Mitte August:
Mo, Mi und Fr Vor- und Nachmittag
März bis Juni und Mitte August bis Dezember:
Mo und Fr Vor- und Nachmittag
T +49 6131 628-7383