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Nutzungsregelung der Bibliothek

(1) Zulassung

  • Die Anmeldung ist nur möglich in Verbindung mit gültigem
    • Studierendenausweis für Studierende der Hochschule Mainz oder anderer Hochschulen,
    • Personalausweis für Nichtmitglieder der Hochschule mit deutscher Staatsangehörigkeit,
    • Pass und Meldebescheinigung für Nichtmitglieder der Hochschule mit Staatsangehörigkeit der Europäischen Union,
    • Pass, Aufenthaltstitel und eine aktuelle Meldebescheinigung für Nichtmitglieder der Hochschule mit Staatsangehörigkeit anderer Staaten.
  • Externe Nutzer*innen dürfen die Bibliothek nutzen. Die Gebühr für einen Ausweis beträgt 10 €, für Studierende anderer Hochschulen 5 €. Studierende der Mainzer Hochschulen sind hiervon befreit. Das Online-Angebot ist für diesen Nutzerkreis nur beschränkt zugänglich. Die Nutzung während der OpenPlus-Öffnungszeiten ist nicht möglich.
  • Änderungen von Anschriften oder Namen so wie der Verlust des Bibliotheksausweises sind der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen.
  • Der Bibliotheksausweis ist für Mitglieder und Alumni der Hochschule Mainz kostenlos.
  • Minderjährige, die keine Studierenden sind, müssen die Einverständniserklärung einer gesetzlichen Vertreterin oder eines gesetzlichen Vertreters vorlegen. Diese oder dieser verpflichtet sich mit der Einwilligung, Haftungsansprüche aus dem Nutzungsverhältnis zu erfüllen.
  • Mit der Zulassung zur Nutzung der Bibliothek beginnen das Nutzungsverhältnis und die Verpflichtung zur Anerkennung der Bibliotheksordnung und der Nutzungsregelung.
  • Für die Nutzung der Bibliothek (OpenPlus) außerhalb der personalbesetzten Öffnungszeiten können nur Hochschulangehörige freigeschaltet werden.

(2) Ausleihe

  • Die Medien der Hochschulbibliothek werden in der Regel als Freihandbestände angeboten, Teile davon werden als Präsenzbestand geführt. Ein Teil der Medien wird als Magazinbestand geführt und kann bestellt werden. Die Abholung ist frühestens am Tag nach der Bestellung möglich. Alle Medien sind gegen Diebstahl gesichert.
  • Es ist nicht gestattet, Medien auf den Namen einer anderen Person zu entleihen.
  • Entliehene Medien können durch andere Nutzer*innen vorbestellt werden.
  • Medien können an der Ausleihtheke, dem Self-Service-Terminal, den Buchrückgabekasten oder über andere Geräte der Bibliothek zurückgegeben werden. Der*die Nutzer*in wird entlastet und die Diebstahlsicherung aktiviert. Bei Rückgabe über den Buchrückgabekasten trägt der*die Nutzer*in das Verlust- und Beschädigungsrisiko bis zur erfolgten Zurückbuchung durch eine(*n) Bibliotheksmitarbeiter*in.
  • Mit der Ausleihverbuchung wird die Diebstahlsicherung deaktiviert. Die Mitnahme von Medien, deren Diebstahlsicherung noch aktiv ist, ist nicht gestattet.

(3) Ausleihbeschränkungen

  • Präsenzbestände können während der Öffnungszeiten für eine Stunde entliehen werden. Eine Kurzausleihe ist außerdem über Nacht und vor Wochenenden jeweils ab zwei Stunden vor Schließung möglich. Die Rückgabe muss jeweils am nächsten Tag, an dem die Bibliothek wieder geöffnet ist, bis eine Stunde nach Öffnung erfolgen.
  • Loseblattausgaben und Zeitschriften sind ausnahmslos nicht ausleihbar.

(4) Nutzung elektronischer Medien und Datenbanken

Die Hochschule Mainz bietet elektronische Medien zur Nutzung an. Für die Nutzung dieser elektronischen Medien gelten besondere Bedingungen. Dies sind unter anderem:

  • Der Zugriff auf die Volltexte ist nur von Endgeräten (Client) möglich, die im Netzwerk der Hochschule Mainz angemeldet sind.
  • Die auf den Endgeräten zum Beispiel durch Download gespeicherten elektronischen Kopien von Artikeln, E-Books, Filmen und anderen Medien dürfen nur zum persönlichen Gebrauch und zu Lehr- und Forschungszwecken ausgedruckt oder gespeichert werden. Sie dürfen weder elektronisch noch in ausgedruckter oder anderer Form an Dritte weitergegeben werden.
  • Jeder automatisierte oder die übliche Nutzung übersteigende Download von elektronischen Medien oder von Suchresultaten z. B. durch Robots ist untersagt.
  • Die kommerzielle Verwertung von Rechercheergebnissen ist untersagt.
  • Zusätzlich zu diesen oben genannten allgemeinen Bedingungen veröffentlichen die Verlage und Datenbankanbieter auf ihren Servern anbieterspezifische Copyright-Bestimmungen und Nutzungsbedingungen. Der Zugriff auf die elektronischen Angebote setzt deren Akzeptanz voraus. Für die Einhaltung der lizenz- und urheberrechtlichen Bestimmungen sind allein die Nutzer*innen verantwortlich.

