Schwer­be­hin­der­ten­ver­tret­ung

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Vertrauenspersonen für die Belange von Personen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen

Die Schwerbehindertenvertretung wird von dem schwerbehinderten und gleichgestellten Personal der Hochschule auf 4 Jahre gewählt (SGB IX §177).

Sie vertritt deren Interessen in der Hochschule und ist Ansprechpartner für alle Belange der schwerbehinderten und der gleichgestellten Beschäftigten, wie z.B. Begleitung in Besetzungsverfahren, behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung, Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden usw. Darüber hinaus berät und hilft die Schwerbehindertenvertretung themenspezifisch, Fördert die Integration und wirkt aktiv gegen Diskriminierung von Beschäftigten mit Behinderung (SGB IX §178).

Die Schwerbehindertenvertretung unterliegt gemäß §179 Absatz 7 SGB IX einer besonderen Geheimhaltungspflicht. Die Schweigepflicht gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt.

Wir unterstützen Sie bei:

  • anerkannter Schwerbehinderung
  • Gleichstellung
  • chronischen Erkrankungen
  • Antrag auf Schwerbehinderung
  • Fragen zur Integration im Arbeitsalltag

Bitte sprechen Sie uns an, wir engagieren uns gerne!

Beratung und Kontakt für Be­schäf­tig­te

Vertrauensperson für die Belange von Beschäftigten mit Behinderung (sog. Schwerbehindertenvertretung) 

Heinz Stemann

Stellvertretung

N.N.

 

Hauptschwerbehindertenvertretung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit

Barbara Frankreiter

Beratung und Kontakt für Studierende

Informationen, Beratung und Unterstützung für ein erfolgreiches Studium mit individuellen Herausforderungen.

Unser Angebot

Psychologische Unterstützung für Be­schäf­tig­te

Das Mental Health Coaching des Fürstenberg Instituts unterstützt Beschäftigte vertraulich bei beruflichen und persönlichen Herausforderungen.

Gesundheitsmanagement Hochschule Mainz

Psychologische Unterstützung für Studierende

Psychologische Beratung für Studierende bei Belastungen im Studium und Alltag:

Infos und Hintergründe

Weiterführende Informationen zu Aufgaben, Rechten und Rahmenbedingungen der Schwerbehindertenvertretung – bereitgestellt durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen (BIH).

zu Infos der BIH