Prüfungsamt Fachbereich Technik
Zuständigkeiten
- Durchführung von Prüfungsanmeldungen und -abmeldungen
- Erstellung von iTAN-Listen
- Bearbeitung von Krankmeldungen
- Notenverwaltung
- Überwachung von Studienfristen gemäß geltender Prüfungsordnung
- Zeugniserstellung/Zeugniszweitschriften
- Bescheinigungserstellung:
- BAföG-Bescheinigung (gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem zuständigen hauptamtlichen Mitglied des Lehrkörpers)
- Notenbescheinigung/Leistungsnachweis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Beglaubigung von Zeugnissen/Leistungsnachweisen (über die Geschäftsführung des Fachbereichs Technik), Kosten: 2,50 Euro für die erste Seite, 1,50 Euro für jede weitere Seite
- Widerspruchsverfahren in Prüfungsangelegenheiten (Entgegennahme und Weiterleitung an den zuständigen Prüfungsausschuss)
Krankmeldungen/Atteste
Die Anerkennung von Attesten beziehungsweise der daraus resultierenden Prüfungsunfähigkeit ist schriftlich zu beantragen. Die Antragstellung kann formlos erfolgen – mit Angabe von Prüfungsbezeichnung, Prüfungstermin, Ihren personenbezogenen Daten (Adresse, E-Mail, Telnr., Matrikelnummer) und Ihrer Unterschrift – oder mit dem rechts im Downloadbereich zur Verfügung stehenden Antragsformular.
Der Antrag in Verbindung mit dem Attest muss innerhalb folgender Fristen eingereicht werden (§ 16 Abs. 3 PO-BaFbT in der Fassung vom 17.05.2017):
- bei einer schriftlichen Prüfung in Form einer Klausur, bei einer mündlichen Prüfung/Kolloquium oder bei Korrektur-/Präsenzterminen spätestens bis zum dritten Tag nach dem Prüfungstermin
- bei einer Haus-, Seminar-, Projekt- oder Abschlussarbeit sowie bei Studienleistungen, die zu einem bestimmten Termin abzugeben sind und an deren weiterer Bearbeitung Sie krankheitsbedingt gehindert sind, spätestens bis zum dritten Tag nach Eintritt der Krankheit
Insbesondere bei wiederholt geltend gemachter krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit (auch zu verschiedenen Prüfungen), kann die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangt werden. Dazu wird mit einem schriftlichen Bescheid aufgefordert. Ein amtsärztliches Attest wird beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt ausgestellt.
In Ausnahmefällen, insbesondere bei offensichtlicher Prüfungsunfähigkeit wie zum Beispiel bei nachgewiesenem Krankenhausaufenthalt, können Sie beantragen, dass von einem amtsärztlichen Attest abgesehen wird.
Bei krankheitsbedingtem Abbruch einer Prüfung ist die aufsichtführende Person zu informieren.
Prüfungsabmeldung/Rücktritt von Prüfungen
Die Prüfungsabmeldung bzw. der Rücktritt von Prüfungsanmeldungen ist im online-Service ‚HIP‘ mittels iTAN-Verfahren durchzuführen.
Ausnahme: Im Bachelor- und Master-Studiengang Architektur ist hingegen ein schriftlicher Antrag notwendig. Der schriftliche Antrag ist eigenhändig zu unterschreiben und im Prüfungsamt einzureichen. Der Antrag kann auch per Fax zugesandt werden. Eine E-Mail ist dagegen nicht ausreichend! Die Rücktrittsfrist ist mit Eingang des Antrags gewahrt.
HIP
Mit dem Online-Service HIP können Sie nach persönlicher Identifikation (IT-Account) und unter Verwendung des iTAN-Verfahrens folgende Funktionen nutzen:
- Prüfungsanmeldung
- Prüfungsabmeldung (nur für die Studiengänge BaGV und MaGV, siehe auch Hinweis in HIP)
- Noteneinsicht
- Ausdruck von Leistungsübersichten/-scheinen
- Ausdruck von Studienbescheinigungen
- Adressänderung
Weitere Informationen (Demofilme) erhalten Sie in HIP.
Prüfungsausschussvorsitzende im Fachbereich Technik
andreas.garg (at) hs-mainz.de
martin.schlueter (at) hs-mainz.de