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Publikationsfonds

Als Autor:in können Sie Ihre Forschungsergebnisse über den goldenen oder über den hybriden Weg im Open Access veröffentlichen. Im ersten Fall wird Ihr Beitrag in einem reinen Open-Access-Medium publiziert, z. B. in einer OA-Zeitschrift. Im zweiten Fall findet die Publikation in einem Medium statt, das über das Closed-Access-Modell finanziert wird. Ihr Beitrag wird jedoch über eine gesonderte Open-Access-Lizenz freigeschaltet.

Für das goldene oder hybride Publizieren erheben Verlage in der Regel Publikationsgebühren, die von Ihnen als Autor:in zu zahlen sind ("article processing charges", APCs).

Um Sie bei der Finanzierung Ihrer Veröffentlichung zu unterstützen, hat die Hochschule Mainz einen Publikationsfonds eingerichtet, aus dem Sie einen Teil Ihrer APCs erstattet bekommen können. Dies ist u. a. für APCs möglich, die für die Veröffentlichung von Aufsätzen in ausgewählten Zeitschriften der Verlage Springer Nature und Wiley anfallen (DEAL).

Alternativ oder ergänzend zu der Unterstützung durch den Hochschulfonds haben Sie die Möglichkeit, bei Einrichtungen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft Fördermittel zu beantragen.

Hinweis: Neben dem goldenen oder hybriden Weg steht Ihnen häufig auch der grüne Weg zur Publikation im Open Access offen (Zweitveröffentlichung auf Open Gutenberg Science). Hier fallen in der Regel keine Open-Access-Publikationsgebühren für Sie an. Verlagsvorgaben finden Sie unter Sherpa Romeo.

Antrag OA-Publikationsfond
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PUBLIKATIONSFONDS: HINTERGRUND UND FÖRDERHÖHE

Die Hochschule Mainz ist bestrebt, ihre Publizierenden bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen im Open Access zu unterstützen. Hierzu stellt sie seit 2022 einen Fonds bereit, aus dem sich Autor:innen von Open-Access-Veröffentlichungen gegebenenfalls einen Teil ihrer Publikationsgebühren erstatten lassen können.

Der Publikationsfonds speist sich zurzeit ausschließlich aus Mitteln der Hochschulbibliothek und ist mit 20.000 EUR aufgesetzt.

 

Die Förderung beläuft sich zurzeit je wissenschaftlichem Artikel auf maximal die Hälfte der Kosten für Lehrende, die volle Höhe für wissenschaftlichen Nachwuchs, vorhandene Mittel vorausgesetzt. Bitte beachten Sie, dass dieser Betrag häufig nicht die vollständigen Publikationsgebühren abdeckt. Da die finanziellen Mittel begrenzt sind und von einzuwerbenden Drittmitteln abhängen, kann keine Garantie für eine Kostenerstattung gegeben werden.

Zur Information:

  • Die APCs für eine Open-Access-Veröffentlichung können von Zeitschrift zu Zeitschrift schwanken. So verlangen einige Journals je Artikel Publikationsgebühren von 2.000 EUR oder mehr (Infoartikel: "How much do top publishers charge for Open Access", P. Markin, Stand: 2017).
  • Als Alternative ist es Ihnen oftmals möglich, Ihre Forschungsergebnisse als Zweitveröffentlichung im Open Access zu veröffentlichen ("grüner Weg") - ggf. unter Einhaltung einer Embargofrist. Hierbei fallen in der Regel keine Kosten für Sie an. Beachten Sie hierzu die Open-Access-Politik des jeweiligen Verlages (Informationen: Sherpa Romeo).

 

Leider kann eine Förderung nicht garantiert werden. Auch wenn alle Förderkriterien erfüllt sind, ist sie nur möglich, wenn entsprechende Mittel im Fonds vorhanden sind.

 

Die Zahl der Open-Access-Veröffentlichungen von Mitgliedern der Hochschule Mainz ist zurzeit gering. Die Vergabe der Mittel erfolgt vorläufig nach dem Prinzip "First come - first serve".

 

Wenn Sie in Zeitschriften der Verlage Springer Nature oder Wiley & Sons im Open Access veröffentlichen, fallen Ihre Publikationen i. d. R. unter die DEAL-Vereinbarungen, denen die Hochschule Mainz beigetreten ist.

