Prüfungsamt Fachbereich Technik
Zuständigkeiten
- Durchführung von Prüfungsanmeldungen und -abmeldungen
- Erstellung von iTAN-Listen
- Bearbeitung von Krankmeldungen
- Notenverwaltung
- Überwachung von Studienfristen gemäß geltender Prüfungsordnung
- Zeugniserstellung/Zeugniszweitschriften
- Bescheinigungserstellung:
- BAföG-Bescheinigung (gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem zuständigen hauptamtlichen Mitglied des Lehrkörpers)
- Notenbescheinigung/Leistungsnachweis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Beglaubigung von Zeugnissen/Leistungsnachweisen (über die Geschäftsführung des Fachbereichs Technik), Kosten: 2,50 Euro für die erste Seite, 1,50 Euro für jede weitere Seite
- Widerspruchsverfahren in Prüfungsangelegenheiten (Entgegennahme und Weiterleitung an den zuständigen Prüfungsausschuss)
KRANKMELDUNGEN/ATTESTE
Bei Prüfungsunfähigkeit wegen Krankheit ist Folgendes zu beachten:
1. Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung
Die Prüfungsunfähigkeit muss durch einen Arzt festgestellt werden. Der Arzt muss eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung auf dem Attestformular ("Antrag auf Anerkennung von Prüfungsunfähigkeit", Download siehe rechts) der Hochschule Mainz ausstellen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird nicht akzeptiert.
2. Frist
Die Anerkennung von Prüfungsunfähigkeit muss unverzüglich beantragt werden.
Der Antrag in Verbindung mit dem Attest muss gemäß § 16 Abs. 3 PO-BaFbT in der Fassung vom 17.05.2017
1) bei einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung/Kolloquium sowie bei Korrektur-/Präsenzterminen spätestens bis zum dritten Tag nach dem Prüfungstermin eingereicht werden,
2) bei einer Haus-, Seminar-, Projekt- oder Abschlussarbeit sowie bei Studienleistungen, die zu einem bestimmten Termin abzugeben sind und an deren weiteren Bearbeitung Sie krankheitsbedingt gehindert sind, spätestens bis zum dritten Tag nach Eintritt der Krankheit eingereicht werden.
Beispiel zu Ziffer 1): Der Prüfungstermin ist am Freitag. Die Frist für die Einreichung des Antrags und des Attests endet am Montag um 24:00 Uhr, denn die Wochenenden zählen bei der Fristberechnung mit. Es zählt der Eingangsstempel der Hochschule Mainz.
Beispiel zu Ziffer 2): Der Beginn/Eintritt der Krankheit ist am Freitag. Die Frist für die Einreichung des Antrags und des Attests endet am Montag um 24:00 Uhr, denn die Wochenenden zählen bei der Fristberechnung mit. Es zählt der Eingangsstempel der Hochschule Mainz.
3. Form und Inhalt des Antrages
Für den Antrag auf Anerkennung von Prüfungsunfähigkeit ist das Attestformular der Hochschule zu benutzen ("Antrag auf Anerkennung von Prüfungsunfähigkeit", Download siehe rechts). Der Antrag auf Anerkennung von Prüfungsunfähigkeit muss zusammen mit dem Attest eingereicht werden. Der Antrag muss neben der Anschrift und den Kontaktdaten des Antragstellers (Tel-Nr., E-Mail) die Matrikelnummer, die Angabe der versäumten Prüfung und den Prüfungstermin enthalten. Der Antrag ist eigenhändig zu unterschreiben.
Der Download enthält die hier aufgeführten Hinweise zum Antragsformular auf Anerkennung von Prüfungsunfähigkeit noch einmal (s. „Merkblatt“). Sie sind unbedingt zu beachten.
4. Einreichen des Antrages mit dem Attest
Der Antrag mit dem Attest kann entweder beim Prüfungsamt direkt abgegeben oder in den Briefkasten des Prüfungsamtes (1. OG, Postfach Nr. 110) eingeworfen werden sowie per Post versendet werden. Die Postsendung ist zu adressieren an Hochschule Mainz, Fachbereich Technik, Prüfungsamt, Holzstraße 36, 55116 Mainz. Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Antrag mit dem Attest in den Außenbriefkasten der Hochschule in der Holzstraße 36 eingeworfen werden.
