Vertrauenspersonen für die Belange von Beschäftigten mit Behinderung
Die Schwerbehindertenvertretung wird von dem schwerbehinderten und gleichgestellten Personal der Hochschule auf 4 Jahre gewählt (SGB IX §177).
Sie vertritt deren Interessen in der Hochschule und ist Ansprechpartner für alle Belange der schwerbehinderten und der gleichgestellten Beschäftigten, wie z.B. Begleitung in Besetzungsverfahren, behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung, Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden usw. Darüber hinaus berät und hilft die Schwerbehindertenvertretung themenspezifisch, Fördert die Integration und wirkt aktiv gegen Diskriminierung von Beschäftigten mit Behinderung (SGB IX §178).
Die Schwerbehindertenvertretung unterliegt gemäß §179 Absatz 7 SGB IX einer besonderen Geheimhaltungspflicht. Die Schweigepflicht gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt.
Bitte sprechen Sie uns an, wir engagieren uns gerne!