Für Sie als Autorin oder Autor bedeutet dies u. a., dass Ihnen von den Verlagen selbst keine Publikationsgebühren (APCs) in Rechnung gestellt werden. Die APCs werden stattdessen über das DEAL-Konsortium abgerechnet und dann in einem zweiten Schritt der Hochschule rabattiert weiterverrechnet.

Bitte beachten Sie: Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Publikationsfördermittel der Hochschule Mainz werden Ihnen die APCs von der Hochschule nach dem Verursacherprinzip rückverrechnet. Die Mittel aus dem Publikationsfonds können verwendet werden, um Ihnen anschließend einen Teil der APCs zu erstatten.

Ausführliche Informationen zu DEAL finden Sie unter:

 

FÖRDERKRITERIEN

Antragsberechtigt ist jedes Mitglied der Hochschule Mainz. Der Publikationsfonds ist dabei vorrangig für Publizierende ohne alternative Möglichkeiten der Finanzierung oder Förderung vorgesehen. Studierende sind ausdrücklich mit eingeschlossen.

Zu den Mitgliedern der Hochschule zählen u. a.:

  • Professor*innen
  • Dozent*innen
  • wissenschaftliche Assistent:innen
  • wissenschaftliche Mitarbeiter:innen
  • hauptberuflich weitere Mitarbeiter:innen
  • Lehrkräfte für besondere Aufgaben
  • eingeschriebene Studierende
  • wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter*innen in Privatdienstverhältnissen, die als Personal der Hochschule im Rahmen von Drittmittelprojekten hauptberuflich an der Hochschule tätig sind.

 

Allgemein:

Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel können Anträge für Fachzeitschriftenartikel und OA Monografien gestellt werden. Die genauen Förderkriterien sind im nächsten Reiter aufgeführt. Für Open-Access-Buchveröffentlichungen lässt sich ggf. die Publikationsbeihilfe der Deutschen Forschungsgemeinschaft nutzen.
 

DEAL:

Folgende Fachzeitschriftenbeiträge lassen sich im Rahmen der DEAL-Vereinbarungen in Springer- oder Wiley-Zeitschriften im Open Access veröffentlichen und fördern:
 

  • Springer-Zeitschriften (gold/hybrid):
    • Originalarbeiten ("original papers"),
    • Übersichtsarbeiten ("review papers"),
    • Kurzmitteilungen ("brief communications"),
    • nur hybrid: redaktionelle Anmerkungen ("editorial notes"),
    • nur hybrid: Buchbesprechungen ("book reviews"),
    • nur hybrid: Berichte ("reports").
       
  • Wiley-Zeitschriften (gold/hybrid): 
    • primäre Forschungsartikel ("primary research articles"),
    • Übersichtsarbeiten ("review articles").

 

Allgemein: Bitte beachten Sie!

Aufgrund der nur eingeschränkt zur Verfügung stehenden Mittel ist der Fonds vorrangig für Publizierende ohne alternative Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten gedacht.

  • Bitte prüfen Sie vor Antragstellung, ob eine Übernahme der Publikationsgebühren aus anderen Mitteln möglich ist (z. B. über Einzelförderprogramme oder Publikationszuschüsse bewilligter Projekte). Eine Mitfinanzierung der Gesamtgebühren aus anderen Mitteln ist zulässig.

Förderkriterien für Fachzeitschriftenbeiträge:

