Zulassungsvoraussetzungen
Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 65 Hochschulgesetz.
Den Nachweis können Sie erbringen durch:
- Allgemeine Hochschulreife
- Fachgebundene Hochschulreife
- Fachhochschulreife
- Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Personen
Vorpraktikum
Das Vorpraktikum ist keine Zulassungsvoraussetzung.
Es muss jedoch bis zur Aufnahme des 4. Fachsemesters nachgewiesen werden
Weitere Informationen zum Vorpraktikum finden Sie hier.
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| Minderjährige Studierende | |
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