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Bewerbung

Wie bewerbe ich mich für einen Bachelorstudiengang?

Der hier beschriebene Ablauf richtet sich an:

  • Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung,
  • Bewerberinnen und Bewerber mit dem Europäischen Abiturzeugnis, welches vom Obersten Rat der Europäischen Schulen verliehen wird
  • Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen, die ihre Zeugnisse in Deutschland bereits haben anerkennen lassen und eine Durchschnittsnote nach deutscher Deutung vorlegen können,
  • Bewerberinnen und Bewerber, die eine Feststellungsprüfung eines Studienkollegs in Deutschland erfolgreich abgelegt und die Anerkennung Ihres ausländischen Bildungsnachweises mit ausgewiesener Durchschnittsnote vorliegen haben,

die sich für einen Bachelorstudiengang an der Hochschule Mainz bewerben.

Dialogorientiertes Serviceverfahren (DOSV)

Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) dient dazu, auf Bundesebene die Vergabe von grundständigen, örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen zu koordinieren. Hintergrund ist die derzeit stattfindende „Mehrfachbelegung“ von Studienplätzen durch Bewerber, die sich an mehreren Hochschulen beworben haben. Sie als Bewerber haben den Vorteil, dass Sie eine zentrale Anlaufstelle für alle im DoSV abgegebenen Bewerbungen – die Plattform www.hochschulstart.de – haben und dort den Stand aller Bewerbungen zu jeder Zeit einsehen können.

Weitere Informationen zum Ablauf des DoSV und dem Bewerbungsverfahren für DoSV-Studiengänge finden Sie unter www.hochschulstart.de.

 

Die Bewerbung für einen Studiengang – gleich, ob dieser am dialogorientierten Serviceverfahren teilnimmt oder nicht – geben Sie immer dezentral unmittelbar an der Hochschule Mainz ab.


Für die Registrierung geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und erhalten danach per E-Mail eine Bewerber-ID (Bewerber-Identifikations-Nummer) und eine BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer) von hochschulstart.de übermittelt. Diese Bewerber-ID und die BAN benötigen Sie dann anschließend für die Bewerbung auf diesen Studiengang der Hochschule Mainz im Bewerbungsportal der Hochschule Mainz. Durch das weitere Bewerbungsverfahren werden Sie dann auf den Seiten der Hochschule Mainz Schritt für Schritt geführt. Im Rahmen der Bewerbung stehen Ihnen verschiedene Hilfetexte und Erläuterungen zur Verfügung. Sollten Sie dennoch Fragen haben, können Sie diese gerne per E-Mail an zulassung(at)hs-mainz.de senden.

 

Die Informationen zur Teilnahme am DOSV finden Sie zum Download in der rechten Spalte.

 

Beachten Sie bitte, dass eine mehrfache Registrierung bei hochschulstart.de nicht zulässig ist. Sollten Sie sich dennoch mehrfach registrieren, wird nur über die mit der zeitlich letzten Registrierung eingegangenen Bewerbungen entschieden. Überzählige Registrierungen werden mit allen Bewerbungen gelöscht und nehmen nicht am weiteren Verfahren teil. Eine Löschung kann nicht rückgängig gemacht werden.

Über die Registrierung auf der Seite hochschulstart.de wird für Sie ein Benutzerkonto angelegt. In Ihrem Benutzerkonto laufen später Informationen zu all Ihren Bewerbungen auf die Studiengänge, die am dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen, zusammen. In einer gemeinsamen Datenbank der beteiligten Hochschulen werden Ihre Bewerbungen abgeglichen. Nachdem das für jede Hochschule individuelle Vergabeverfahren an den jeweils beteiligten Hochschulen abgeschlossen ist, werden Ihnen die Zulassungsangebote verschiedener Hochschulen in Ihrem Benutzerkonto bereitgestellt. So können Sie übersichtlich den Stand Ihrer Bewerbungen einsehen und sich für ein Zulassungsangebot entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Benutzerkonto, das Sie durch Ihre Registrierung angelegt haben, auch für Bewerbungen in späteren Verfahren nutzen können. Eine weitere Registrierung würde eine unzulässige Mehrfachregistrierung darstellen.

Haben Sie Fragen zur Registrierung auf hochschulstart.de?
Dann informieren Sie sich gerne unter www.hochschulstart.de/dosv oder senden Sie eine E-Mail an service(at)hochschulstart.de.

