Personalrat

Informationen zur Arbeit des Personalrats

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Personalrat

Die Mitglieder des Personalrats unserer Hochschule

Vorsitzender und Beschäftigtenvertreter
Johannes Herschel

1. stellvertretender Vorsitzender und Vertreter WiMi
Colin Nerenberg

2. stellvertretende Vorsitzende und Beschäftigtenvertreterin
Nadja Ilsemann

Beschäftigtenvertreterin
Therese Bartusch-Ruhl

Beschäftigtenvertreter
Salvatore Comandatore

Beschäftigtenvertreterin
Marianne Faedrich

Beschäftigtenvertreter
Tobias Yüksel

Vertreter WiMi
Philipp Schäfer

Beamtenvertreter
Alexander Kohlmann

Informationen zur Arbeit des Personalrats

Kurz gesagt vertritt der Personalrat die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle. Die Zusammenarbeit soll vertrauensvoll und konstruktiv sein, die Vertraulichkeit in der Zusammenarbeit ist dabei zu wahren. 

Der Personalrat ist zu praktisch allen Belangen der Hochschule informationsberechtigt, wird in Personalangelegenheiten beteiligt und hat in etlichen Angelegenheiten Mitbestimmungsrecht. Er wacht unter anderem auch über die Eingruppierung und Einstufung bei Einstellungen von Personal.

Die Beschäftigten haben das Recht, den Personalrat zur Unterstützung bei Personalgesprächen hinzuzuziehen. Sie können den Personalrat in dienstlichen und persönlichen Angelegenheiten immer ansprechen und auch Anregungen für die Arbeit des Personalrats geben. 

Sprechzeiten des Personalrats

Sie können die Mitglieder des Personalrats in Ihren Angelegenheiten gerne direkt ansprechen. Dem Personalrat steht für Vier-Augen-Gespräche jeweils ein Raum am Standort Campus und am Standort Holzstraße zur Verfügung. Die Gespräche sind gegenüber Dritten streng vertraulich.

Bitte kontaktieren Sie gerne eines der Mitglieder des Personalrats direkt via E-Mail oder Telefon, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Nächste Sitzungen des Personalrats

  • Freitag, 02.02.2024 um 10:00
  • Freitag, 16.02.2024 um 10:00
  • Freitag, 01.03.2024 um 10:00
  • Freitag, 15.03.2024 um 10:00
  • Dienstag, 02.04.2024 um 10:00
  • Freitag, 12.04.2024 um 10:00
  • Freitag, 26.04.2024 um 10:00
  • Mittwoch, 08.05.2024 um 10:00
  • Freitag, 24.05.2024 um 10:00

Die Sitzungen des Personalrats sind vertraulich und grundsätzlich nicht öffentlich. 
Zu einzelnen Themen können Beteiligte/Betroffene eingeladen werden, um Sachverhalte zu besprechen und Lösungen zu finden. 

Personalversammlung

Die Personalversammlung 2024 findet am Mittwoch, 12. Juni von 11:00 bis ca. 13:00 in der Aula am Standort Holzstraße statt. Der Personalrat wird rechtzeitig via Einladungs-E-Mail zu Termin und Themen informieren. Anschließend findet - wie im Vorjahr - wieder das Sommerfest der Beschäftigten statt.

Einige wichtige Regelungen aus dem Landespersonalvertretungsgesetz

§ 2 Zusammenarbeit zwischen Dienststelle, Personalvertretungen,
Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen

(1) Dienststelle und Personalvertretung arbeiten unter Beachtung der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll und in engem Zusammenwirken mit den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zusammen.

... 

§ 6 Schutzbestimmungen

Personen, die Aufgaben oder Befugnisse nach diesem Gesetz wahrnehmen, dürfen darin nicht behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.

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§ 42 Sprechstunden

(1) Der Personalrat kann Sprechstunden während der Arbeitszeit einrichten. Zeit und Ort bestimmt er im Einvernehmen mit der Dienststellenleitung. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, entscheidet ohne Durchführung des Stufenverfahrens gemäß § 74 Abs. 4 die Einigungsstelle verbindlich. Für die Bildung der Einigungsstelle und das Verfahren gilt § 75 Abs. 1 bis 4, 6 und 7.

(2) Führt die Jugend- und Auszubildendenvertretung keine eigenen Sprechstunden durch, kann an gesonderten Sprechstunden des Personalrats für in § 58 genannte Beschäftigte ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung teilnehmen.

