Das Programm
Erklär-Videos
Hochschulbildung
Erasmus+ im Hochschulbereich fördert Studierende, Hochschulen, Hochschulpersonal und Partnerinnen und Partner aus dem nicht akademischen Bereich. Insbesondere sollen auch benachteiligte Personen unterstützt werden: Informationen zur Unterstützung von Personen mit Behinderung. Mit den Fördermitteln wird vor allem die Mobilität in Europa und ab 2015 in geringerem Umfang auch mit anderen Teilen der Welt gestärkt (siehe Erasmus+ mit Partnerländern/ Erasmus+ International Credit Mobility). Bis zum Jahr 2020 sollen rund zwei Millionen Studierende von Erasmus+ profitieren, darunter über eine Viertelmillion aus Deutschland. Einbezogen werden dabei Studierende in allen Studienzyklen bis einschließlich der Promotion, die ein Teilstudium oder Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Erstmals können die Studierenden dabei im Bachelor, Master und Doktorat jeweils bis zu zwölf Monate gefördert werden. Um den finanziellen Anreiz für einen Auslandsaufenthalt zu erhöhen, wird zudem der monatliche Mobilitätszuschuss für die Studierenden angehoben, insbesondere für Gastländer mit höheren Lebenshaltungskosten. Praktika im Ausland sind künftig auch nach Studienabschluss möglich. Erasmus+ trägt zudem zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal bei. Weiterhin können die Hochschulen Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einladen und sich nun außerdem mit anderen europäischen Partnern (auch aus dem nicht-akademischen Bereich) an multilateralen Strategischen Partnerschaften beteiligen und gemeinsam innovative Projekte entwickeln. Für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bietet Erasmus+ Förderung in den neuen Wissensallianzen an. Hochschulen, die sich im Bereich des Kapazitätsaufbaus in Drittländern engagieren wollen, können dies in den internationalen Hochschulpartnerschaften des Programms tun. Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser. Die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Weitere Informationen zu Erasmus+ finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission und auf der Seite der Nationalen Agentur für Erasmus+ in Deutschland bzw. beim DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst).
Die jeweiligen Anträge müssen von den Schweizer Partnerhochschulen gestellt werden, bzw. diese informieren auch die Studierenden hinsichtlich einer Antragstellung. Ab 2015/2016 soll ebenfalls die Mobilität in andere Teile der Welt (Partnerländer) gefördert werden. Informationen dazu finden Sie auf:
eu.daad.de/KA1/internationale_mobiliaet/de/30157-mobilitaet-von-einzelpersonen-mit-partnerlaendern/
Leitaktionen im Hochschulbereich
- Auslandsstudium für Studierende (SMS)
- Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
- Mobilität von Lehrenden (STA) und Personal (STT)
- Gemeinsame Masterabschlüsse (ERASMUS Mundus)
- Kreditfinanziertes Masterstudium
- Online-Sprachkurse (OLS)
Neuerungen in Erasmus+
- Praktika sind bereits ab 2 Monate möglich und können während und nach Abschluss des Studiums gefördert werden.
- Studierende können jetzt mehrfach gefördert werden, in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) bis zu 12 Monate.
- Die Einführung der internationalen Dimension ermöglicht Studierenden und Hochschulpersonal ab 2015 in begrenztem Umfang Mobilität aus aller Welt in den europäischen Erasmus-Raum und umgekehrt.
- Studierende, die ihr gesamtes Masterstudium im europäischen Ausland absolvieren wollen, können dies ab Mitte 2015 mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen tun.
- Zur Verbesserung ihrer Fremdsprachenkompetenz werden den Studierenden für die folgenden Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Niederländisch, Tschechisch, Dänisch, Griechisch, Polnisch, Portugiesisch und Schwedisch) Online-Sprachtests und -Sprachkurse angeboten.
- Mobilitätsmaßnahmen können von einzelnen Hochschulen oder von Mobilitätskonsortien beantragt werden.
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Mit der 2015 in Erasmus+ etablierten Förderlinie der internationalen Mobilität, d.h. der Mobilität mit Partnerländern außerhalb Europas für den Hochschulbereich, wird die Mobilität von Studierenden und Hochschulpersonal nicht nur nach Europa, sondern in alle Welt gefördert.
Gefördert werden Studierendenmobilität für Studienaufenthalte, Dozenten- und Personalmobilität. Praktika werden in den aktuellen Programmrunden nicht gefördert.
Bei der ERASMUS+ Kooperation mit Partnern aus außer-europäischen Ländern werden entsprechend dem bekannten ERASMUS+ Programm für den Hochschulbereich Austauschverträge mit ausgewählten Partnern geschlossen. Die Bewilligung für die Förderung dieser Programmbereiche ist an bestimmte Länder und Partnerinstitutionen gebunden. Der Aufruf für die Programmlinie ist in der Regel einmal im Jahr. Antragsberechtigt sind Hochschulen, die am ERASMUS+ Programm teilnehmen.
Für folgende Partnerländer und -hochschulen konnten wir erfolgreich Fördermittel über Erasmus+ einwerben:
Albanien
Epoka University, Tirana | www.epoka.edu.al
Im Rahmen der Kooperation mit dem Partnerland Albanien können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden: SMS | STA | STT
Äthiopien
Addis Ababa University | www.aau.edu.et
Arba Minch University | www.amu.edu.et
Im Rahmen der Kooperation mit dem Partnerland Äthiopien können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden: SMS | STA | STT
Indien
INES Ruhengeri | www.ines.ac.rw/
Im Rahmen der Kooperation mit dem Partnerland Indien können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden: SMS | STA | STT
Ruanda
CHRIST (Deemed to be University) | www.christuniversity.in
Im Rahmen der Kooperation mit dem Partnerland Ruanda können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden: SMS | STA | STT
Uganda
Kyambogo University | www.kyu.ac.ug
Mbarara University | www.must.ac.ug
Im Rahmen der Kooperation mit dem Partnerland Uganda können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden: SMS | STA | STT
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:
Entsendeland | Zielland | Betrag |
---|---|---|
Deutschland | Partnerland | 700 Euro pro Monat |
Partnerland | Deutschland | 850 Euro pro Monat |
Für Deutschland gelten folgende feste Tagessätze:
Entsendeland | Zielland | Betrag bis zum 14. Fördertag des Aufenthalts | Betrag ab 15. Fördertag des Aufenthalts |
---|---|---|---|
Deutschland | Partnerland | 180 Euro pro Tag | 126 Euro pro Tag |
Partnerland | Deutschland | 160 Euro pro Tag | 112 Euro pro Tag |
Zusätzlich zu den weiter oben aufgeführten Beträgen zur individuellen Unterstützung erhalten sowohl Studierende als auch Personal, die aus Partnerländern kommen bzw. in diese entsendet werden, die folgenden Zuschüsse zu ihren Reisekosten:
einfache Entfernung gem. Distanzrechner | Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt) |
---|---|
< 100 km | 20 Euro |
100 – 499 km | 180 Euro |
500 – 1.999 km | 275 Euro |
2.000 – 2.999 km | 360 Euro |
3.000 – 3.999 km | 530 Euro |
4.000 – 7.999 km | 820 Euro |
8.000 km und mehr | 1.500 Euro |