(5) Fernleihe

Die Bibliothek der Hochschule Mainz nimmt am deutschen Leihverkehr teil und ist kostenpflichtig.

  • Werke, die nicht in Mainzer Bibliotheken vorhanden sind, können nach den für den Leihverkehr gültigen Bestimmungen von den Nutzer*innen bei auswärtigen Bibliotheken bestellt werden (Endnutzerfernleihe). Leihfristen und Einschränkungen der Nutzung richten sich nach den Bestimmungen der gebenden Bibliothek.
  • Für die Bestellung über Fernleihe muss ein Fernleihkonto beantragt und Guthaben eingezahlt werden.
  • Kosten, die im Zusammenhang mit der Vermittlung bestellter Werke oder für Kopien im Leihverkehr seitens der gebenden Bibliotheken in Rechnung gestellt werden, sind von dem*der Nutzer*in zu tragen.
  • Die Fernleihgebühren für Lehrende und Mitarbeiter*innen trägt i.d.R. die Bibliothek.
  • Der*die Nutzer*in wird benachrichtigt, wenn die bestellte Literatur eingetroffen ist.
  • Anträge auf Verlängerungen der Leihfrist und Gesuche um Sondergenehmigungen sind nicht bei der liefernden Bibliothek, sondern nur bei der Hochschulbibliothek der Hochschule Mainz einzureichen.
  • Nicht abgeholte Werke werden spätestens nach Ablauf der Leihfrist an die gebende Bibliothek zurückgesandt. Kopien werden vernichtet.

(6) Semesterapparate

  • Auf Anregung von Lehrenden können Semesterapparate zusammengestellt werden. Diese können nur in der Bibliothek aufgestellt werden und sind auf ein Semester befristet.
  • Medien aus Semesterapparaten können nicht entliehen werden. Eine Kurzausleihe ist über Nacht und vor Wochenenden jeweils ab zwei Stunden vor Schließung möglich. Die Rückgabe muss jeweils am nächsten Tag, an dem die Bibliothek wieder geöffnet ist, bis eine Stunde nach der Öffnung erfolgen.

(7) Zeitschriften-Umlauf für Lehrende

  • Die Leihfrist im Umlauf ist 7 Tage.
  • Der Lehrende muss die Zeitschrift in der Bibliothek zurückgeben oder diese in den Briefkasten der Bibliothek einwerfen.
  • Bei verspäteter Rückgabe entstehen die normalen Mahngebühren von € 3 pro Woche.

(8) Leihfristen, Verlängerung, Bücherwecker

Leihfrist:

  • Die Leihfrist für Bücher beträgt 4 Wochen.
  • Die Leihfrist für Medien der Lehrbuchsammlung beträgt 6 Wochen.
  • Die Leihfrist für audiovisuelle und elektronische Medien beträgt 2 Wochen.

Leihfrist für Lehrende:

  • Die Leihfrist für hauptberuflich Lehrende beträgt nach Antrag 6 Monate mit zweifacher Verlängerungsmöglichkeit.
  • Falls das Medium vorgemerkt wird, verkürzt sich die Rückgabefrist auf 15 Tage.

Verlängerung:

  • Die Verlängerung für Bücher ist begrenzt auf 4x4 Wochen.
  • Die Verlängerung für audiovisuelle und elektronische Medien ist begrenzt auf 2x2 Wochen.
  • Verlängerung der Leihfrist für Medien der Lehrbuchsammlung ist nicht möglich.
  • Die Verlängerung der Leihfrist aus der Fernleihe ist nur mit Genehmigung der gebenden Bibliothek möglich und richtet sich nach deren Vorgaben, und muss von dem*der Nutzer*in per E-Mail oder persönlich in der Bibliothek der Hochschule beantragt werden.
  • Dauerausleihe ist nicht möglich.
  • Leihfristende und Vormerkungen sind im Ausleihkonto des*der Nutzer*in einseh- und verlängerbar.

