Arbeitsrecht & Per­so­nal­ma­na­ge­ment LL.M.

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Zu­las­sungs­vor­aus­set­zungen

  • Ein mit dem akademischen Diplom- oder Bachelorgrad an einer Universität, einer Fachhochschule oder einer gleich gestellten Hochschule in Deutschland oder einer gleichwertigen Abschlussprüfung im Ausland abgeschlossenen Studium des deutschen Wirtschaftsrechts oder eines inhaltlich ähnlichen Studiengangs mit mindestens 210-ECTS-Punkten.

    Umfasst der vorausgegangene Studiengang weniger als 210 ECTS-Punkte, jedoch mindestens 180 ECTS-Punkte, müssen Sie die noch fehlenden 30 ECTS-Punkte innerhalb eines Brückenkurses oder im Rahmen des Masterstudiums bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachholen.

  • Bewerberinnen und Bewerber haben nachzuweisen, dass sie das genannte Studium mit einem Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5 abgeschlossen haben.  

    Bewerberinnen und Bewerber mit dem ersten juristischen Staatsexamen haben nachzuweisen, dass sie ihr Erststudium mit mindestens der Note befriedigend abgeschlossen haben (juristische Notenskala von 0-18 Punkten: ab 6,50 Punkten). Dies gilt auch für Bewerberinnen und Bewerbern, bei deren Studium eine juristische Notenskala (0-18 Punkte) angewendet wurde, ohne dass ein juristisches Staatsexamen absolviert wurde

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Kontakt

Iris Schwabe
Sachbearbeiterin des Studienganges
Mo bis Fr Vor- und Nachmittag
Tel. +49 6131 628-7381
zulassung (at) hs-mainz.de