 

Sie können sich ab ca. Kalenderwoche 46 bis Bewerbungsschluss für das Sommersemester 2019 bewerben.
Nach Abgabe Ihrer Bewerbung können Sie später im weiteren Verlauf den Status Ihrer Bewerbung sowie ein eventuelles Zulassungsangebot von der Hochschule Mainz in Ihrem Benutzerkonto im Bewerbungsportal von hochschulstart.de einsehen. Sie können über das Bewerberportal von hochschulstart.de das Zulassungsangebot der Hochschule Mainz annehmen. Nach der von Ihnen im Bewerberportal von hochschulstart.de erklärten Annahme des Zulassungsangebots der Hochschule Mainz wird Ihnen dann ein Zulassungsbescheid postalisch durch die Hochschule Mainz zugestellt.
Ausführliche Informationen zum Bewerbungsablauf innerhalb des Dialogorientierten Serviceverfahrens erhalten Sie auch auf der Website der Stiftung für Hochschulzulassung unter: www.hochschulstart.de/dosv

 

Weiterführende Links

Downloads

Einzureichende Unterlagen

  • chronologischer, lückenloser und unterschriebener Lebenslauf
  • Bescheinigung über abgeleisteten Wehr- beziehungsweise Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst
  • Erklärung über bisherige Studienzeiten
  • Exmatrikulationsbescheinigung aller Studiengänge, in denen Sie bisher eingeschrieben waren. Sollten Sie zum Bewerbungsschluss noch immatrikuliert (eingeschrieben) sein, kann eine Nachreichung bei Immatrikulation (Einschreibung) erfolgen – spätestens jedoch für das Wintersemester bis 15.10. und für das Sommersemester bis 30.03..

 

  • Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife/fachgebundenen Hochschulreife/Fachhochschulreife (amtlich beglaubigte Kopie)

Je nach Form der Erlangung der Fachhochschulreife muss vorliegen:

  • Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil) (amtlich beglaubigte Kopie)
  • Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung (Prüfungszeugnis [IHK-Brief/HWK-Brief], Gesellenbrief, etc.) (amtlich beglaubigte Kopie)
  • Nachweis der Ausbildung zum Assistenten (Berufsfachschule, Berufskolleg mehrjährig) (amtlich beglaubigte Kopie)
  • Nachweis über das zur Erlangung der Fachhochschulreife notwendige Praktikum – auszustellen vom Praktikumsbetrieb (genaue Angaben des Zeitraumes sowie Tätigkeitsangaben/Einsatzgebiet und Wochenarbeitszeit). Sollte das Praktikum zu Bewerbungsschluss noch nicht abgeschlossen sein muss ein vorläufiger Nachweis vorgelegt werden (amtlich beglaubigte Kopie).

 

Zusätzlich für die Bewerbung mit dem Europäischen Abiturzeugnis ist noch vorzulegen:

  • Bescheinigung für das Zeugnis der bestandenen Europäischen Abiturprüfung (siehe Download)
  • Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse durch die absolvierte Prüfung im Fach Deutsch als erste Sprache (L1) oder zweite Sprache (L2)

 

Für alle Bachelorstudiengänge ist als Fachsemester immer das 1. Fachsemester voreingestellt. Sofern Sie bereits Studienzeiten an einer deutschen Hochschule absolviert haben, behält sich die Hochschule Mainz die endgültige Einstufung in das Fachsemester anhand der vorzulegenden Unterlagen vor.

 

Bewerbung mit Vorstudienzeiten

Als Bewerber/in mit Vorstudienzeiten in Deutschland oder im Ausland müssen Sie folgende Unterlagen zusätzlich zu den geforderten Unterlagen bei der Bewerbung an unserer Hochschule fristgerecht vorlegen. Dies betrifft alle bisherigen Studiengänge, in denen Sie immatrikuliert waren oder sind.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (in deutscher Spache) Unbedenklichkeitsbescheinigung für ausländische Hochschulen (in englischer Sprache)
  • Leistungsnachweis/Notenspiegel mit Angabe der ECTS-Punkte/Note/Anzahl der Versuche inklusive der nicht bestandenen Leistungen mit Angabe des vorläufigen Notendurchschnitts Ihrer bisher erbrachten Leistungen.

Diese Unterlage über die einzeln ausgewiesenen Leistungen darf in Abhängigkeit des Semesters, für das Sie sich bewerben, nicht vor dem 15.05. für das Wintersemester bzw. 15.11. für das Sommersemester ausgestellt sein (in deutscher Sprache)

  • Inhaltsangaben der einzelnen Module inkl. der ECTS Punkte (in deutscher Sprache)
  • Studienverlaufsplan (in deutscher Sprache)

Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch an einer anderen Hochschule immatrikuliert sein und können dort Leistungen erbringen, müssen Sie eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung und einen aktuellen Leistungsnachweis/Notenspiegel inklusive der nicht bestandenen Leistungen nach der Benotung der letzten Prüfungsleistung durch die bisherige Hochschule nochmals unaufgefordert vorgelegen. Dies muss bis zum 15.10. für das Wintersemester und 30.03. für das Sommersemester im Studierendenbüro der Hochschule Mainz erfolgen.