Bücherwecker:

  • Der Bücherwecker erinnert per E-Mail 3 Tage vor Ablauf der Leihfrist an Rückgabe bzw. Verlängerung. Er ist eine zusätzliche automatisierte Leistung, ein Anspruch darauf besteht nicht. Säumnisgebühren sind bei Überschreitung der Leihfrist zu zahlen, auch wenn die Erinnerung nicht eingegangen ist.

(9) Gebühren

  • Die Nutzung der Hochschulbibliothek ist für Hochschulangehörige gebührenfrei. Gebühren für Nichthochschulangehörige, Säumnis- und Fernleihgebühren werden aufgrund der Landesverordnung über die Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 27. November 2014 in der jeweils geltenden Fassung erhoben.
  • Säumnisgebühren werden auch ohne Mahnung fällig.
  • Solange ein*eine Nutzer*in mit der Rückgabe von Medien in Verzug ist oder geschuldete Säumnisgebühren nicht beglichen hat, ist eine weitere Ausleihe ausgeschlossen.
  • Alle Gebühren sind sofort fällig. Sie werden bei Verzug kostenpflichtig angemahnt. Über gezahlte Gebühren ist dem*der Nutzer*in eine Quittung auszustellen.
  • Der*die Nutzer*in erhält per E-Mail eine erste Mahnung, wenn die Leihfrist abgelaufen ist. Nach zwei Wochen erhält der*die Nutzer*in per Post eine zweite Mahnung. Nach insgesamt vier Wochen enthält der*die Nutzer*in einen Gebührenbescheid. Hier werden zusätzlich zu den Säumnisgebühren folgende Gebühren erhoben:
    • Medienersatz (der Preis des ausgeliehenen Buches)
    • Einarbeitungsgebühren in Höhe von 15,00 €
    • Portogebühren in Höhe von 5,60 €
  • Nach einem erfolglos verlaufenen Mahnverfahren leitet die Bibliothek ein öffentlich-rechtliches Vollstreckungsverfahren ein.
  • Über die Höhe der jeweils geltenden Gebühren unterrichtet ein besonderer Aushang in der Bibliothek.
  • Die Säumnisgebühren betragen für alle Medien 3,00 € pro Medium und angefangener Woche.
  • Sie sind auch von Professor*innen und Mitarbeiter*innen zu zahlen.
  • Die Fernleihgebühren betragen pro Bestellung 1,50 €.
  • Die Fernleihgebühren für Lehrende und Mitarbeiter*innen trägt i.d.R. die Bibliothek.
  • Die Gebühr für einen Ersatzausweis beträgt 5,00 €.
  • Die Einarbeitungsgebühr für einen Medienersatz beträgt 15,00 €.
  • Bei jeder Zahlung erhält der*die Nutzer*in eine Quittung. Reklamationen sind ohne Vorlage dieser Quittung nicht möglich.
Kostenübersicht
Säumnisgebühren pro Medium pro Woche 3,00 €
Kosten, die bei einem Gebührenbescheid anfallen:
Einarbeitungsgebühr für Medienersatz 15,00 €
Buchersatz Preis des nicht zurückgegebenen Mediums
Portoersatz 5,60 €
Sonstige Gebühren
Fernleihgebühren, pro Medium 1,50 €
Ausweisersatz 5,00 €

 

(10) Verhalten in der Bibliothek

  • Taschen können während der Nutzung in die Schließfächer im Eingangsbereich eingeschlossen werden. Für Arbeitsmaterialien, Laptops und Bücher stehen Körbe zur Verfügung.
  • Mobiltelefone sind in der Bibliothek lautlos zu stellen.
  • Die Bibliothek haftet nicht für den Verlust bzw. die Beschädigung von Gegenständen, die von Nutzer*innen in die Bibliothek mitgebracht oder im Garderobenbereich aufbewahrt werden.
  • In allen Lesebereichen ist größte Ruhe zu wahren.
  • Die Medien der Hochschulbibliothek sind sorgfältig zu behandeln. Unterstreichungen, Eintragungen und andere Beschädigungen sind nicht statthaft.
  • Die Nutzer*innen haben im eigenen Interesse die Medien bei der Ausleihe auf ihren Zustand zu überprüfen und etwaige Beschädigungen oder das Fehlen von Beilagen dem Bibliothekspersonal mitzuteilen. Erfolgt keine entsprechende Mitteilung, wird angenommen, dass ein Medium in einwandfreiem und vollständigem Zustand ausgeliehen wurde.
  • Eine Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.
  • Bei von dem*der Nutzer*in zu vertretenden Verlusten oder Beschädigungen ist der Hochschulbibliothek Schadenersatz in Höhe des zum Zeitpunkt des Schadensereignisses gültigen Kauf- oder Reparaturpreises zu leisten. Es besteht auch die Möglichkeit, das Medium selbst zu beschaffen, in der aktuellsten Auflage. Als Beschädigung von Büchern gilt auch das Beschreiben, das An- und Unterstreichen.
  • Alle bibliothekarischen Informationsvermittlungen, Anleitungen, Nutzungsanweisungen oder sonstige Auskünfte werden ohne Gewähr erteilt. Aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben können keine Ansprüche gegen die Mitarbeiter*innen der Bibliothek oder gegen die Hochschule Mainz hergeleitet werden. Das Bibliothekspersonal haftet nicht für falsche oder fehlerhafte Informationsvermittlung, Anleitungen, Nutzungsanweisungen oder sonstige Auskünfte.