Es zählt der Eingangsstempel der Hochschule Mainz. In den oben aufgeführten Beispielen zur Fristberechnung würde es bedeuten, dass z. B. der per Post versendete Antrag auch am Montag bis 24:00 Uhr beim Prüfungsamt eingegangen sein muss.
Eine Übersendung des Antrages mit dem Attest per E-Mail oder per Fax ist nicht möglich. Auf diese Weise übersendete Anträge werden nicht akzeptiert.
5. Rückmeldung des Prüfungsamtes
Bei Klausuren und ausschließlich mündlichen Prüfungen wird der Termin entschuldigt und im HIP mit dem Vermerk „KR“ eingetragen. Eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht. Die Prüfung muss zum nächst angebotenen Termin abgelegt werden.
Bei Abgaben (Haus-, Seminar-, Projekt-, Bachelor-/Masterarbeit) wird ein neuer Abgabetermin per E-Mail mitgeteilt. Im HIP wird das alte Abgabedatum gelöscht und ein neues Abgabedatum eingetragen. Wenn auf den Abgabetermin eine mündliche Prüfung folgt, wird der neue Termin für diese per E-Mail mitgeteilt.
Ein Abgabetermin verschiebt sich um den im beigefügten Attest bescheinigten Krankheitszeitraum. Bei der Berechnung des neuen Abgabetermins werden Wochenenden mitgezählt. Fällt der neue Abgabetermin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist die Abgabe am darauffolgenden Werktag zu tätigen.
Eine ablehnende Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung der Prüfungsunfähigkeit wird schriftlich mitgeteilt.
Bei wiederholter krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit kann vom Prüfungs-ausschuss die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangt werden. Dazu wird mit einem schriftlichen Bescheid aufgefordert. Ein amtsärztliches Attest wird beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt auf dem Formular des Gesundheitsamtes ausgestellt.
Bei krankheitsbedingtem Abbruch einer Prüfung ist die aufsichtführende Person zu informieren.
PRÜFUNGSABMELDUNG/RÜCKTRITT VON PRÜFUNGEN
Die Prüfungsabmeldung bzw. der Rücktritt von Prüfungsanmeldungen ist im online-Service ‚HIP‘ mittels iTAN-Verfahren durchzuführen.
Ausnahme: Im Master-Studiengang Architektur ist hingegen ein schriftlicher Antrag notwendig. Der schriftliche Antrag ist eigenhändig zu unterschreiben und im Prüfungsamt einzureichen. Eine E-Mail ist nicht ausreichend! Die Rücktrittsfrist ist mit Eingang des Antrags gewahrt.
HIP
Mit dem Online-Service HIP können Sie nach persönlicher Identifikation (IT-Account) und unter Verwendung des iTAN-Verfahrens folgende Funktionen nutzen:
- Prüfungsanmeldung
- Prüfungsabmeldung
- Noteneinsicht
- Ausdruck von Leistungsübersichten/-scheinen
Weitere Informationen (Demofilme) erhalten Sie in HIP.
ELEKTRONISCHE KLAUSUREINSICHT
Die elektronische Klausureinsicht erfolgt über das Dokumentenmanagementsystem (DMS) der Hochschule Mainz.
https://dms.hs-mainz.de (Zugriff nur aus dem Netz der Hochschule oder über VPN)
Kontaktieren Sie bei Unstimmigkeiten in der Bewertung bitte umgehend Ihre Prüferin oder Ihren Prüfer.
Sollten Sie mit der Prüferin oder dem Prüfer innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses keine Klärung erzielt haben, haben Sie das Recht einen formfreien schriftlichen und begründeten Widerspruch gegen die Bewertungsentscheidung bei Ihrem zuständigen Prüfungsausschuss einzulegen (handschriftlich unterschrieben, keine E-Mail). Reichen Sie diesen bitte über das Prüfungsamt des Fachbereichs Technik, Holzstraße 36, 55116 Mainz, ein.
Bitte wenden Sie sich bei Problemen mit der Klausureinsicht an folgende Mailadresse: klausureinsicht.technik (at) hs-mainz.de
Bei Problemen mit dem Login, wenden Sie sich bitte an das ZIK:
T +49 6131 628-6363
Mail: helpdesk (at) hs-mainz.de
Prüfungsausschussvorsitzende im Fachbereich Technik
susanne.reiss (at) hs-mainz.de
andreas.garg (at) hs-mainz.de
martin.schlueter (at) hs-mainz.de