(3) Die Beschäftigten sind berechtigt, während der Arbeitszeit und ohne Minderung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgelts die Sprechstunden des Personalrats aufzusuchen oder den Personalrat in anderer Weise in Anspruch zu nehmen. Stehen dem Besuch der Sprechstunde zwingende dienstliche Gründe entgegen, können Beauftragte des Personalrats mit den Beschäftigten an deren Arbeitsplatz sprechen. Die Beschäftigten dürfen wegen der Inanspruchnahme des Personalrats nicht benachteiligt werden.

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§ 69 Allgemeine Aufgaben und Informationsrecht der Personalvertretung

(1) Die Personalvertretung hat folgende allgemeine Aufgaben:

  1. Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen, zu beantragen,
  2. darüber zu wachen, dass zugunsten der Beschäftigten geltende Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen und sonstige Arbeitsschutzvorschriften durchgeführt werden,
  3. Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten und der Jugend- und Auszubildendenvertretung entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf ihre Erledigung hinzuwirken; die Personalvertretung hat die betroffenen Beteiligten über das Ergebnis der Verhandlungen zu unterrichten,
  4. Maßnahmen zu beantragen, die der Gleichbehandlung von Frau und Mann dienen,
  5. Maßnahmen zur Förderung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen der Beschäftigten durch die Dienststelle zu fördern,
  6. die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Menschen und sonstiger schutzbedürftiger Personen, insbesondere älterer Personen, zu fördern,
  7. Maßnahmen zur beruflichen Förderung schwerbehinderter Menschen zu beantragen,
  8. mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Förderung der Belange der in § 58 genannten Beschäftigten eng zusammenzuarbeiten; die Personalvertretung kann von der Jugend- und Auszubildendenvertretung Vorschläge und Stellungnahmen anfordern,
  9. die Eingliederung ausländischer Beschäftigter in die Dienststelle und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten zu fördern,
  10. die Interessen der Fernarbeitnehmerinnen und Fernarbeitnehmer zu wahren.

...

(7) Bei dienstlichen Gesprächen der in § 5 Abs. 5 und 6 sowie § 11 Abs. 3 bezeichneten Beschäftigten zur Überprüfung von Pflichtverletzungen, die zu arbeits- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen führen können, haben die Beschäftigten das Recht, ein Mitglied des Personalrats hinzuzuziehen.

...
§ 71 Verschwiegenheitspflicht

(1) Personen, die Aufgaben oder Befugnisse nach diesem Gesetz wahrnehmen oder wahrgenommen haben, müssen über die ihnen dabei bekannt gewordenen Angelegenheiten Stillschweigen bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht gegenüber den übrigen Mitgliedern der Personalvertretung, den Beauftragten der in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und den zuständigen Arbeitgebervereinigungen, wenn und soweit sie nach den Bestimmungen dieses Gesetzes hinzugezogen werden. Sie entfällt ferner gegenüber der vorgesetzten Dienststelle und der bei ihr gebildeten Stufenvertretung sowie gegenüber dem Gesamtpersonalrat. Gleiches gilt im Verhältnis der Stufenvertretung und des Gesamtpersonalrats zum Personalrat. Die Verschwiegenheitspflicht besteht ferner nicht gegenüber den für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und den übrigen für den Arbeitsschutz tätigen Stellen im Rahmen dieser Aufgaben.

(2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht für Angelegenheiten oder Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

(3) Die Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes bleiben unberührt. 

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Kontakt

Johannes Herschel
Vorsitzender
T +49 6131 628-1317
personalrat (at) hs-mainz.de
Colin Nerenberg
1. stellvertretender Vorsitzender
T +49 6131 628-3214
colin.nerenberg (at) hs-mainz.de
Nadja Ilsemann
2. stellvertretende Vorsitzende
T +49 6131 628-6216
nadja.ilsemann (at) hs-mainz.de
Therese Bartusch-Ruhl
Beschäftigtenvertreterin
T +49 6131 628-3131
therese.bartusch (at) hs-mainz.de
Salvatore Comandatore
Beschäftigtenvertreter
Marianne Faedrich
Beschäftigtenvertreterin
Tobias Yüksel
Beschäftigtenvertreter
T +49 6131 628-6319
tobias.yueksel (at) hs-mainz.de
Philipp Schäfer
Vertreter WiMi
T +49 6131 628-1366
philipp.schaefer (at) hs-mainz.de
Alexander Kohlmann
Beamtenvertreter