Foto: Nathalie Zimmermann / © Hochschule Mainz

Kooperative Promotionen

Anwendungsorientierte
Forschung

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Rah­men­be­din­gungen

Das Landeshochschulgesetz ermöglicht an Hochschulen für angewandte Wissenschaften eine „kooperative Promotion“. Hierbei wird im Regelfall ein Betreuungstandem bestehend aus jeweils einer/m Professor:in unserer Hochschule sowie einer/m Universitätsprofessor:in gebildet. 

Die Vorteile einer kooperativen Promotion an einer Hochschule liegen in der interdisziplinären und anwendungsnahen Forschung, aber auch in den vielfältigen Beziehungen zu Projektpartnerinnen und -partnern, Institutionen und Firmen in der Region.

Die Anforderungen an eine Kooperation richten sich nach der Promotionsordnung der jeweiligen Universität. Auch die Anforderungen an die/den Absolvent:in legt die Universität fest. Denn trotz der Gleichstellung der Masterabschlüsse regeln die Fakultäten und Fachbereiche der Universitäten die Einzelheiten der Zulassungsvoraussetzungen über die Promotionsordnungen selbst. Hier können Voraussetzungen definiert und die mögliche Zulassung von Diplom- und Masterabsolvent:innen bestimmt werden. Eine individuelle Überprüfung der Rahmenbedingungen lässt sich daher nicht vermeiden. 

Abhängig vom jeweiligen Fachbereich existieren bereits vertraglich gestaltete Möglichkeiten der kooperativen Promotion.

Promovierende können sich an der Hochschule Mainz in einem Promotionsstudiengang einschreiben. Bei Interesse sollten Sie zunächst Rücksprache mit der/dem jeweiligen betreuenden Professor:in halten. Ein Antrag auf Immatrikulation muss beim Studierendenbüro gestellt werden. Die Unterlagen sind im Intranet verfügbar.

InnoProm – Innovation und Promotion

Mit der Fördermaßnahme "InnoProm – Innovation und Promotion" fördert Rheinland-Pfalz anwendungs- und praxisorientierte Promotionsvorhaben, die konkrete Innovationen in rheinland-pfälzischen Unternehmen voranbringen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen

Promotionsinteressierte Studierende bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten sich zunächst an eine Professorin oder einen Professor aus dem Fachgebiet wenden, das sie besonders interessiert, um abzusprechen, ob und mit welchem Kooperationspartner bzw. -partnerin die Promotion durchgeführt werden kann.

Allgemeine Fragen rund um das Thema Promotion beantwortet die Abteilung Forschung & Transfer.

 

Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel ein abgeschlossenes Studium (Master oder Diplom) voraus.

Die genauen Zulassungsvoraussetzungen sind in den jeweiligen Promotionsordnungen der promotionsberechtigten Universität festgelegt, sind also abhängig von der Wahl der betreuenden Person.

In Ausnahmefällen können besonders befähigte Studierende bereits nach einem erfolgreich abgeschlossenen Bachelor-Studium zur Promotion zugelassen werden. Auch dies regelt die Promotionsordnung der kooperierenden Universität.

 

Die Promovierenden entscheiden gemeinsam mit ihren Betreuerinnen und Betreuern über ein mögliches Thema.

 

Die Promotionsdauer ist von den individuellen Umständen der Promovierenden abhängig. Durchschnittlich sollte man von ca. vier Jahren ausgehen.

 

Ob für eine Promotion Studiengebühren erhoben werden, ist abhängig von der kooperierenden Universität. Bei Immatrikulation als Promotionsstudent:in an der Hochschule Mainz ist lediglich der reguläre Semesterbeitrag zu entrichten. Am Ende der Promotion wird in der Regel einmalig eine Promotionsgebühr fällig. Selbstverständlich müssen Lebenshaltungskosten und weitere promotionsbedingte Ausgaben bestritten werden.

Viele Promovierende sind an der Hochschule als Mitarbeiter:innen in Forschungsprojekten oder am Fachbereich eingestellt. Daher ist es empfehlenswert, die/den Betreuer:in nach Möglichkeiten der internen Finanzierung zu befragen. Bei einer Individualpromotion ohne Anstellung, ist es ratsam, sich vorab über weitere Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren. Die Abteilung Forschung & Transfer gibt dazu Auskünfte und unterstützt bei der Antragsstellung.

 

Nein, eine Immatrikulation als Promotionsstudent:in ist nicht nötig, kann aber von Vorteil sein. Mit der Zahlung des Semesterbeitrages erhält man das Semesterticket und damit einhergehend weitere Vergünstigungen

 

KONTAKT

Prof. Dr. Anett Mehler-Bicher
Vizepräsidentin Forschung & Transfer
T +49 6131 628-7011
anett.bicher (at) hs-mainz.de
Dr. Elke Bruck
Leitung Forschung & Transfer
T +49 6131 628-7377
elke.bruck (at) hs-mainz.de