(11) Beachtung von Urheberrechten

  • Der*die Nutzer*in ist verpflichtet, bei der Nutzung der Einrichtungen und Dienstleistungen der Bibliothek sowie der von ihr zugänglich gemachten Medien alle bestehenden Urheber- und Leistungsschutzrechte zu beachten. Insbesondere darf er Vervielfältigungen nur im Rahmen des gesetzlich Erlaubten (§ 60a–h UrhG, Unterabschnitt 4) vornehmen.
  • Bei der Nutzung digitaler Medien, die die Bibliothek aufgrund eines mit dem Anbieter geschlossenen Lizenzvertrages zugänglich macht, hat der*die Nutzer*in die Lizenzbestimmungen zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten. Jede Nutzung, die nicht durch Lizenzbestimmungen gedeckt ist, ist urheberrechtswidrig und folglich zu unterlassen.
  • Wird die Bibliothek wegen Verletzung des Urheberrechtsgesetzes oder lizenzvertraglicher Bestimmungen von dritter Seite in Anspruch genommen, so ist der*die verursachende Nutzer*in verpflichtet, die Bibliothek von allen Ansprüchen freizustellen.

(12) Datenverarbeitung

  • Bei der Anmeldung werden personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben und gespeichert, soweit diese von der Bibliothek zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden.
  • Näheres finden Sie auf der Homepage der Hochschule Mainz.

(13) Gruppenarbeitsraum, Medienraum

Gruppenarbeitsraum:
In der Bibliothek steht den Studierenden ein Gruppenarbeitsraum zur Verfügung

  • Die Nutzung des Raumes kann vorher reserviert werden (per Raumreservierungstool).
  • DIe Nutzung ist auf 2 Stunden begrenzt.

Medienraum:

  • Die Nutzung des Raumes (Bildschirm und DVD-Player) kann vorher reserviert werden (per Raumreservierungstool). DVDs sind auch während dieser Zeit für andere Nutzern*innen zugänglich.
  • Die Nutzung ist auf 2 Stunden begrenzt (Ausnahme – die Spielzeit des Filmes ist länger).
  • Die Kopfhörer und Fernbedienungen werden an der Ausleihtheke gegen Ausweisdokumente entliehen.
  • Für missbräuchliche Schäden haften die Nutzer*innen.

(14) Beendigung des Nutzungsverhältnisses

  • Das Nutzungsverhältnis endet für Mitglieder der Hochschule Mainz mit dem Ausscheiden aus der Hochschule. Für Nichtmitglieder der Hochschule Mainz endet das Nutzungsverhältnis nach nicht erfolgter Entrichtung der jährlichen Nutzungsgebühr. Außerdem kann das Nutzungsverhältnis durch Ausschluss enden. Aus der Bibliotheksnutzung entstandene Pflichten bleiben davon unberührt.
  • Alle Nutzer*innen müssen spätestens zum Tag der Beendigung ihres Nutzungsverhältnisses ausgeliehene Medien zurückgeben sowie im Rahmen der Bibliotheksnutzung entstandene Kosten und Gebühren bezahlen.
  • Studierende der Hochschule Mainz müssen alle aus der Bibliothek entliehenen Medien vor ihrer Exmatrikulation zurückgeben.
  • Professor*innen, Lehrbeauftragte und sonstige Hochschulangehörige müssen beim Ausscheiden aus den Diensten der Hochschule alle entliehenen Bücher und sonstige Medien zurückgeben. 

(15) Ausschluss

Wer gegen die Nutzungsregelung verstößt, kann zeitweilig oder auf Dauer von der Nutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden. Alle aus dem Nutzungsverhältnis entstandenen Verpflichtungen des*der Nutzer*in bleiben auch nach dem Ausschluss bestehen.

Mainz, den 02.12.2023
Der Bibliotheksausschuss

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