Alle 4 Jahre wird die Schwerbehindertenvertreter/in und dessen Stellvertreter/in neu gewählt.
Gemäß § 177 Abs. 6 S. 3 SGB IX im vereinfachten Verfahren im Zeitraum: 01. Oktober bis 30. November 2026.
Geh wählen!
Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten der Hochschule mit Schwerbehinderung sowie ihnen gleichgestellte Personen.
Wichtig: Bitte Status Schwerbehinderung oder Gleichstellung in der Personalabteilung melden (Befristungen ggf verlängern), hier wird das Wahlregister generiert.
Es erfolgt eine Einladung zur Wahlversammlung von der aktuellen Schwerbehindertenvertretung.
Lass dich wählen!
Kandidieren dürfen alle volljährigen Beschäftigten der Hochschule. Die Schwerbehindertenvertretung muss nicht selbst schwerbehindert oder gleichgestellt sein.
Wichtigste Aufgaben: Teilnahme an Vorstellungsgesprächen und Probevorlesungen, Beratung von schwerbehinderten Beschäftigten, Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
Eine Freistellung oder Arbeitszeitreduktion ist aber grundsätzlich möglich.