Schwer­be­hin­der­ten­ver­tret­ung

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Vertrauenspersonen für die Belange von Beschäftigten mit Behinderung

Die Schwerbehindertenvertretung wird von dem schwerbehinderten und gleichgestellten Personal der Hochschule auf 4 Jahre gewählt (SGB IX §177).

Sie vertritt deren Interessen in der Hochschule und ist Ansprechpartner für alle Belange der schwerbehinderten und der gleichgestellten Beschäftigten, wie z.B. Begleitung in Besetzungsverfahren, behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung, Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden usw. Darüber hinaus berät und hilft die Schwerbehindertenvertretung themenspezifisch, Fördert die Integration und wirkt aktiv gegen Diskriminierung von Beschäftigten mit Behinderung (SGB IX §178).

Die Schwerbehindertenvertretung unterliegt gemäß §179 Absatz 7 SGB IX einer besonderen Geheimhaltungspflicht. Die Schweigepflicht gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt.

Bitte sprechen Sie uns an, wir engagieren uns gerne!

Beratung und Kontakt

Ihre Ansprechpersonen für Fragen rund um Schwerbehinderung, Gleichstellung und Integration im Arbeitsalltag.

Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen (2022–2026)

Heinz Stemann

Stellvertretung

Matthias Hammes

 

Wir unterstützen Sie bei:

  • anerkannter Schwerbehinderung
  • Gleichstellung
  • chronischen Erkrankungen
  • Antrag auf Schwerbehinderung
  • Fragen zur Integration im Arbeitsalltag

Infos und Hintergründe

Weiterführende Informationen zu Aufgaben, Rechten und Rahmenbedingungen der Schwerbehindertenvertretung – bereitgestellt durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen (BIH).

zu Infos der BIH