Damit Sie als Autorin oder Autor eines Open-Access-Fachzeitschriftenbeitrags Fördermittel aus dem Publikationsfonds der Hochschule erhalten können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Anforderungen an die Wissenschaftler:innen :
        • Der/die Wissenschaftler:innen ist zum Zeitpunkt der Einreichung Mitglied/Angehörige(r) der Hochschule Mainz, es handelt sich um den/die „corresponding“ Autor:in handeln, der die Publikationskosten (APC) üblicherweise trägt.
        • Der/die Autor:in prüft vor Antragstellung, ob bei Drittmittelprojekten die Finanzierung der Open Access Publikation aus den jeweiligen Drittmitteln beglichen werden kann.
        • Der/die Autor:in verpflichtet sich, in der Publikation auf die Förderung durch die DFG zu verweisen: The publication was funded by the Open Access Fund of Hochschule Mainz and the German Research Foundation (DFG) within the Open Access Publishing funding programme.
        • Der/die Autor:in stimmt den Datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu.
        • Der/die Autor:in hat ein ORCID Profil. (verlinken)
      • Anforderungen an die Zeitschrift/den Verlag:
        • Es handelt sich um eine genuine Open Access Zeitschrift, die den strengen Kriterien des DOAJ (Directory of Open Access Journals) erweitert um Titel aus der Gold Open Access-Liste (Bielefeld) entspricht.
        • Die Zeitschrift gewährleistet, dass alle Artikel unmittelbar nach deren Annahme unentgeltlich und vollumfänglich veröffentlicht werden. Ein freier Zugang ist über das Internet möglich.
        • Eine Veröffentlichung in hybriden Journalen, die nur Teile ihrer Artikel frei zugänglich stellen, wird nicht gefördert.
        • Es erfolgt keine Förderung von Open Choice.
      • Anforderungen an die Publikation:
        • Die Publikation ist in einer genuinen Open Access Zeitschrift angenommen.
        • Die Publikation wird unter einer CC-BY Lizenz bzw. einer CC-BY-SA Lizenz (bei Büchern) veröffentlicht.
        • Die Publikation wird auf dem institutionellen Repositorium der Hochschule (Gutenberg Science) zweitveröffentlicht.
        • Die Publikation erscheint als Artikel in einer reinen Gold-Open-Access Zeitschrift.
        • Die von im jeweiligen Fach anerkannten, strengen Qualitätssicherungsverfahren (z. B. Peer Review) finden Anwendung.

 

Antragstellung

Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel ist der Publikationsfonds vorrangig für Publizierende gedacht, denen keine alternativen Förder- oder Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Unsere Bitte: Prüfen Sie im Rahmen Ihrer Projektanträge oder Projekte, ob sich die Kosten für Open-Access-Publikationen vollständig über andere Fördermittel abdecken lassen.

 


Sie erhalten zunächst eine Eingangsbestätigung. Anschließend prüft die Open-Access-Servicestelle der Bibliothek im Auftrag der Hochschule, ob die Förderkriterien erfüllt sind, und informiert Sie kurzfristig per E-Mail über das Ergebnis.

Im Fall eines positiven Bescheids erfolgt die Erstattung auf die von Ihnen genannte Kostenstelle oder das von Ihnen angegebene Privatkonto (Dauer: in der Regel zwei bis drei Wochen; bitte weisen Sie bei Wunsch auf kürzere Zahlungsziele hin).

Bitte beachten Sie:

  • Die Kostenerstattung darf ausschließlich auf dasjenige Konto oder diejenige Kostenstelle erfolgen, aus welchem / welcher die Ausgaben (vor)finanziert wurden.
  • Die Kostenerstattung ist für Rechnungen ab dem Kalenderjahr 2021 möglich. Ausschlaggebend ist das Datum der Verlagsrechnung.
  • Bei Rechnungen mit Fremdwährungen wie US-Dollar (USD) oder Schweizer Franken (CHF) ist auf den Euro-Wechselkurs zu achten.
  • Bankspesen und Auslandseinsatzgebühren können nicht aus dem Publikationsfonds erstattet werden.

 

INFO: DEAL UND PUBLIKATIONSPROZESS

Hintergrund:

Die Hochschule Mainz nimmt an den DEAL-Vereinbarungen mit Springer Nature teil. Dies erlaubt es Ihnen u. a., bei Springer Nature Artikel in reinen Open-Access-Zeitschriften zu veröffentlichen. Auf die anfallenden APC-Listenpreise wird ein 20-prozentiger Nachlass gewährt (APC = "article processing charge"). Die APCs werden zunächst der Hochschule in Rechnung gestellt und Ihnen dann rückverrechnet. Einen Teil der Kosten können Sie ggf. über den Publikationsfonds erstattet bekommen.

Eckdaten der zur Auswahl stehenden Zeitschriften: 

Hinweis: Nicht unter die DEAL-Vereinbarung fallen Nature-Zeitschriften, deren Titel den Ausdruck "Nature" enthält ("Nature branded journals"), Magazine, z. B. Scientific AmericanSpektrum der Wissenschaft, und technische Fachzeitschriften wie ATZ oder MTZ.


Verfahrensweise:

Hilfestellung der MPDL Services GmbH:

Geben Sie als korrespondierende:r Autor:in im Laufe des Einreichungs- und Publikationsprozesses die Hochschule Mainz als Ihre DEAL-Einrichtung vollständig und einheitlich an. Diese Angabe sollte auch dem Manuskript und der Publikation selbst entsprechen.

