Status Schwerbehinderung oder Gleichstellung

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Ziel der Hochschule ist die Unterstützung und Inklusion alle Beschäftigten mit Schwerbehinderung sowie ihnen gleichgestellte Personen.

Bitte melden Sie ihren Status in der Personalabteilung und denken Sie auch daran, Befristungen ggf. zu verlängern.

 

Ihre Rechte auf einem Blick:

  • Wahlberechtigt bei Wahl zur Schwerbehindertenvertretung
  • Bevorzugung im Bewerbungsverfahren
  • Anspruch auf behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung
  • Teilzeitmöglichkeiten
  • Wiedereingliederung
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche (ab GdB 50)
  • Vorgezogene Altersrente bzw. Pensionierung (ab GdB 50)

Anträge und Beratung

Schwerbehinderung (ab GdB 50)

Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr gelten Sie als schwerbehindert.

Antrag stellen (SGB IX) | Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

 

Gleichstellung (GdB 30–49)

Liegt Ihr Grad der Behinderung zwischen 30 und 49, können Sie eine Gleichstellung beantragen.

Gleichstellung beantragen | Bundesagentur für Arbeit

 

Beratung und Unterstützung

Bei Fragen oder zur Unterstützung bei der Antragstellung wenden Sie sich an:

Weiterführende Informationen