Foto: Nathalie Zimmermann

Kooperative Promotionen

Anwendungsorientierte
Forschung

This content is only partially available in English.

Rah­men­be­din­gungen

Als Hochschule für angewandte Wissenschaften besitzt die Hochschule Mainz kein eigenes Promotionsrecht. 

Im Rahmen einer „kooperativen Promotion“ ist es jedoch auch möglich, unter Betreuung der Hochschule Mainz zu promovieren. Hierbei wird im Regelfall ein Betreuungstandem bestehend aus jeweils einer/m Professor:in der promotionsberechtigten Institution (Universität) und unserer Hochschule gebildet. 

Die Anforderungen an eine Kooperation richten sich nach der Promotionsordnung der Universität. Auch die Anforderungen an die/den Absolvent:in legt die Universität fest. Denn trotz der Gleichstellung der Masterabschlüsse regeln die Fakultäten und Fachbereiche der Universitäten die Einzelheiten der Zulassungsvoraussetzungen über die Promotionsordnungen selbst. Hier können Voraussetzungen definiert und die mögliche Zulassung von Diplom- und Bachelorabsolvent:innen bestimmt werden. Eine individuelle Überprüfung der Rahmenbedingungen lässt sich daher nicht vermeiden. 

Abhängig vom jeweiligen Fachbereich existieren bereits vertraglich gestaltete Möglichkeiten der kooperativen Promotion.

Promovierende können sich an der Hochschule Mainz in einem Promotionsstudiengang einschreiben. Bei Interesse sollten Sie zunächst Rücksprache mit der/dem jeweiligen betreuenden Professor:in halten. Ein Antrag auf Immatrikulation muss beim Studierendenbüro gestellt werden. Die Unterlagen sind im Intranet verfügbar.

InnoProm – Innovation und Promotion

Mit der Fördermaßnahme "InnoProm – Innovation und Promotion" fördert Rheinland-Pfalz anwendungs- und praxisorientierte Promotionsvorhaben, die konkrete Innovationen in rheinland-pfälzischen Unternehmen voranbringen.

Weitere Informationen finden Sie hier.