Wenn Sie mit mehreren Einrichtungen verbunden sind, sollte die Hochschule Mainz nur dann an erster Stelle genannt werden, wenn die wissenschaftliche Leistung, die dem Artikel zugrundeliegend, hauptsächlich an ihr entstanden ist.

Verwenden Sie ausschließlich Ihre institutionelle E-Mail-Adresse.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis zum Open-Access-Publizieren im Rahmen von DEAL berechtigt (z. B. als Emeritus), erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Hochschulbibliothek.


Verlagsinformationen:

 

Hintergrund:

Die Hochschule Mainz nimmt an den DEAL-Vereinbarungen mit Springer Nature teil. Dies erlaubt es Ihnen u. a., bei Springer Nature Artikel in hybriden Zeitschriften im Open Access zu publizieren. (Hinweis: Sie können Ihren Beitrag dort weiterhin im klassischen Closed Access veröffentlichen - das sogenannte "Opt-out", inkl. einer Übertragung von Nutzungsrechten an den Verlag.)

Eckdaten der zur Auswahl stehenden Zeitschriften:

Hinweis: Nicht unter die DEAL-Vereinbarung fallen Nature-Zeitschriften, deren Titel den Ausdruck "Nature" enthält ("Nature branded journals"), Magazine, z. B. Scientific AmericanSpektrum der Wissenschaft, und technische Fachzeitschriften wie ATZ oder MTZ.


Verfahrensweise:

Hilfestellung der MPDL Services GmbH:

  1. Geben Sie als korrespondierende:r Autor:in im Laufe des Einreichungs- und Publikationsprozesses die Hochschule Mainz als Ihre DEAL-Einrichtung vollständig und einheitlich an. Diese Angabe sollte auch dem Manuskript und der Publikation selbst entsprechen.

    Wenn Sie mit mehreren Einrichtungen verbunden sind, sollte die Hochschule Mainz nur dann an erster Stelle genannt werden, wenn die wissenschaftliche Leistung, die dem Artikel zugrundeliegend, hauptsächlich an ihr entstanden ist.

    Verwenden Sie ausschließlich Ihre institutionelle E-Mail-Adresse.

    Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis zum Open-Access-Publizieren im Rahmen von DEAL berechtigt (z. B. als Emeritus), erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Hochschulbibliothek.
  2. Nachdem Ihr Artikel zur Veröffentlichung angenommen wurde, werden Sie im Publikationsworkflow aufgefordert, "Open Access" zu wählen. Bestätigen Sie die angebotene Open-Access-Option des Verlages ("Open Choice").

    Sobald Sie sich für "Open Access" entschieden haben, werden Sie gebeten, die Creative Commons Attribution License (CC-BY) für Ihren Artikel zu bestätigen. Während Autor:innen traditionell alle Rechte an ihren Werken an die Verlage übertragen haben, behalten Autor:innen unter der CC-BY-Lizenz das Recht, ihre eigene Arbeit wiederzuverwenden und ihre veröffentlichten Artikel frei und legal weiterzugeben, sodass Wissenschaftler:innen weltweit Ihre Arbeit lesen und darauf aufbauen können, vorausgesetzt, dass sie Sie zitieren.


Verlagsinformationen:

 

Hintergrund:

Die Hochschule Mainz nimmt an den DEAL-Vereinbarungen mit Wiley & Sons teil. Dies erlaubt es Ihnen u. a., bei Wiley Artikel in reinen Open-Access-Zeitschriften zu veröffentlichen. Auf die anfallenden APC-Listenpreise wird ein 20-prozentiger Nachlass gewährt (APC = "article processing charge"). Die APCs werden zunächst der Hochschule in Rechnung gestellt und Ihnen dann rückverrechnet. Einen Teil der Kosten können Sie ggf. über den Publikationsfonds erstattet bekommen.

Eckdaten der zur Auswahl stehenden Zeitschriften:


Verfahrensweise:

Hilfestellung der MPDL Services GmbH:

Geben Sie als korrespondierende:r Autor:in im Laufe des Einreichungs- und Publikationsprozesses die Hochschule Mainz als Ihre DEAL-Einrichtung vollständig und einheitlich an. Diese Angabe sollte auch dem Manuskript und der Publikation selbst entsprechen.

Wenn Sie mit mehreren Einrichtungen verbunden sind, sollte die Hochschule Mainz nur dann an erster Stelle genannt werden, wenn die wissenschaftliche Leistung, die dem Artikel zugrundeliegend, hauptsächlich an ihr entstanden ist.