 

Fachsemester und Leistungsanerkennung

Bei der Anerkennung von Leistungen aus früheren Studienzeiten werden sowohl bestandene Leistungen als auch nicht bestandene Versuche berücksichtigt. Gegebenenfalls sind zu einem späteren Zeitpunkt noch Unterlagen zu allen erbrachten und dann auch bewerteten Prüfungsleistungen vorzulegen.
Die Anerkennung erfolgt formal über den jeweiligen Prüfungsausschuss. Im Falle einer Zulassung in ein höheres Semester erhalten Sie die Mitteilung über das Einstufungssemester mit der Zulassung. Im Falle einer Einstufung in das 1. Fachsemester wenden Sie sich zwecks der Anerkennung von Leistungen an die Studienberatung des jeweiligen Fachbereichs.
Beachten Sie bitte, dass in Ihrem Fall die Zulassung  unter der aufschiebenden Bedingung erfolgt, dass innerhalb des Immatrikulationszeitraums bzw. einer anderen durch die Hochschule im Zulassungsbescheid benannten Frist die explizit angeforderten Unterlagen vollständig, fristgerecht und prüfungsfähig vorgelegt werden und die Prüfung der Unterlagen durch die Hochschule zu einem positiven Prüfungsergebnis führt.
Kann ein positives Prüfungsergebnis nicht bescheinigt werden, entfaltet der unter der aufschiebenden Bedingung erteilte Zulassungsbescheid keine Rechtswirkung. Ein Anspruch auf Immatrikulation besteht nicht; eine besondere Bescheidung hierüber erfolgt nicht.

 

Speziell für Studienplatzbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen und bereits vorliegender Anerkennung in Deutschland

  • Ausländische Bildungsnachweise
  • Übersetzung der ausländischen Bildungsnachweise (amtlich beglaubigte Kopie)
  • Anerkennung des ausländischen Bildungsnachweises in Deutschland (amtlich beglaubigte Kopie)
  • Ausgewiesene Durchschnittsnote des ausländischen Bildungsnachweises (umgerechnet auf das deutsche Notensystem)
  • Zeugnis des Studienkollegs wenn Sie das Studienkolleg besucht haben (amtlich beglaubigte Kopie)
  • Aufenthaltsgenehmigung (für Bewerber aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten)
Nachweis der deutschen Sprache

[für jeden Studiengang/FB entsprechend eintragen, hier Beispiel Gestaltung]

Einer der folgenden Nachweise muss für die Studiengänge im Fachbereich Gestaltung vorgelegt werden:

  • Test Deutsch als Fremdsprache mindestens (TestDaF)-TDN 3 in allen Prüfungsteilen
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang mindestens Stufe 1 (DSH-1)
  • Goethe-Zertifikat mindestens B2

 

 

Am Ende des zweiten Semesters muss ein Nachweis der englischen Sprache vorliegen. Der Nachweis muss bis Bewerbungsschluss beziehungsweise Vorlesungsbeginn nicht vorliegen.

Der Nachweis erfolgt in einer der folgenden Formen:

  • Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife mit mindestens Grundkurs Englisch im Abitur mit mindestens gut oder mit mindestens Notenpunkte 10
  • Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife mit mindestens Leistungskurs Englisch im Abitur mit mindestens befriedigend oder mindestens Notenpunkte 7
  • Fachhochschulreife mit mindestens der Note gut oder mit mindestens Notenpunkte 10 im Fach Englisch
  • OOPT (Oxford Online Placement Test) der nur an der Hochschule Mainz erbracht ist, mit mindestens Level B1 +(Stand August 2012)
  • weitere Voraussetzungen der englischen Sprachkenntnisse, die der Fachbereich Wirtschaft für alle Bachelorstudiengänge definiert hat finden Sie unter:
    www.hs-mainz.de/studium/services/wirtschaft/sprachen/sprachenangebot/englisch/

 

Studienbewerberinnen und -bewerber mit qualifizierter Berufsausbildung und Berufserfahrung sowie Bewerberinnen und Bewerber, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Fortbildungsprüfung abgelegt haben, müssen folgende Unterlagen vorlegen:

  • Nachweis einer mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossenen Berufsausbildung (amtlich beglaubigte Kopie)
  • Abschlusszeugnis der Kammer mit Angaben der Noten (amtlich beglaubigte Kopie)
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule (amtlich beglaubigte Kopie)
  • Nachweis einer Fortbildungsprüfung (falls vorhanden) (amtlich beglaubigte Kopie)
  • Nachweis einer einschlägigen, beruflichen oder vergleichbaren Tätigkeit von zwei Jahren (Art, Dauer, Ort) (Original)
  • Nachweis der bestandenen Meisterprüfung bzw. meisteräquivalente Prüfung (amtlich beglaubigte Kopie)

 

Zusätzlich geforderte Unterlagen

  • Diplomurkunde / -zeugnis oder Bachelorurkunde / -zeugnis mit Durchschnittsnote (Kommastelle) (amtlich beglaubigte Fotokopie)
  • Begründung für die Aufnahme eines Zweitstudiums

 

  • schriftlicher Antrag auf Zulassung wegen außergewöhnlicher Härte.

Der Antrag ist schriftlich zu begründen und durch entsprechende Unterlagen zu belegen.

 

  • schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote oder/und der Wartezeit.

Der Antrag ist schriftlich zu begründen und durch entsprechende Unterlagen zu belegen.