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Minister Hoch verleiht Promotionsrecht

Hochschule Mainz ist an zwei Promotionsclustern beteiligt

Am Dienstag, 24. Februar 2026, hat Wissenschaftsminister Clemens Hoch erstmals das Promotionsrecht an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWen) in Rheinland-Pfalz – darunter die Hochschule Mainz – per Urkunden verliehen. Im Rahmen eines Festaktes wurde das Promotionsrecht an drei Promotionscluster vergeben.

Die Landesregierung hatte mit der Novellierung des Hochschulgesetzes die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Nach erfolgreicher Antragstellung können Hochschulen für angewandte Wissenschaften in ausgewählten Fachrichtungen eigenständige Promotionsverfahren durchführen und Doktorgrade vergeben. Bislang waren Promotionen in Rheinland-Pfalz nur in Kooperation mit einer Universität möglich.

Das Promotionsrecht wird in Rheinland-Pfalz clusterbasiert vergeben. Fünf Hochschulen bündeln dabei ihre Forschungsstärken in thematischen Clustern, die jeweils von einer koordinierenden Hochschule getragen werden. In der ersten Antragsrunde konnten drei HAW-Promotionscluster eine Begutachtungskommission sowie das Ministerium überzeugen.

Die Hochschule Mainz ist an zwei der bewilligten Clustern beteiligt:

  • „Angewandte Informatik“ (koordinierende Hochschule: Hochschule Trier; beteiligte Hochschulen: Hochschule Kaiserslautern, Hochschule Koblenz, Hochschule Mainz)
  • „Nachhaltige Technik und Naturwissenschaften“ (koordinierende Hochschule: Hochschule Koblenz; beteiligte Hochschulen: Technische Hochschule Bingen, Hochschule Kaiserslautern, Hochschule Mainz, Hochschule Trier)

Minister Clemens Hoch würdigte die neue Rolle der HAWen: „Dass auf den ersten Schlag fünf Fachrichtungen das Promotionsrecht erhalten, freut mich und ist ein Meilenstein für die weitere Entwicklung unseres Hochschulstandorts. Die neuen Promotionscluster verbinden wissenschaftliche Qualität und Tiefe mit gesellschaftlicher Wirkung. Sie bieten innovative Forschung und eine enge Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft. Damit sind sie besonders attraktiv für Doktorandinnen und Doktoranden, die Theorie und Praxis miteinander verknüpfen wollen.“

„Die Verleihung des Promotionsrechts ist ein starkes Signal für die Leistungsfähigkeit unserer Hochschule. Sie zeigt, dass wir mit unseren Forschungsschwerpunkten landesweit sichtbar sind und in zentralen Zukunftsfeldern maßgebliche Beiträge leisten“, erklärt Prof. Dr. Susanne Weissman, Präsidentin der Hochschule Mainz. „Für unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bedeutet dies mehr Eigenständigkeit und Gestaltungsspielraum in der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses.“

Anett Mehler-Bicher, Vizepräsidentin für Forschung und Transfer an der Hochschule Mainz, ergänzt: „Die neuen Promotionsmöglichkeiten erhöhen unsere Attraktivität als Forschungsstandort und eröffnen zusätzliche Kooperationspotenziale innerhalb der Cluster. Damit schaffen wir nachhaltige Strukturen für innovative Forschung und stärken zugleich den Wissenstransfer in die Praxis.“

„Mit dem eigenständigen Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche an Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird eine Lücke geschlossen. Für Studierende und Forschende eröffnen sich neue Perspektiven und die praxisorientierte Hochschulbildung wird gestärkt. Der Start mit drei Promotionsclustern belegt die hohe Forschungsqualität und das große Engagement der Professorinnen und Professoren“, erklärt Antje Krause, stellvertretende Vorsitzende der Landeshochschulpräsidentinnen- und -präsidentenkonferenz (LHPK).