Verwenden Sie ausschließlich Ihre institutionelle E-Mail-Adresse.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis zum Open-Access-Publizieren im Rahmen von DEAL berechtigt (z. B. als Emeritus), erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Hochschulbibliothek.


Verlagsinformationen:

 

Hintergrund:

Die Hochschule Mainz nimmt an den DEAL-Vereinbarungen mit Wiley & Sons teil. Dies erlaubt es Ihnen u. a., bei Wiley Artikel in hybriden Zeitschriften im Open Access zu veröffentlichen. (Hinweis: Sie können Ihren Beitrag dort weiterhin im klassischen Closed Access veröffentlichen - das sogenannte "Opt-out", inkl. einer Übertragung von Nutzungsrechten an den Verlag.)

Eckdaten der zur Auswahl stehenden Zeitschriften:


Vorgehensweise:

Hilfestellung der MPDL Services GmbH:

  1. Geben Sie als korrespondierende:r Autor:in im Laufe des Einreichungs- und Publikationsprozesses die Hochschule Mainz als Ihre DEAL-Einrichtung vollständig und einheitlich an. Diese Angabe sollte auch dem Manuskript und der Publikation selbst entsprechen.

    Wenn Sie mit mehreren Einrichtungen verbunden sind, sollte die Hochschule Mainz nur dann an erster Stelle genannt werden, wenn die wissenschaftliche Leistung, die dem Artikel zugrundeliegend, hauptsächlich an ihr entstanden ist.

    Verwenden Sie ausschließlich Ihre institutionelle E-Mail-Adresse.

    Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis zum Open-Access-Publizieren im Rahmen von DEAL berechtigt (z. B. als Emeritus), erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Hochschulbibliothek.
  2. Nachdem Ihr Artikel zur Veröffentlichung angenommen wurde, werden Sie im Publikationsworkflow aufgefordert, "Open Access" zu wählen. Bestätigen Sie dann die angebotene Open-Access-Option des Verlages ("OnlineOpen").

    Sobald Sie sich für "Open Access" entschieden haben, werden Sie gebeten, die Creative Commons Attribution License (CC-BY) für Ihren Artikel zu bestätigen. Während Autor:innen traditionell alle Rechte an ihren Werken an die Verlage übertragen haben, behalten Autor:innen unter der CC-BY-Lizenz das Recht, ihre eigene Arbeit wiederzuverwenden und ihre veröffentlichten Artikel frei und legal weiterzugeben, sodass Wissenschaftler:innen weltweit Ihre Arbeit lesen und darauf aufbauen können, vorausgesetzt, dass sie Sie zitieren.


Verlagsinformationen:

 

WEITERE FÖRDERMÖGLICHKEITEN

Das Bundesforschungsministerium hat im September 2016 eine Open-Access-Strategie vorgelegt, die die Rahmenbedingungen für Open Access in Deutschland verbessern soll. U. a. werden Autorinnen und Autoren dazu angehalten, Veröffentlichungen, die im Rahmen BMBF-geförderter Projekte entstehen, im Open Access zu publizieren.

Die Mittel für die Publikationsgebühren können als Teil der Projektmittel beantragt werden.

 

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist Mitunterzeichnerin der "Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen" und unterstützt die Bemühungen, Forschung über das Internet frei verfügbar zu machen. U. a. stellt die DFG in der Einzelförderung Publikationsmittel von 750 EUR pro Jahr zur Verfügung. Diese können von Autorinnen und Autoren für Open-Access-Veröffentlichungen beantragt werden, die im Rahmen DFG-geförderter Projekte entstanden sind.

Informationen zur Einzelförderung finden Sie hier:

Neben der Förderung von Publikationen, die aus DFG-Projekten hervorgehen, hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft eine Publikationsbeihilfe für Grundlagenwerke und Werke von "besonderer wissenschaftlicher Bedeutung" eingerichtet:

 

Die Europäische Kommission unterstützt die Open-Access-Veröffentlichung von Ergebnissen aus EU-geförderten Projekten mit einer Open-Access-Publikationsplattform: Open Research Europe (ORE). Die Plattform erlaubt es Autorinnen und Autoren von Veröffentlichungen, die im Rahmen EU-geförderter Projekte entstanden sind, die Übernahme der Publikationsgebühren in Höhe von 780 EUR je Artikel zu beantragen.

Genauere Informationen finden Sie auf der ORE-Website:

 

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